Zu Nr. K. G. 6251. Grünberg am 19. October 1838.

Betreffend: Die Eingrisse der Feldgeschwornen in die Dienstper⸗ . richtungen der Geometer.

Der Großherzoglich Hessischt Kreisrath des Kreises Gruͤn berg

an die Großherzoglichen Buͤrgermeister dieses Kreises.

Es kommen vielfache Beschwerden vor, daß Feldgeschworne ihre Amtsbefugnisse uͤber⸗ schreiten und in die Dienstverrichtungen der Geometer eingreifen; auf Ersuchen Großherzogli⸗ cher Oberfinanz-Kammer weise ich Sie daher an, strenge darüber zu wachen, daß sich die Feldgeschwornen keinerlei Verrichtungen erlauben, die ihnen nach der Instruction vom 23. Fe⸗ bruar 1833, nicht zukommen, wobei ich noch besonders bemerke, daß nach jener Instruction und der Verordnung vom 14. Juli 1832 uber die Organisation der Geometer, die Feldge⸗ schwornen, sobald sie nicht etwa als Geometer patentisirt sind, keine anderen, als die bei dem Steinsatze vorkommenden einfachen Messungen vornehmen duͤrfen, also nur Messungen, welche zu Bestimmung einzelner Entfernungen nach Maaßgabe bereits vorhandener Groͤßen in den Faͤllen erforderlich sind, wo entweder ein verlornes Grenzmal aufzusuchen, oder nach bereits erfolgter legaler Messung einzelner Grundstücke in Folge guͤtlicher Uebereinkunft oder richterli cher Entscheidung eine Versetzung der Parcellengrenzsteine oder die Bestimmung einer neuen Parcellengrenze nothwendig ist. Alle ubrigen Messungen, namentlich solche, welche auf die Bestimmung des Flächengehalts einzelner Grundstuͤcke, oder die Theilung derselben Bezug haben, durfen nicht von den Feldgeschwornen, sondern nur von gepruͤften patentisirten und verpflichteten Geometern vorgenommen werden. N

Hiernach haben Sie die Feldgeschwornen angemessen zu bedeuten.

a Dieu dei e k.

Zu Nr. K. G. 6263. Grünberg am 20. October 1838.

Betreffend: Die Lieferung der in dem Jahre 1839 auf den Etar⸗ pen Friedberg, Grünberg und Gießen, für Königl. Preussische Truppen erforderlich werdende Fourrage.

a Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Grünberg an die Großh. Bürgermeister dieses Kreises.

Nach Benachrichtigung des Großh. Etappen⸗Commissairs der Etappe Gießen, soll die in rubro bemerkte Fourrage-Versteigerung Mittwoch den 14. November Vormittags 11 Uhr zu Gießen abgehalten werden; welches Sie in Ihren resp. Buͤrgermeistereien zur Kenmniß

der Steiglustigen zu bringen haben. N S

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