Ausgabe 
31.8.1837
 
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Regel de tri inne haben, brauchbare Wiesentechniker und besonders auch recht brauchbare Wegauf⸗ seher zu bilden.

Indem wir Sie hierauf aufmerksam machen, wuͤnschen wir, daß aus jedem Kreise und Bezirke einige passende junge Leute, welche Talent zeigen, zur Theilnahme an jenem Unterrichte hierher gesendet werden Die durch diesen Unterricht gebildeten Leute wuͤrden demnaͤchst nicht nur bei Ausfuhrung von Wiesenverbesserungen, sondern auch namentlich zur Ausfuͤhrung und Beauf⸗ sichtigung des Vicinalwegbaues und zu manchen anderen Geschaͤften, wozu technische Kenntnisse er forderlich sind, verwendet werden koͤnnen.

Der Gr. Oberforstrath Zam miner würde Honorar für den Unterricht nur in so weit in Anspruch nehmen, als Kosten fuͤr Local, Holz, Licht, Gehuͤlfen und Aufsicht zu decken sind, was monatlich mit hoͤchstens 1 fl., also im Ganzen mit 4 fl. bis 4 fl. 30 kr. fuͤr die Person zu veranschlagen seyn moͤchte.

Diese Kosten, sowie die Kosten fuͤr Unterhaltung der hierher zu sendenden Leute wuͤrden aus den Gemeindekassen zu bestreiten seyn, so daß bei der Concurrenz mehrerer Gemeinden auf eine Gemeinde nur eine an sich und im Verhaͤltniß zu dem Nutzen, welchen man sich mit Recht aus den Diensten der auf die bemerkte Art gebildeten Leute versprechen kann, hoͤchst unbedeutende Summe kommen wuͤrde.

Wir zweifeln daher auch nicht daran, daß die Gemeinderaͤthe, ruͤber berathen lassen werden, keinen Anstand finden werden.

Zugleich beauftragen wir Sie, die Buͤrgermeister und Wiesenvorstaͤnde auf das unter dem Titel: Anleitung zur Flaͤchenaufnahme mit der Kette und Kreuzscheibe, zur Theilung der

Flaͤchen und zum Abwaͤgen, sowie zum Wiesenbaue und Wegbaue von dem Gr. Oberforstrathe Zamminer herausgegebene Schriftchen aufmerksam zu machen, indem dasselbe eine buͤndige und b ecm iche Darstellung desjenigen, worauf es hauptsaͤchlich beim Wiesen- und Wegbaue ankommt, enthaͤlt, und eine Verbreitung der Kenntnisse in diesem Zweige der Technik und der dazu erforderlichen Vorkenntnisse, nur als der Sache sehr foͤrderlich angesehen werden kann; insbesondere wurde es zweckmaͤßig seyn, den hierher zu sendenden Zoͤglingen jenes

Schriftchen, worin gerade die Gegenstaͤnde behandelt werden, uber welche der erwaͤhnte Unter richt ertheilt wird, anzuschaffen.

welche Sie schleunigst da bei der Bestreitung der fraglichen Kosten aus den Gemeindekassen

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Migcellen.

Wider den Brand an den Baͤumen.

gen ist, die Bäume von Zeit zu Zeit mit gemei⸗ nem kalten Wasser zu besprengen und abzuwa⸗ schen. Je eher dieß geschieht, desto besser ist es.

Der Brand an den Bäumen entsteht am Haͤufigsten nach einem anhaltenden trocknen Ost Winde, der einige Tage hintereinander, ohne dazwischen kommenden gelinden Regen oder Mor genthau, fortwährt und also die Ausdünstung der Bäume verhindert. Das beste Mittel dage

Ju dieser Abwaschung der Stämme ist uns eine Handspritze am Bequemsten gewesen, wodurch in einer gewissen Entfernung das Wasser den Stamm von oben bis unten feuchtet und abwaͤscht. Wir versichern, daß durch diese Behandlung die Bäu⸗ me völlig gesund bleiben.

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