§. 22 der hoͤchsten Instructton vom 29. Marz 1837 und mit der fuͤr die Großh. Do⸗ manialwaldungen getroffenen Einrichtung fuͤr das naͤchstfolgende Kalenderjahr in Rechnung. theile ich Ihnen mit der Auflage zur Nachricht mit, sich nicht nur selbsten vorkommenden Falles hiernach zu bemessen, sondern auch die Controleure und Gemeinderechner hiernach zu
bedeuten. In Verhinderung des Großh. Kreisrathes. Der Großh. Kreissecretair. L. Follen ius. Zu Nr. K. G. 6375.. Gießen am 14. November. 1837
Betreffend den jahrlich zu erstattenden Geschaͤfts⸗ Bericht. Der Großherzoglich Hessische
Kreisrat h des Kreises Gifte an die Gr. Bürgermeister des Kreises Gießen.
Um den am Schlusse des Jahres von mir zu erstattenden Geschaͤftsbericht vollstaͤndig entwerfen zu koͤnnen, fordere ich Sie auf, nachfolgende Fragen binnen 14 Tagen berichtlich zu beantworten. N 1) wie groß ist die Zahl der im Laufe dieses Jahres in Ihre Gemeinde neu Eingezoge⸗ ö nen, und wie viel betragt das von denselben eingebrachte Vermoͤgen? 2) wie groß ist die Zahl der in diesem Jahre Ausgewanderten, und wie hoch belaͤuft sich das von denselben exportirte Vermoͤgen?
ö 3) wie viel Juden sind im Laufe dieses Jahres in Ihrer Gemeinde in den Schutz auf⸗ 0 genommen worden? 5 5
J) wie viel Juden sind während des Laufs dieses Jahres in Ihrer Gemeinde als Orts⸗ N bürger recipirt worden?
5) wie viel Auslaͤnder sind darunter befindlich?
a 6) welche Gewerbs⸗Coneessionen sind im Laufe dieses Jahres ertheilt worden? und endlich 7) welche Zunftaufnahmen haben stattgefunden? N 8 Schließlich erinnere ich Sie noch an die Einsendung der Viehstandstabelle, und be⸗ merke Ihnen hier noch, daß bei Beantwortung der vorstehenden Fragen die namentliche An⸗—
gabe der betreffenden Personen nicht unterlassen werden darf. a K. C h. Knorr.
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Zu Nr. K. G. 6191. Gießen am 31. November. 1837.
Betreffend: Das Gesuch der engeren Ortsbürger zu Oberweidbach Kreises Biedenkopf um Genehmigung zur erblichen Vertheilung ihrer Gemeinds⸗Allmenden.
Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Gießen an die Gr. Buͤrgermeister dieses Kreises.
Der engeren Gemeinde zu Oberweidbach ist auf Ansuchen die erbliche Vertheilung ih⸗ ver Gemeindsallmenden von Großh. Administrativ-Justiz⸗Hof gestattet worden.
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