Oberhessisches Intelligenz- und Kreis-Blatt M30. Freitag, den 27. Juli. 1838.
Die für das dahier in jeder Woche ein Mal, am Freitag, erscheinende Oberhessische Intelligenz- und Kreisblatt be⸗ stimmten Avertissements muͤssen längstens in jeder Woche bis zum Donnerstag, Vormittags 9 Uhr, eingesendet werden; spaͤter eintreffende Inserenden bleiben bis zur nächsten Nummer liegen. Die Inserzionsgebühr in gewöhnlicher Schrift beträgt pr. Zeile 2 kr.
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Kreisräthliche Vekanntmachungen.
Zu Nr. K. G. 6153. Gießen am 24. Juli 1838. Betreffend: Die Verbesserung der Rindviebzucht. Der Großherzoglich Hessische
Kreisrath des Kreises Gießen an sämmtliche Gr. Bürgermeister des Kreises Gießen.
Indem ich Sie auf die von dem landwirthschaftlichen Verein erlassene Bekanntmachung vom 10. Juli l. J. aufmerksam mache, und noch besonders bemerke, daß die fur den hiesigen Kreis bestimmte Preisvertheilung Freitag den 10. August l. J. hier in Gießen stattfindet, er⸗ warte ich von Ihnen, daß Sie sich dahin bemühen werden, daß eine moͤglichst große Anzahl preiswuͤrdiges Vieh anher gebracht wird. ö
Sie wollen hiernach die deßfallsige Bekanntmachung alsbalden erlassen, zugleich aber auch noch den Preisbewerbern eroͤffnen, daß sie mit dem vorzufuͤhrenden Vieh sich spaͤtestens bis um 9 Uhr auf dem bestimmten Platz einzufinden haͤtten, und ebenso wollen Sie die in dieser Bekanntmachung sub. a. enthaltenen Bestimmungen genauest beachten.
Schließlich wollen Sie noch die Bewerber um die fuͤr Hopfen-, Luzerne- und Espar⸗ senanlagen, Dunggruben, Wiesenverbesserungen ausgesetzten Preise auffordern und resp. bedeu⸗ ten, ihre deßfallsigen Anmeldungen, sofern dieß noch nicht geschehen, annoch im Laufe dieses Monats zu mochen.
K. h Kun ar r.


