Zu Nr. K. G. 3571. Gießen am 19. November 1836. Betreffend: Die Handhabung der bestehenden Verordnungen hinsichtlich der Stempelung fremder Kalender. 4 1 2 1 5 N
Der Großherzoglich Hessische i 4 Kreisrath des Kreises Gießen
an smmtliche Gr. Buͤrgermeister des Kreises Gießen. 1
Es sollen, den bestehenden Verordnungen zuwider, eine Menge ungestempelter ausländischer 2
Kalender im Inlande verbreitet werden. Indem ich Sie hierauf aufmerksam mache, fordere ich Sie auf, den Eingang sowohl, als
den Verkauf solcher ungestempelter Kalender möglichst zu verhüten zu suchen, und daruber zu wachen, 5 daß Contravenienten zur Anzeige gebracht werden. K. Ch. Knorr. 5 ——
Zu Nr. K. G. 3737. Gießen am 7. December 1836.
Betreffend: Die Entrichtung des Weggeides an den Stadtthoren zu Gießen, insbesondere die Umgehung desselben unter Angabe von Krankenfuhren.
Der Großherzoglich Hessische b Kreisrath des Kreises Gießen 2 an sämmtliche Gr. Burgermeister des Kreises Gießen.—
Da, nach erhaltener Anzeige, häufig Fuhrleute, welche Handwerksburschen und dergleichen f 5
Leute um Lohn fahren, an den hiesigen Stadtthoren vorgeben, daß sie zu Krankenfuhren bestimmt 5
worden seien, um von Entrichtung des Weggeldes befreit zu sein, so gebe ich Ihnen auf, den zu 5
Krankenfuhren bestimmten Fuhrleuten jedesmal Bescheinigung mitzugeben, indem sie sonst zur Ent⸗ 0
richtung des Weggeldes werden angehalten werden. K. Ch. Knorr. FFF
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Gießen am 16. November 1836.
Die Form der von den Bürgermeistern zu erstattenden Berichte. Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Glreßen an sämmtliche Gr. Buͤrgermeister des Kreises Gießen.
Da bisher von mehreren Bürgermeistern des hiesigen Kreises zu den erstatteten Berichten keine gedruckten Etiquette gebraucht worden sind, so mache ich Sie auf die Bestimmungen des Ihnen mitgetheilten Ausschreibens höchstpreislichen Ministeriums des Innern und der Justiz vom 2. Novbr. v. J. aufmerksam, und bemerke Ihnen, daß Berichte in anderer, als der vorgeschriebenen Form erstattet nach Maaßgabe der Umstände, werden zurückgegeben werden. Auch sind dieselben auf ganze
und nicht auf halbe Bogen zu schreiben. Vorschriftsmäßig eingerichtete Berichtsettiquetten können Sie
Zu Nr. K. G.
Betreffend:
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bei Lithograph Brühl I. dahier, neben der Kirche wohnend, erhalten. K. Ch. Knorr. Bekanntmachungen. 107) Mainzer und Wetzlarer Punsch⸗ und Bischof⸗Essenz, Liqueure, Madéra, Malaga und
106) Am verflossenen Catharinentag ist ein a 2 2 i gelbes biegsames Stöckchen auf dem Marktplatz Ingelheimer Wein, Chokolade, Schweizer und zu Butzbach entkommen, und kann solches daselbst Nahmkäse, Haringe, Sardellen, Kapern dc. bei 405 zur Zuruckgabe im Gasthaus zum grünen Baum Höstereich,
1 abgeliefert werden. auf der Mäusburg in Gießen.


