3. Jeder Bettler wird nach verbuͤßter Strafe dem betreffenden Großh. Buͤrgermeister, auf Kosten seiner Gemeinde, durch Escorte zugeführt, damit der Ortsvorstand hieraus Ver⸗ anlassung nehmen koͤnne, auch seiner Seits in geeigneter Weise zur Abstellung des Bet⸗
telns beizutragen. Sie, die Großh. Buͤrgermeister, haben die vorstehenden Bestimmungen alsbald nach
Empfang des Gegenwaͤrtigen in Ihren Gemeinden zu publiciren, und daß dieses geschehen, binnen acht Tagen anher zu berichten.
Außerdem werden Sie veranlassen, daß die Kinder auch in den Schulen in zweckge⸗ maͤßer Weise vom Betteln abgemahnt und vor dessen nachtheiligen Folgen auf's Eindringlichste verwarnt werden; so wie ich uͤberhaupt erwarte und es Ihnen zur strengsten Pflicht mache, daß Sie die Maaßregeln zur Abstellung der in so vieler Beziehung verderblichen Bettelei nach
allen Kraͤften unterstuͤtzen. K. C. Knorr.
Zu Nr. K. G. 6996. Gießen am 22. August 1838.
Betreffend: Die über die Richtigkeit der gleicharmigen Waagen zu führende Aufsicht.
Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Gießen
an die Großh. Buͤrgermeister des Kreises Gießen(mit Ausnahme des Burgermeisters der Stadt Gießen).
Sie haben unverzuͤglich die in M 22 des Regierungsblatts erschienene, die gleichar⸗ migen Waagen betreffende Bekanntmachung vom 4. Mai dieses Jahres, in Ihren Gemeinden,
in gewoͤhnlicher Weise zu publieiren. K. Ch. Knorr.
Zu Nr. K. G. 7129. Gießen am 21. August 1838.
Betreffend: Die Benutzung der ächt englischen Böcke zur Kreu⸗ zung mit Landschaafen in der Provinz Oberhessen.
Der Großherzoglich Hessische
Kreisrath des Kreises Gießen an sämmtliche Gr. Buͤrgermeister des Kreises Gießen. Nachstehende Bekanntmachung ist mir zugekommen, und lasse ich dieselbe Ihnen mit
der Aufforderung zugehen, von deren Inhalt die Schaafzuͤchter Ihrer Buͤrgermeisterei in Kennt⸗ niß zu setzen. Kn gr
Bekanntmachung. Mit Beziehung auf die Bekanntmachungen in der Beilage d 18 der 1836 r. und W 16 der vorjaͤhrigen landwirthschaftlichen Zeitschrift, werden die Schaafzuͤchter in der Pro— vinz Oberhessen hiermit benachrichtigt, daß Herr von Firnhaber Jordis zu Neuhof auch dieses


