Oberhessisches Intelligenz- und Kreis-Blatt
M49. Freitag, den 7. December. 1838.
Die für das dabier in jeder Woche ein Mal, aur Freitag, erscheinende Oberbessische Intelligenz- und greisblatt be— stimmten Avertissements müßen längstens in jeder Woche bis zum Donnerstag, Vormittags 9 Uhr, eingesendet werden; später eintreffende Inserenden bleiben bis zur nächsten Nummer liegen. Die Inserzionsgebühr in gewöbnlit er Schrift
beträgt pr. Zeile 2 kr.
Kreisräthliche Vekanntmachungen.
Zu Nr. K. G. 9800. Gießen am 3. December 1838.
Betreffend: Die Eingriffe der Feldgeschwornen in die Dienstoer⸗ richtungen der Geometer.
Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Gießen an sämmtliche Gr. Buͤrgermeister des Kreises Gießen.
Nachstehend theile ich Ihnen eine Abschrift des in obiger Beziehung von Großh. Ober⸗ Finanzkammer erlassenen Ausschreibens zur Nachachtung und Bedeutung der uͤbrigen Feldge⸗
schwornen mit. K Ch. Run or r. Nr. O. F. K. I. Sect. 14318. Darmstadt den 15. October 1838.
Betreff: Wie oben. Die Großherzoglich Hessische Ober ⸗Fin anz⸗ Kammer I. Section
an
saͤmmtliche Großh. Provinzial-Commissaͤre, Kreis- und Landraͤthe.
In neuerer Zeit mehren sich die Beschwerden gegen die Feldgeschwornen wegen Ueber⸗ schreitung ihrer Amtsbefugnisse und Eingriffe in die Dienstverrichtungen der Geometer so sehr, daß wir uns zu dem Ersuchen an Sie veranlaßt sehen, die geeigneten Verfuͤgungen zu treffen, damit die Feldgeschwornen in die Grenzen ihrer Befugnisse zuruckgewiesen und ferneren Be⸗ schwerden vorgebeugt werde. Durch die Instruction vom 23. Februar 1833 sind die Dienst⸗


