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sichtigen, und finde mich bei der Wichtigkeit des Gegenstandes veranlaßt, Ihnen zu eroͤffnen, daß ich in allen Faͤllen die unterlassene Vollziehung der Voranschlaͤge zu ahnden gezwungen bin. Sollte eine vorgesehene Capitalabtragung unterbleiben, so wird dieses unnachsichtlich nach Be—
schaffenheit der Umstaͤnde mit 10— 20 fl. bestraft werden. a K. Ch. Knorr.
Zu Nr. K. G. 6026. Grunberg am 12. August 1837.
Betreffend: Die Untersuchung gegen Damian Heim von Mainz, wegen dritten Diebstahls, nun dessen Entweichung aus Gr. Correctionshaus.
Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Grünberg
an die Großh. Buͤrgermeister dieses Kreises. 0 Nach eingelangter Benachrichtigung, ist der nachstehend signalisirte Rubricat am 4. l. M. aus dem Correctionshause zu Darmstadt, woselbst er eine 2jaͤhrige Zuchthausstrafe zu verbüßen hatte, entsprungen. Ich beauftrage Sie daher, in Ihren resp. Buͤrgermeistereien
auf denselben invigiliren, ihn im Betretungsfalle arretiren und anher einliefern zu lassen. Ouvrier.
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Alter: 26 Jahre, Nase: klein und stumpf, Groͤße: 6“ 5“, Mund: gewoͤhnlich, Haare: schwarz, Bart: schwarz,
Stirne: hoch, Form des Kinns: kund, Augenbraunen: schwarz,„„Gesichts: oval, Augen: schwarzbraun, Gesichtsfarbe: braͤunlich.
Besondere Zeichen: das linke Bein ist etwas kurzer als das rechte.
Derselbe trug bei seiner Entweichung eine schwarz tuchene Schildkappe, einen blauen Frack mit uͤberzogenen Knoͤpfen, eine Paar alte leinene Hosen, ein Paar Stiefeln von blau— em Tuche und neben herum mit schwarzem Leder besetzt, ein Hemd, welches mit Buchdrucker⸗ schwaͤrze auf der Brust, 293 gezeichnet war.
Zu Nr. K. G. 6072. Gruͤnberg am 14. August 1837. Betreffend: Die Entwerfung eines Registraturplans für die Großherzoglichen Bürgermeister.
Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Grunberg
an die Großh. Buͤrgermeister dieses Kreises.
Zur Herbeiführung einer gleichfoͤrmigen Ordnung saͤmmtlicher Buͤrgermeistereiregistra— turen hat die Hoͤchste Staatsbehoͤrde eine Anleitung zur Einrichtung und Verwaltung dersel— ben nebst Registraturplane entwerfen lassen, welche Ihnen unter besonderem Umschlag zuge— kommen ist. Sie haben sich hiermit genau bekannt zu machen und baldigst dafuͤr zu sorgen, daß die Acten hiernach geordnet und gedeckelt werden, und Ihre Registraturen die vorgeschrie— bene Einrichtung erhalten. Bei den meisten Gemeinden wird der erste Registraturplan genü— gen und der zweite Ihnen nur zur Erlaͤuterung dienen, welche Gegenstaͤnde unter die Haupt— abtheilungen gehoͤren und in einem Actenbunde zu vereinigen sind.


