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1 25 Oberhessisches
Intelligenz- und Kreis-Olatt
W 24. Dionnerstag, den 13. Juli 1837.
Rreigsräthliche Vekanntmachungen.
Zu Nr. K. G. 2376. Gießen am 6. Juli 1837. Betreffend: Die Visitation der Gemeindekassen im Kreise Gießen.
Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Gießen a n
die Großh. Buͤrgermeister der dem Kreise Gießen zugetheilten Orte des Kreises Gruͤnberg.
Unter Bezugnahme auf meine Anordnung, welche ich unterm 17. Maͤrz d. J. in obi— ger Beziehung in 0 11 des Kreisblatts erlassen habe, eroͤffne ich Ihnen, daß diese Anord— nung auch von Ihnen fuͤr die Zukunst puͤnktlich zu befolgen ist.
Ein ausgefülltes Protocoll zum Cassesturz, das Sie als Muster aufzubewahren haben, werde ich kurzer Hand, mittelst Umschlag an Sie gelangen lassen. Nach Empfang dieses Musters haben Sie sogleich die erste Cassevisitation vorzunehmen, und das Resultat, mit Vorlage des über den Cassesturz aufzunehmenden Protocolls, hierher binnen 8 Tagen zu be⸗ richten. K. Ch. Knorr.
Zu Nr. K. G. 5048. Gruͤnberg am 30. Juni 1837.
Betreffend: Die Fortfübrung der Karten des neuen Katasters und die Sicherung der darin bezeichneten trigonome⸗ trischen und geometrischen puncte.
Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Grunberg an die Großh. Buͤrgermeister dieses Kreises. 5 Großherzogl. Ober-Finanz-Kammer hat nachstehendes Ausschreiben an die Großh.
Steuercommissarien erlassen:
„Rach Vorschrift der Verordnung vom 14. Juli 1832, über die Organisation der Geometer in dem Großherzogthum soll, den einzigen Fall im§. 14 der Instruc— tion fur die Feldgeschwornen vom 23. Februar 1833 ausgenommen, nur von solchen Messungen ein amtlicher Gebrauch gemacht werden duͤrfen, welche von einem patentisirten und verpflichteten Geometer herrühren, und es sollen ferner alle


