Oberhessisches
Intelligenz und Kreis-Hlatt.
Freitag den 30. Oktbr. 18335. Kreisräthliche Bekanntmachungen Zu Nr. K. 7580. ü Gießen am 15. Okt. 1835.
Betreffend: Das Ausstellen von Patenten zum Ausspielen von Bretzeln und Porzellan auf Kirchweihen und Tänzen Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Giessen
an saͤmmtl. Großherz. Buͤrgermeister dieses Kreises.
Erhaltener Anzeige nach sollen bei Kirchweihen, und andern aͤhnlichen Gelegenheiten haͤufig Porzellain, Backwerk und dergleichen ausgespielt werden, und sogar von einigen Gr. Buͤrgermeistern Patente hierzu ausgefertigt worden seyn. Indem ich Sie daher auf die Allerhoͤchste Verordnung vom 22. Febr. 1819 aufmerksam mache, wonach alles Ausspielen von Geld oder Waaren, es mag mit Wuͤrfeln, oder auf eine andere Weise geschehen, bei den in der Verordnung vom 12. Juni 1805 angedrohten Strafen, verboten ist, fodere ich Sie auf, in Zukunft weder Patente zu dem angegebenen Zweck auszufertigen noch das Ausspielen von Waaren zu gestatten; die diese Vorschriften Uebertretenden vielmehr davon abzuhalten, und Falls solche nicht sogleich Folge leisten, alsbald zu arretiren und hierher abliefern zu lassen, in jedem Falle die Anzeige davon zu machen, damit die Bestrafung der Contravenienten veranlaßt werden kann. N
Auch das Ausspielen von, Gegenstaͤnde durch die s. g. Kirchweihburschen ist hierunter begriffen,
durch die Gr. Bürgermeister.
und mithin verboten. b K. Ch. Knorr. Zu Nr. K. G. 6873. Gruͤnberg am 22. Okt. 1835.
Betreffend: Die Eiführung eines gleichförmigen Garnhaspels im Großherzogthum Hessen. Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Grünberg an saͤmmtl. Großh, Buͤrgermeister des Kreises Es ist die Frage aufgeworfen worden, ob es nicht zweckmaͤßig seye, zweierleie allgemeine Has⸗ zel einzuführen, einen von 2 Ellen Umfang fur Feinspinnerey, und einen andern von 4 Ellen Umfang fur grobes Gespinnst; Sie werden sich daher baldigst gutächtlich darüber aͤußern, und die waigen Gruͤnde fuͤr oder wider das eine oder andere angeben. Zugleich werden Sie berichten, welchen Umfang der seither in Ihren Gemeinden gebraͤuchliche Haspel hat, und wie der Strang eingetheilt wird? Ouprier.
Zu Nr. K. 6772. Grunberg am 24. Octbr. 1835. Betreffend: Ein, dem Forstschützen Reinschmidt zu Großenbuseck zugelgufener Hund. f Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Grünberg an die Großherzogl, Buͤrgermeister dieses Kreises. Am 10. d. M. ist in der Gemarkung Großenbuseck ein gelbgestreifter fremder Hund, ungefahr 1 Jahr alt und von der Groͤße eines Doggen, mit gespaltener Nase, aufgefangen wor⸗


