ihnen erklart, sie hatten keine Formularien zu Beitrittserklaͤrungen mehr.
Ich glaube zwar
nicht, daß sich ein solcher Fall auch in dem hiesigen Kreise zugetragen habe, da ich sowohl
in meinem Ausschreiben vom 12. September 1836, Ihnen bemerkte, daß Sie weiteren Bedarf von Formularien
Zeit von mir erhalten könnten, und mir, seye, alsbald Anzeige zu machen hatten;
sobald der Ihnen mitgetheilte in letzterem
als auch in dem vom 17. Maͤrz 1837 zu Beitritts⸗Erklaͤrungen jeder Vorrath erschoͤpft Ausschreiben Sie auch ausdruͤcklich an⸗
wies, allen denjenigen Leuten, welche Beitrittserklaͤrungen unterzeichnen wollten, hierbei auf das Bereitwilligste an die Hand zu geben, solche niemals wegen angeblichen Mangels an For⸗ mularien zu Beitritts-Erklaͤrungen, der gar nicht eintreten kann„von sich weg und wohl gar diesechalb an Großherzogls. Kriegs-Ministerium zu verweisen.
Ich bringe inzwischen doch jene Verfuͤgungen unter dem Anfügen in Erinnerung, daß,
wenn sich der Fall ereignen sollte, unterzeichnen wollen,
daß einer von Ihnen Leute 8 unter irgend einem Vorwande
die Beitritts-Erklarungen zuruckweise, und solche nicht auf das Be⸗
foͤederlichste unterstuͤtzte, ich zu ernster Maaßnahme genoͤthigt seyn wurde. was Ihnen hinsichtlich des rubrieirten Gegenstandes zu thun obliegt,
Um demjenj vollstaͤndig entsprechlen koͤnnen, muͤssen Sie mit den Statuten fuͤr die Stellvertretung vom 1. September 1836 genau bekannt nen seiner Zeit ein Exemplar mitgetheilt worden; nicht mehr im Besitze dieser Statuten befinden,
zuzeigen.
Bekanntmachungen.
240 Aufforderung u. Bekanntmachung.
Der gewesene Gemeinderechner Johannes Erbes von Stangenrod beabsichtigt, sein saͤmmt⸗ liches Vermögen an seine Kinder abzutreten. Et⸗ waige Forderungen an den Abtretenden sind da⸗ her so gewiß à dato dahier anzuzeigen, gegen⸗ falls solche hierbei nicht weiter berücksichtigt und der Abtretungsvertrag bestätigt werden wird.
Grünberg den 20. März 1838. Großh. Hess. Landgericht. i
160 Pr bd e la m 4
Johann Henrich Tröller und Elisabetha, dessen Ehefrau geb. Triebert zu Großeneichen, entliehen unterm 8. December 1767 bei Gerichts⸗ schöff Johann Henrich Enders zu Oberseiberten—
der Staats-Assekuranzanstalt seyn, wovon jedem von Ih⸗ sollte sich einer oder der andere von Ihnen so haͤtte derselbe solches alsbald bei mir an—
rod 50 fl. gegen Generalhypothek und spezielle Verpfändung zweier Grundstücke, am Grünberger Weg, in den Eicherbetten. Die Schuld soll ab⸗ getragen worden, die Hypothek aber verloren ge⸗ gangen sein. Da die schuldnerischen Erben um Löschung des Hypothekeneintrags angestanden haben, so werden alle diejenigen, welche Ansprü— che an diese Pfandverschreibung, welcher Art sie sein mögen, begründen wollen, aufgefordert, solche so gewisser binnen 6 Wochen vom ersten Erschei⸗ nen dieses Proclams dahier vorzubringen, widri— genfalls der Eintrag im Gerichtshypothekenbuche gelöscht werden wird.
Grünberg den 3. März 1838.
Gr. Hess. Freiherrlich v. Riedeselisches Landgericht für das Gericht Oberohmen.
Ker a ft. Tha lde r.
22 Montag den 2. April, des Morgens um 9 Uhr, soll die untere Mühle zu Appenborn,


