Zu Nr. K. G. 259. Gießen am 9. Januar 1838.

Betreffend: Die Verbesserung der Feldpolizei. Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Gießen an die Gr. Buͤrgermeister des Kreises Gießen.

Die Bestimmungen meines Ausschreibens vom 27. Juli 1834 haben, wie sich von selbst versteht, auch auf diejenigen Orte Bezug, welche dem Kreise Gießen erst im vorigen Jahre zugetheilt worden sind.

Indem ich hierauf aufmerksam mache, erwarte ich, daß die nach Vorschrift IV gedachten Ausschreibens jahrlich zu erstattenden Berichte binnen 14 Tagen laͤngstens dahier einlangen.

K., h.,

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Zu Nr. K. G. 260. Gießen am 9. Januar 1838.

Betreffend: Die öffentliche Sicherheit.

Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Gießen an die Großh. Bürgermeister dieses Kreises.

Auf das in Ad 1 des Kreisblatts vom vorigen Jahr befindliche Ausschreiben in rubri⸗ cirtem Betreffe, mache ich Sie aufmerksam und sehe bis zu Ablauf des festgesetzten Termins (1. Februar) Ihren Berichten zuversichtlich entgegen, indem ich mich sonst genoͤthigt sehen wuͤrde,

die Saͤumigen in die angedrohte Strafe zu nehmen. i K. C h. nor e,

Zu Nr. K. G. Gießen am 10. Januar 1838.

Betreffend: Die Musterung pro 1838. Der Großherzoglich Hessische

Provinzial⸗Assessor Eckstein in Gießen

an saͤmmtliche Gr. Burgermeister des Kreises Gießen.*

Unter Bezugnahme auf mein in Nd 4. des Kreisblattes von 1836 abgedrucktes Aus⸗ schreiben, sowie das unter dem 5. Januar d. J. ad 0 K. G. 136. erlassene Instructions⸗ Rescript, welches die Termine; zur Einsendung der Ortslisten enthalt, weise ich Sie folgender, maßen an: i