Oberhessisches Intelligenz- und Kreis-Glatt.
MI3. Freitag, den 13. Mai 1836.
Kreisräthliche Vekanntmachungen des Kreises Grünberg.
Zu Nr. K. 3289. Grünberg am 5. Mai 1830. Betreffend: Die Errichtung eines Wollmarktes im Großherzozthume.
Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Grunberg
an sämmtliche Gr. Burgermeister des Kreises Grünberg.
Um der inlaͤndischen Wolle besseren und leichteren Absatz zu verschaffen, beabsichtigt man einen Wollmarkt zu Offenbach zu errichten. Man will jedoch nur alsdann darauf eingehen, wenn sich eine Anzahl inlaͤndischer Wollproducenten verbindlich macht, im ersten Jahre diesen Markt zu besuchen. Dit Vortheile, die dieser Markt darbieten wird, sind:
10 daß er zu Anfang des Monats Juli bestimmt wird, und die in⸗ und auslaͤndischen Woll⸗ kaͤufer eingeladen werden, ihn zu besuchen; l
2) daß die Stadt Offenbach kein Lagergeld nimmt, auch dafuͤr sorgt, daß fuͤr Auf und Ab⸗ laden, Waͤgen ic. nur geringe Taxe gesetzt werden;. 5
3) daß die Wolle, wenn sie auf dem Markte nicht verkauft wird, auch laͤnger gegen geringe Taxe sicher gelagert wird und fuͤr Besorgung des spaͤtern Verkaufs zuverlaͤssige Commissio⸗ naͤrs aufgestellt werden. Sie wollen alle diejenigen Personen, welche mit Wolle einen be⸗ deutenden Handel treiben, so wie die in Ihren Gemeinden allenfalls bestehenden Schaͤferei⸗ gesellschaften hiernach bedeuten und sie befragen, ob sie unter den angegebenen Verhaͤltnissen, den demnächst noch bestimmt werdenden Markt mit ihrer Wolle zu beziehen geneigt sein.
Im bejahenden Falle wollen Sie die Wollproducenten ihre Erklaͤrung schriftlich abgeben
lassen, oder zu Protocoll nehmen und dabei angeben lassen, wie viel Wolle sie ohngefähr
auf den Markt bringen wurden und von welcher Beschaffenheit die Wolle sei. Diese Erklaͤ⸗ rungen sind mir so schleunig als möglich anher einzusenden, weil man den Markt noch in diesem Jahre zu Stande zu bringen sucht. Sollten sich in Ihren Gemeinden keine so be⸗ deutenden Wollproducenten und Wollhaͤndler befinden, welche Wolle auf den Markt zu bringen im Stande sind, so sieht man binnen 8 Tagen Ihrem Berichte hieruͤber entgegen. In Abwesenheit des Gr. Kreisraths C. Fuhr, Kreissekretär.


