Oberhessisches Intelligenz und Kreis-Blatt

M25. Freitag, den 22. Juni. 1838.

., Die für das dahier in jeder Woche ein Mal, am Freitag, erscheinende Oberhessische Intelligenz- und Kreisblatt be⸗ stimmten Avertissements muͤssen längstens in jeder Woche bis zum Donnerstag, Vormittags 9 Ühr, eingesendet werden;

später eintrefende Inserenden bleiben bis zur nächsten Nummer liegen. Die Inserzionsgebühr in gewöhnlicher Schrift beträgt pr. Zeile 2 kr.

Kreisräthliche Bekanntmachungen.

Zu Nr. K. G. 4492. Gießen am 15. Juni 1838.

Betreffend: Die Formulare zu Hausirpatenten. Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Gießen

an saͤmmtliche Gr. Buͤrgermeister des Kreises Gießen.

Hoͤchstpreisliches Ministerium hat zur Vermeidung mehrfacher, bei Ausfertigung von Hausirpatenten vorgekommener Irregularitaͤten e daß in Zukunft die Hausirpatente nur auf gedruckte Formularien ausgefertigt werden sollen, und die Stempelpapier⸗Verwaltung zu deren Druck auf das gesetzliche Stempelpapier angewiesen.

Indem ich Sie hiervon in Kenntniß setze, gebe ich Ihnen auf, sich kuͤnftig zu Hau sirpatenten nur dieser gedruckten Formularien zu bedienen.

K. Ch. Knorr.

Zu Nr. K. G. 4805. 12 0 Gießen am 16. Juni 1838.

Betreffend: Die Decretur der Liquidationen zu den Rechnungen von Gemeinden, insbesondere die strenge Ueberwachung der Geschäftsführung der Gemeinde⸗Einnehmer.

Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Gießen

an die Großh. Buͤrgermeister dieses Kreises.

Um die Anhaͤufung der Ausstaͤnde in den Gemeinden zu verhuͤten, hat hoͤchstpreisliches Geheimes Staatsministerium verordnet, daß die Vorschriften in dem Amtsblatt Num. 28 von