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Oberhessisches Intelligenz und Kreis-Blatt 49. Freitag, den 6. December 1839.

Die für das dahier in jeder Woche ein Mal, am Freitag, erscheinende Oberhessische Intelligenz und Kreisblatt be stimmten Avertissements mussen längstens in jeder Woche bis zum Donnerstag, Vormittags 9 Uhr, eingesendet werden; später eintreffende Inserenden bleiben bis zur nächsten Nummer liegen. Die Inserzionsgebühr in gewöhnlicher Schrift beträgt pr. Zeile 2 kr.

Rreigräthliche Bekanntmachungen. Zu Nr. K G. 11,153 Gießen am 20. November 1839.

Betreff: Die Erweiterung der in den Voranschlaͤgen der Gemeinden, Kir chen ꝛc. vorgesehenen Credite, sowie die Verwendung der in den⸗ selben für unvorhergesehene Fälle aufgenommenen Reservefonds.

Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Gießen

an die saͤmmtlichen Großherzogl. Buͤrgermeister dieses Kreises. Nachstehende hoͤchste Verordnung bringe ich hiermit zu Ihrer Kenntniß, mit dem Auf trage, den Rechnern das Kreisblatt zur Einsicht mitzutheilen, und sich nach der ergangenen Anordnung zu bemessen. 1 Sie werden also bis Ende April jeden Jahres, der Zeit des Buͤcherschlusses, die noͤthi gen Crediterweiterungen bei mir erwirken, gegenfalls solche, wie bisher immer von mir ge schehen ist, verweigert werden muͤssen.

K. Chr. Knorr.

39.

Abschrift. Zu Nr. D. 18914.

Betreff, wie oben.

Darmstadt am 20. Nov. 1839.

Das Großherzoglich Hessische ö Ministetrium des Innern und der Ju stiz

an die Großh. Provinzial-Commissariate dahier und zu Gießen und saͤmmtliche Großhl. Kreisraͤthe.

Durch unser Ausschreiben vom 12. Febr. 1836.(M. 6. des Amtsblatts 0 und A VII. unseres Ausschreibens vom 20. Mai 1836(W 29 des Amtsblatts), ist ausdrücklich bestimmt, daß Erweiterungen der in den Voranschlaͤgen der Gemeinden, Kirchen vc. vorgesehenen Credite, nur wahrend der Verwaltung und nicht nach dem Schlusse der Bucher ertheilt werden konnten, und durch das Ausschreiben vom 23. September 1836( 57 des Amtsblatts) ist weiter