derholt an, auf denselben ein wachsames Auge richten, ihn im Betretungsfalle arretiren und hierher einliefern zu lassen.

Sau d r.

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um 10 Uhr beginnen, zuvor jedoch eine Aus⸗ Bekanntmachungen. schußsitzung von 8 bis 10 Uhr gehalten werden.

7% Dre

Forderungen an den geringen, von den In⸗ testaterben nur bedingt angetretenen Nachlaß des

Nikolaus Weihl von Ermenrod, sind den 11. September l. J. bei Meidung der Nichtbe⸗

rucksichtigung, bei unterzeichneter Behörde anzu⸗ melden. Grünberg den 23. Juli 1838. Großh. Hess. Landgericht. K f Thaler.

75) Bekanntmachung.

Nach Maasgabe des F. 5. der Statuten der Spar, und Leihkasse wird die diesjährige Haupt Versammlung des Vereins Montag den 27. Au⸗ gust auf dem hiesigen Rathhaus Statt finden und

Die verehrlichen Ausschuß- und Vereins- Mitglieder werden ergebenst ersucht, dieser Ver sammlung um so mehr beizuwohnen, als über mehrere die Verwaltung der Sparkasse betreffende Gegenstände Berathungen gepflogen und Beschlüsse gefaßt werden sollen.

Zugleich mache ich die Großh. Herrn Bür⸗ germeister wiederholt darauf aufmerksam, daß nur an dem für jede Woche auf den Mittwoch bestimmten Geschäftstag, Zahlungen für die Sparkasse geleistet und angenommen werden kön⸗ nen, und wünsche, daß dieses nochmals in den Gemeinden gehörig bekannt gemacht werden möchte, damit den Interessenten vergebliche Ko sten und Gänge erspart werden.

Gießen den 2. August 1838.

Der Director der Spar- und Leihkasse für die Kreise Gießen und Grünberg. Hofmann.

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Migcellen.

Ueber die Bepflanzung der Felder mit Obstbaͤumen.

(ortsetzung.

Diese sprechenden Thatsachen sollten, wie ich glaube, allein hinreichen, die Aufmerksamkeit des denkenden, von Feudallasten nunmehr befreiten Landwirthes auf diese Wertherhöhung seiner Grundstücke hinzuleiten, weßhalb ich nur durch ein einziges Beispiel in Zahlen die Vortheile ausdrücken will, die ein fleißiger Landwirth sei nem Gute durch Anlage von Baumfeldern zu wenden kann.

Angenommen, derselbe besitze 60 Acker stell baren Landes von durchschnittlich einem Werthe von 50 Nthlr., so würde derselbe einen Guts werth von 3000 Nthlr. haben. Weiter angenom⸗ men, daß von den 60 Ackern der dritte Theil

an mittäglichen Abhängen gelegen sey, wo die Bepflanzung mit Obstbäumen dem Felde wenig oder gar keinen Schaden thäte, und dieselben eine warme, gegen Nord-, Nordwest- und Nord Ost⸗-Winde geschützte Lage hatten, und end lich angenommen, daß die Bäume in 40füßiger Entfernung gepflanzt würden, wobei auch die heftigsten Gegner nicht von schädlicher, zu star⸗ ker Beschattung der unteren Feldfrüchte sprechen können, so würden auf einem Kasseler Acker 175, und auf den 20 Aeckern 3500 Obstbäume eine gute Stelle finden, und den Nutzen eines Baumes in guten Obstjahren ganz gering zu 1 Kthlr., und alle 4 Jahre ein ganz gutes, zwei halbe und ein verlorenes Obstjahr gerechnet, dem Besitzer einen Durchschnittsertrag von jährlich 1750 Rthlr. gewähren, mithin den Capitalwerth seines Gutes um mehr als 4000 Rthlr. erhöhen!

(Fortsetzung folgt.)

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