D berhessisches 0 Intelligenz- um Kreis-Blatt.

M26. Freitag, den 29. Juli 1836.

Kreisräthliche Vekanntmachungen. Zu Nr. K. G. 5131. Grünberg am 20. Juli 1830. Betreffend: Die Entweichung des Balthasar Fischer von Homberg a. d. O. Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Grünberg an die Gr. Buͤrgermeister dieses Kreises. i

Der gachstehend signalisirte, dem Vagantenleben ergebene und dieserhalb bereits mehrmals mit Correctionshausstrafe belegte Rubricat hat sich, nach eingelangter Benachrichtigung, im vorigen Monate abermals beimlich von Hause entfernt; weshalb Sie angewiesen werden, sorgfältig auf denselben zu in⸗

vigiliren und ihn im Betretungsfalle hierher einzuliefern. Ouvrier. Signalement des Balthasar Fischer. Alter: 16 Jahre, Mund: dick, Groͤße: 5 6%½5 Bart: Haare: gelb, Kinn: spitz, Stirne: hoch, Gesicht: oval, Augenbraunen: blond, Gesichtsfarbe: gesund, Augen: grau, Besondere Zeichen: Nase: stumpf, Zu Nr. K. P. V. 1302. Gießen am 28. Juli 1836.

Betreffend: Eine den der hiesigen Heerde entlaufene Küh. Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Gleßen

1 an sämmtliche Bürgermeister des Kreises Gießen. Am Gestrigen ist eine dem Muͤller Nicolaus dahier zugehoͤrige Kuh, von Farbe roth, auf dem

Kopfe weiß gesprengelt, von der Heerde entlaufen. Ich beauftrage Sie, dies in Ibren resp. Buͤrger⸗

meistereien alsbalden auf die geeignete Weise bekaunt machen zu lassen und allenfalls Ihnen gemacht werdende Anzeigen schleunigst auher einzuberichten. e ee, Zulehner.

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Gießen am 28. Juli 1836.

Zu Nr. K. G. 2422. Verbesserung der Schutzpocken⸗Impfung und der gegen Ver⸗

Betreffend: Den Antrag der Stände wegen brejtung der Menschenblatlern zu ergkeifenden Maaßregeln. Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Gießen an sämmtliche Gr. Bürgermeister des Kreises Gießen.

Seine Koͤnigliche Hoheit, der Großherzog, haben zu befehlen gerubt, daß die Impfaͤrzte ihre Ge⸗ bühren nicht mehr unmittelbar von den Einzelnen erhalten, sondern die Verzeichnisse derselben dem Buͤrgermeister uͤbergeben sollen, welcher den Gesammtbetrag auf die Gemeindekasse zur Zahlung an den Impfarzt anweist, und sodann diejenigen Posten, welchen nich: wegen Unvermoͤgenheit der Debenten der Gemeinde selbst zur Last fallen, von den Einzelnen durch den Gemeinderechner fuͤr die Gemeindekasse erheben laßt. Die Impflisten werden Ihnen von dem Physikatsarzte zur gehoͤrigen Zeit abgegeben wer⸗

eutorischerklaͤrung vorzulegen haben. Deren ohngefaͤhrer Betrag

den, welche Sie alsdann mir zur Exe! 1 ist kuͤnftig in einem nen anzufuͤhrenden Artikel des Gemeinde⸗Einnahmebudgets II. Classe(Art. 48. des