zen dahier, nemlich in den Forstbezirken Neuen⸗ bald, Hainbuch, Buchwald und alten Steinbruch, neistbietend, unter den bei der Versteigerung be⸗ kannt gemacht werdenden Bedingungen, verkauft, und wird Morgens um 10 uhr im Neuenwald der Anfang gemacht. a Treis, an der Lumda, den 4. Mai 1838. W. Fischer.

39) Versteigerung von Bauarbeiten. Montag den 14. d. M., Vormittags um 9 uéhr, sollen in dem neuen Pfarrhaus zu Roöd⸗ chen, die zur Erbauung einer neuen Holzremise ind Einfriedigung des Hofraums daselbst, erfor erlichen Arbeiten, als: 1) Maurerarbeit, veranschlagt zu 533 fl. 10 kr. 143 5

2) Zimmerarbeit 57 5 56 3) Dachdeckerarbeit 75 58% 12 4) Schreinerarbeit 5 58 5) Schlosserarbeit 43 30 6) Weißbinderarbeit 5 7 30 unter den bei der Versteigerung bekannt gemacht

werdenden Bedingungen, an den Wenigstnehmen⸗ den versteigert werden. Die Risse, Voranschläge und Accordbedingungen liegen auf dem Büreau des Unterzeichneten zur Einsicht offen. Rödchen den 8. Mai 1838. Der Bürgermeister Sei pp.

Miscellen.

Ueber die verschiedenen Arten, die Obst⸗ Baͤume zu veredeln.

(Schluß.)

Sobald das Pfropfreis zu wachsen beginnt, schneidet man vorsichtig den dahinter befindlichen alten Zweig oder Stamm ab, verstreicht die Wunde mit Wachs, worauf dieselbe oft schon im zweiten Jahre gänzlich verwächst.

Dieses Verfahren verbindet vie Vortheile des Oculirens und des Pfropfens hinter die Rinde, gewährt vielen Nutzen, da es ganz un⸗ fehlbar ist, und läßt auch viele Spielereien zu,

43) Fruchtversteigerung bei dem Rentamte Gruͤnberg.

Montag den 21. Mai d. J., Vormittags 9 uhr, soll auf dem herrschaftlichen Speicher zu Grünberg eine ansehnliche Parthie 1837r. herr⸗ schaftlicher Früchte von Watzen, Korn, Gerste und Hafer, unter den bei der Versteigerung be⸗ kannt gemacht werdenden Bedingungen öffentlich versteigt werden.

Grünberg am 2. Mai 1838. Großh. Hess. Nentamt, i

42) Fohlen⸗Versteigerung.

Donnerstag den 17. d. M., Vormittags 10 uhr, soll in der Gendarmerle-Caserne dahier ein Fohlen, 5 Wochen alt, gegen gleich baare Zahlung an den Meistbietenden versteigert werden.

Gießen den 10. Mai 1838. In Abwesenheit des Divisionärs, S ch M Sec.⸗Lieutenant.

*

mit denen der Freund der Obstkultur sich und Andere überraschen kann. Denn

1) läßt es keine Wunde zurück, wenn das Pfropfreis nicht fortkommen sollte; denn noch ehe man das verdorbene Neis herauszieht, ist die Wunde gewöhnlich schon vernarbt;

2) braucht man bei jungen Stämmchen nicht die ganze Krone abzuschneiden, wodurch dasselbe oft vernichtet wird, sobald das Pfropfreis aus⸗ bleibt, sondern das Stämmchen kann, wie beim Oculiren, ganz unversehrt erhalten werden;

2) kann man einem jungen Baume, der eine unscheinbare, schiefe Krone zu bekommen droht, auf derjenigen Stelle einen Ast einsetzen, wo man einen neuen Ast zu haben wünscht, so daß man dem Baume jede willkührliche Gestalt zu