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Oberhessisches Intelligenz- und Kreis-Blatt.
M15. Freitag den 15. April 1836
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Kreisräthliche Vekanntmachungen des Kreises Gießen.
Zu Nr. K. 1492. Gießen am 8. April 1836.
Betreffend: Das unmittelbare Einreichen von Vorstellungen und Berichten bei Gr. Ministerium des Innern und der Justiz und bei dem Gr. Oberconsistorium von Seiten der evangelischen Kirchenvorstände.
Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Gießen
an die saͤmmtliche Kirchenvorstaͤnde dieses Kreises.
In Gemaͤßheit eingelangter Verfügung Gr. Oberconsistoriums weise ich Sie an, mit Ihren
Eingaben in allen vorkommenden Fallen, nach Vorschrift der bestehenden Geschaͤfts⸗Ordnung, nie mals die Ihnen zunaͤchst vorgesetzte Verwaltungsbehoͤrde zu uͤbergehen.
Die Gr. Buͤrgermeister werden das Kreisblatt, in welchem dieses Ausschreiben erscheint, den Herrn Geistlichen zur Einsicht mittheilen. K. Ch. Knorr.
Kreisräthliche Bekanntmachungen des Kreises Grunberg.
Zu Nr. K. 2590. Grünberg am 8. April 1836.
Betreffend: Das unmittelbare Einreichen von Vorstellungen und Berichten bei Großh. Ministerium des Innern und der Justiz und bei dem Großh. Oberconsistorium von Seiten der evangelischen Kirchenvorstaͤnde.
Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Grünberg an säͤmmtliche Kirchenvorstaͤnde dieses Kreises.
In Folge eines Erlasses Großb. Oberconsistorjums weise ich Sie an, niemals Eingaben


