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Oberbessisches Intelligenz- und Kreis-Blatt

45. Donnerstag, den 7. December. 13837.

Kreisräthliche Vekanntmachungen.

Zu Nr. K. G. 6920. Gießen am 3. December 1837.

Betreffend: Die Abgabe von Leuten, welche sich in Untersuchung befinden, zum Militairdienste. e

Der Großherzoglich Hessische ** 5 a 0 8 5 N 4 Kreisrath des Kreises Gießen an die Großh. Burgermeister dieses Kreises.

Seither ist zum großen Nachtheile fur den Militairdienst häufig der Fall vorgekommen, daß Leute, welche sich in Untersuchung befinden, mit der jahrlichen Contingents-Mannschaft der Bezirke zum Militairdienst abgegeben werden, und daß das Gr. Kriegsministerium von den gegen solche Leute anhaͤngigen Untersuchungen keine Nachricht erhielt. Die Folge davon war, daß kurzere oder laͤngere Zeit nach dem Eintritt solcher Leute in den Militairdienst die Civilgerichte die gegen dieselben erlassenen Straferkenntnisse, an die betreffenden Militairbehoͤrden abgeben, und daß dann die theilweise oder ganz eingeübten Leute entweder aus dem Militair

wieder entlassen, oder(wegen früher veruͤbter Vergehen) in die Militairgefaͤngnisse gebracht

werden mußten.

Hoͤchster Verfugung gemäß beauftrage ich Sie daher, zur Beseitigung der angegebenen Nachtheile, jedesmal vor Aufstellung der jahrlichen Contingentslisten, also jedesmal vor'm 1.

Januar, Anzeige daruber zu machen, ob und welcher bei der letzten Musterung in die ersten

2% gefallenen Conseriptionspflichtigen in einer Untersuchung sich befinde.—

Damit sodann aber auch das Gr. Kriegs— Ministerium eine Kenntniß darüber erhalte, ob nicht einer oder der andere der Conscriptionspflichtigen nach bereits aufgestellter und an das Gr. Kriegs- Ministerium bereits eingesendeter Contingentsliste(1. Januar) bis zum ersten April in eine Untersuchung gezogen worden sey, so fordere ich Sie weiter auf, so oft sich ein solcher Fall ereignet, unverzuͤglich denselben mir jedesmal anzuzeigen.

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