Oberhessisches
Intelligenz- und Kreis-Glatt.
M25. Freitag, den 15. Juli 1836.
———
Rreisräthliche Vekanntmachungen.
Zu Nr. K. 4703. Grünberg am 12. Juli 1836.
Betreffend: Die Verordnung der K. K. österreichischen Regierung, wonach allen fremden herumziehenden Schauspieler⸗Truppen, gymnastischen Künstlern, Seiltänzern, Musikanten oder Eigenthümer von Gegenständen, die zur Schau ausgestellt werden sollen, ohne förmliche Erlaubniß der betreffenden dortseitigen oberen Landesstellen der Eintritt in die K. K. Staaten verboten ist.
Der Großherzoglich Hessische reisrath des Kreises Grünberg
an die Gr. Burgermeister dieses Kreises.
Einer neuerlich von der K. K. oͤsterreichischen Regierung erlassenen Verordnung zufolge, sind saͤmmtliche K. K. Gesandtschaften angewiesen worden, den Paͤssen aller fremden herumziehenden Schau⸗ spieler Truppen, gymnastischen Kuͤnstler, Seiltaͤnzer, Musikanten, oder Eigenthüͤmer von Gegenstaͤnden, die zur Schau ausgestellt werden sollen, das Visa zum Eintritt in die K. K. österreichischen Staaten um so sicherer zu versagen, als man dergleichen Leute, wenn sie innerhalb des dortseitigen Gebietes angetroffen werden sollten, mit gebundener Marschroute, auf dem kuͤrzesten Wege, uͤber die Grenze weisen wurde.
Eine Ausnahme wird nur zu Gunsten Solcher gestattet, welche von dem Landes⸗Praͤsidium des⸗ jenigen Theils der öoͤsterreichischen Monarchie, den sie zu bereisen wuͤnschen, bereits die foͤrmliche Er⸗ laubniß erhalten haben, sich selbst oder ihre Schaugegenstaͤnde dort zu produciren.
Sie werden deshalb von dieser Verordnung, unter dem Auftrage, in Kenntniß gesetzt, wenn zu den vorangegebenen Zwecken Reisepaͤsse in die österreichischen Staaten nachgesucht werden sollten, die Nachsuchenden nach diesen Bestimmungen zu bedeuten. Ouvrier.
Zu Nr. K. G. 4931. Grünberg am 11. Juli 1836. Betreffend: Die heimliche Entfernung des Carl Müller von Gießen. Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Grünberg
an die Gr. Bürgermeister dieses Kreises.
4 Nach Benachrichtigung des Großh. Kreisralhs zu Gießen, hat Rubricat, ein Sohn des Bürgers


