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Oberhessisches Intelligenz- und Kreis- Blatt.
W 2. Freitag den 15. Januar Wreisräthliche nachungen. Zu Nr. K. 203. Gruͤnberg am 8. Januar 1836. Betreffend: Die alljährlich einzusendenden Waisenhausgelder. Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Gruͤnberg an die Großh. Buͤrgermeister dieses Kreises.
Diejenigen Großh. Buͤrgermeister, welche bis jetzt nicht die Waisenhausgelder von 1835, an mich eingesendet haben, werden hierdurch an deren unverzuͤgliche Einsendung erinnert. een
Nr. K. 12. f Gruͤnberg am 1. Januar 1836.
Betreffend: Einen abhanden gekommenen Hund.
Der Großherzoglich Hessische
Kreisrath des Kreises Grunberg
an die Großherzoglichen Bürgermeister dieses Kreises.
5 Dem Heinrich Schwalb zu Staufenberg, ist vor Kurzem eine Putelhuͤndin, von Farbe schwarz, mit weißen Beinen und weißer Kehle, entlaufen.— Sie werden bearftragt, dieses mit dem Anfuͤgen in Ihren resp. Bürgermeistereien bekannt zu machen, daß derjenige, welchem diese Huͤndin etwa zuge⸗ laufen seye, oder sonst Auskunft daruͤber zu ertheilen vermöge, hierven alsbald, zur Meldung an mich, Anzeige bei Ihnen zu machen habe. Ouvrier.
Zu Nr. K. 86. a 73 Gießen am 12. Jan. 1836. Betreffend: Die Bestrafung schulpflichtiger Kinder wegen verübter Forstfrevel. f Der Großherzoglich Hessische f Kreisrath des Kreises Gießen. an saͤmmtliche Großh. Büͤrgermeister des Kreises Gießen.
Nach hoͤchster Vorschrift, sollen Schulkinder, welche Foeststrafen durch Arbeit abzuverdienen haben,
so viel es angeht, in den Zeiten, besonders in den Ferien, zum Abverdienste solcher Strafen angehal⸗ ten werden, wo die Schule nicht versaͤumt zu werden braucht, um die Unterbrechung des Schulunter— richts so viel als moglich zu verhuͤten. Sie werden daher von dieser Hoͤchsten Bestimmung hierdurch in Kenntniß gesetzt. f In Verh. d. Gr. Kreisraths. b ene ee, Gr. Kreissekretaͤr.
Zu Nr. K. 112. Gießen am 13. Jan. 1836.
Betreffend: Die Verwaltung der Spar- und Leihkasse zu Gießen.
der Großherzoglich Hessische, Kreisrath des Kreises Gießen an saͤmmtliche Gr. Buͤrgermeister dieses Kreises.
Durch eingetretene Verhaͤltnisse ist der Geschaͤftstag der hiesigen Spar« und Leihkasse⸗Ver⸗ waltung auf den Mittwoch einer jeden Woche Vormittags von 8 bis 12 Uhr verabredet und beschlossen worden.
1% Ich weise Sie daher an, dieses in Ihren Gemeinden bekannt machen zu lassen, daß von Aufang des Monats Februar der wöchentliche Geschäftstag, nicht mehr am Freitag,
sondern am Mittwoc)ß ü


