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Bekanntmachungen.
34) Versteigerung von Straßen⸗
bauarbeiten.
Donnerstag den 14. September d. J., wer⸗ den folgende Straßenbauarbeiten in kleinen Loosen an die Wenigstuehmenden veraccordirt, nämlich:
1. Das Planiren des Bezirks von der Mün— sterer Grenze über Niederbessingen bis Lich.
2. Das Brechen, die Beifuhr und das Auf— setzen der zur Erbauung von Bruͤcken und Durchlässen auf diesem Bezirk erforderlichen Steine.
3. Die Beifuhr des nöthigen Mauersandes.
4. Die bei Erbauung der Brücken und Durch— lässe auf dem gedachten Bezirk vorkommende Maurer-, Steinhauer- und Zim merarbeit. Man ersucht die Gr. Burger meister, dies in
ihren Gemeinden bekannt zu machen, und bemerkt zugleich, daß die Versteigerung von Planirarbeiten Vormittags um 9 Uhr an der Munsterer Grenze ihren Anfang nimmt, diejenige der übrigen Arbei— ten aber Nachmittags um 3 Uhr in dem Nath— haus zu Lich vorgenommen wird.
Lich den 4. September 1837.
Der Kreisbaumeister Müller.
35) Da es mir scheint daß die Garan— tieen, weiche die Aachener und Münchener
Feuerversicherungsgesellschaft für die Versicherten leistet, noch nicht allgemein bekannt sind, so habe ich nachträglich zu meiner früheren Anzeige noch hinzuzufügen, daß in Folge der allerhöchsten Ver⸗ ordnung vom 22. Decbr. 1835. F. 12. alle et⸗ waige Streitigkeiten von den inländischen Behör— den verhandelt und entschieden werden mussen, und daß nach F. 13. dieser Verordnung die Ge— sellschaft verpflichtet ist, Behufs der Vollstreckung der gegen sie gefällten Urtheile ein entsprechendes Executions Object im Inlande anzulegen und stets vollständig zu erhalten. Dieser Vorschrift hat die Gesellschaft schon im verflossenen Jahre durch hypothekarische Anlegung eines bedeutenden Capitals im Juland durch Niederlegung von Ob— ligationen bei Großh. Ministerium des Innern und der Justiz Genuge gaeleistet. Gießen am 8. Septbr. 1837.
Die Agentur der Aachener und Münchener Feuer-Versicherungs-Gesellschaft.
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36) Ein braver Bursche, welcher mit Pfer⸗ den umgehen kann, auch sich mit Ausübung der Jagd zu beschäftigen versteht, wird in der Nähe von Gießen zu miethen gesucht, und kann als⸗ bald eintreten. Ausgeber dieses sagt wo.
Miscellen. Das Englisiren der Pferde. Fortsetzung und Schluß.
Auf das völlige u. auf beiden Seiten gleichmäßige Durchschneiden genannter Muskeln kommt das Meiste an. Man hüte sich hiebei aber vor Verletzungen der Bänder, Gelenke u. Knochen. Entstandene Blutungen haben nichts zu bedeuten, sobald nur die angeschnittenen Gefäße
völlig durchschnitten sind oder werden. Ist diese Muskel⸗Durchschneidung in der letzten Kerbe
geschehen, so geht der Operateur zur ersten wieder zurück, läßt durch einen Gehüuͤlfen mittelst der Muskelhakens die hervorgesprungenen Muskeln fassen u. mäßig hervorziehen u. schneidet sie gänz— lich, so weit als möglich, ab, reinigt dann die Wunde u. verbindet dieselbe(nachdem man die etwa stattfindende Blutung aus einer Arterie
durch Zusammendrücken dieser mit den Fingern unterdrückt hat) auf folgende Weise: die Wunde wird mit einem lockeren u. aufgeklopften Werg— polster ganz ausgefüllt u. auf dasselbe noch eine mäßig feste, gleich gewickelte Wergwicke gelegt u. das Ganze dann mit einem der(leinenen oder wollenen) Streifen verbunden, indem man naͤm— lich die Enden des Streifs auf dem Rücken des Schweifes, über das auf demselben zur Zeit fest— gehaltene(erwähnte) Stroh, durch einen einfachen Knoten vereinigt u. mäßig fest anzieht.— Auf gleiche Weise wird dann auch in den übrigen Kerben verfahren. Ist nun so die Operation vollendet, so werden, wenn die Blutung noch fortbesteht, wie es gewöhnlich der Fall ist, die Binden noch etwas angezogen, der Schweif als— dann vom anklebenden Blute mit kaltem Wasser gereinigt, das Thier entfesselt, aufgelassen u. in


