Oberhessisches Intelligenz- und Kreis-Blatt

M16. Freitag, den 20. April. 1838.

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Die für das dahier in jeder Woche ein Mal, am Freitag, erscheinende Oberhessische Intelligenz und Kreisblatt be stimmten Avertissements muͤssen längstens in jeder Woche bis zum Donnerstag, Vormittags 9 Uhr, eingesendet werden; später eintreffende Inserenden bleiben bis zur nächsten Nummer liegen. Die Inserzionsgebühr in gewöhnlicher Schrift

beträgt pr. Zeile 2 kr.

Kreigräthliche Vekanntmachungen.

Zu Nr. K. G. 2768. Gießen am 11. April 1838.

Betreffend: Die Auzübung der niederen Chirurgie in dem Kreise Gießen, insbesondere den Barbier Jacob Schimpf zu Gießen.

Der Großherzoglich Hessische

Kreisrath des Kreises Gießen

an die Großh. Buͤrgermeister des Kreises Gießen(mit Ausnahme des Buͤrgermeisters der Stadt Gießen).

Der Barbier Jacob Schimpf zu Gießen ist zur Ausübung der niederen Chirur gie, jedoch nur in der Art concessionirt worden, daß er Blutentziehungen, ohne ausdrückliche Verordnung eines approbirten Arztes, nicht vornehmen dürfe. N

Sie haben dieses in Ihren Gemeinden zu veroͤffentlichen.

eh. Korr.