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Zu Nr. K. 1480. Gießen am 4. Mai 1836. Betrefend: Die Entschadigunz für den aufgehobenen Mühlenbann.
Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Gießen
an saͤmmtliche Gr. Buͤrgermeister des Kreises Gießen.
Sie werden aufgefordert, binnen 8 Tagen zu berichten, welche Bannmüller nach Maaßgabe der Verordnung vom 25. Februar 1818 und der Instruction vom 15. Mai 1819, bereits mit den bann⸗ pflichtigen Gemeinden und in der Nahe gelegenen Suchmuͤllern eine Uebereinkunft vor dem Anfange dieses Jahres getroffen haben, und in diesem Falle die Groͤße der Abfindungssummen anzugeben.
Sollten die Berichte nicht bis zum 15. d. M. eingegangen sein, so wuͤrde ich in die Noth— wendigkeit versetzt werden, dieselben durch Expressen auf Kosten der Saͤumigen abholen zu lassen.
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Zu Nr. K. 3255. Grünberg am 3. Mai 1836.
Betreffend: Die Entschädizung für den aufgehobenen Mühlenbann. Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Grunberg an saͤmmtliche Gr. Burgermeister und Beigeordnete der Nebengemeinden.
Hoͤchstpreisliches Großh. Staats ministerium will wissen, welche Bannmuͤller nach Maaßgabe der Verordnung vom 25. Februar 1818 und der Instruction vom 18. Maß 1819 bereits mit den bannpflichtigen Gemeinden und in der Nahe gelegenen Suchmuͤllern eine Uebereinkunft vor dem Anfange des Jahres 1836 getroffen haben. Ich weise Sie daher an, laͤngstens binnen 8 Tagen zu berichten:
4) ob in Ihren Gemeinden sich Bannmuͤhlen befunden haben oder noch darin befinden?
2) ob das Bannrecht durch Uebereinkunft nach Maaßgabe der angezogenen Verordnung abgeloͤs't worden ist, und seit wann?
3) welche Entschaͤdigung den Bannmuͤllern gegeben worden ist oder noch gegeben werden muß, und
4) wie viel die bannpflichtigen Gemeinden und wie viel die Suchmuͤller, wenn deren vorhanden waren, zu dieser Abfindungssumme beizutragen hatten.
In Abwesenheit des Großh. Kreisraths C. Fuhr, zKreissekretair.
18351 herrschaftlicher Fruͤchte von Waizen, Korn Bekanntmachung. Gerste, Hafer und Molterfrucht von dem hiesigen i ter d öhnli Bedingun Frucht⸗VBersteigerung bei dem Rentamte ee e e ee Gruͤnberg. Gruͤnberg am 29. April 1836. 32) Freitags, den 20. Mai d. J., des Vor⸗ Gr. Hess. Rentamt baselbst. mittags um 9 Uhr, soll eine ansehnliche Parthie mötticher.
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