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Oberhessisches 5 Intelligenz- und Kreis-Blatt M31. Freitag, den 3. August. 1838.
Die für das dahier in jeder Woche ein Mal, am Freitag, erscheinende Oberhessische Intelligenz- und Kreisblatt be⸗ stimmten Avertissements müssen längstens in jeder Woche bis zum Donnerstag, Vormittags 9 Uhr, eingesendet werden; später eintreffende Inserenden bleiben bis zur nächsten Nummer liegen. Die Inserzionsgebühr in gewöhnlicher Schrift beträgt pr. Zeile 2 kr.
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Kreisräthliche Bekanntmachungen.
Zu Nr. K. G. 4644. Gruͤnberg am 20. Juli 1838. Betreffend: Die Verbesserung der Rindviehzucht. 5 i Der Großherzoglich Hessische
Kreisrath des Kreises Grünberg
an saͤmmkliche Gr. Bürgermeister dieses Kreises.
Der landwirthschaftliche Verein der Provinz Oberhessen hat eine Bekanntmachung nach⸗ stehenden Inhalts erlassen. 8 Die festgesetzte Preisvertheilung zu Befoͤrderung der Viehzucht fuͤr dieses Jahr wird den 2. August zu Hungen abgehalten werden. Die ausgesetzten Preise sind: 1 für die besten, in Gemeinden dienenden Bullen fünf Preise; zu 15 fl., 12 fl., 10 fl., 8 fl. und 5 fl. a 2.) fur die besten, wenigstens 1% Jahr alten, zur Fortpflanzung noch nicht! gebrauchten Bullen, welche zur Anschaffung fuͤr Gemeinden geeignet sind, fuͤnf Preise; zu 10 fl., 8 fl., 6 fl, 5 fl., 4 fl. 5 1 3.) fuͤr die besten selbst erzogenen Kalbinnen, welche wenigstens 2 Jahre alt sein mussen und sichtlich traͤchtig sind oder kuͤrzlich gekalbt haben, sechs Preise; zu 8 fl., 7 fl., 6 fl., 5 fl., 4 fl. 3 fl. ee 4.) zu Nachpreisen wird, bei starker Concurrenz, auf jeder Station noch eine weitere Sum⸗
me verwendet. 15 g g 8 Ferner wird denjenigen Bewerbern um Preise, welchen kein Preis mehr zu Theil
werden kann, die aber noch als gut erkanntes Vieh vorfuͤhren und nicht unter 3 Stunden


