den. Sie werden beau daß der etwaige Eigen resp. zu legitimiren habe.
thumer sich bei dem Gr. Buͤrgermeister zu Großenbuseck zu melden und Ouvrier.
Zu Nr. K. G. 6931. b. kt. 1838 Betreffend: Die Lieferung der im Jahre 1836 auf den Etappen Friedberg, Gießen und Grünberg für Königlich
Preußische Truppen erforderlich werdenden Fourage. f a g Der Großherzoglich Hessische. Ke n r Grunberg an die Großherzoglichen Buͤrgermeister dieses Kreises.
Montag den 9. Nov. l. J. Vormittags 10 Uhr, soll auf dem kreisraͤthlichen Bureau zu 1
Gießen die Lieferung der auf den Ettappenplaͤtzen Friedberg, Gießen und Gruͤnberg fuͤr die im
Jahre 1 i nehmenden vergeben werden. Dies werden
machen lassen. Zu Nr. K. 6833.
Ouvrier.
blatt und Kreisblatt. 5. Der Groherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Grünberg an die Großh. Bürgermeister dieses Kreises Mit Bezugnahme auf das in Nr. 39. des Kreisblatts enthaltene Ausschreiben des Gr. Kreis- raths des Kreises Gießen vom 14. d. M., benachrichtige ich Sie, daß auch ich fuͤr das Ueber⸗
bringen des Kreisblattes an die Ortsvorstaͤnde dem Bezirksboten eine Vergütung von 15 kr. jaͤhrlich bestimmt habe, und weise Sie an, solche von Anfang dieses Jahres an, aus den Gemeindekassen
auszahlen zu lassen. Ouvrier. —
Zu Nr. K. 7753. Gießen am 26. Oktbr. 1835. Betreffend: Das Verfahren bei Haussuchungen nach entwendeten Forstproducten. 5 Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Gleßen an saͤmmtliche Gr. Buürgermeister des Kreises Gießen.
Die Verordnung über die Forstorganisation vom 16. Januar 1811 schreibt im. 19
vor, daß die Ortspolizey⸗Behoͤrde diejenigen Gegenstande, welche bei Haussuchungen, oder im alle des§. 14 der Verordnung, von dem Forstdiener auf seine Pflichten, entweder als entwen, det, oder als Gegenstand oder als Beweismittel des Vergehens angegeben werden, mit Arrest zu belegen und so lange, bis von dem Forststrafrichter Verfuͤgung erfolgt, in sicherer Verwahrung z halten habe. Hiernach liegt es der Ortspolizei⸗Behoͤrde ob, die vorangegebenen, ihr von dem Forst⸗ diener bezeichneten Gegenstände, mit Arrest zu belegen und an einen sicheren Verwahrungsort bri gen zu lassen, insbesondere also bei Haussuchungen solcher Gegenstaͤnde demjenigen, bei welchem sit gefunden werden, wegzunehmen.
Ich mache Sie daher dafür verantwortlich, daß kuͤnftig diejenigen Gegenstaͤnde, welche JG nen von den Forstdienern als solche bezeichnet werden, die sie in Beschlag genommen haben wollen, in sicheren Gewahrsam gebracht werden, und gebe ihnen auf, zum Fortbringen derselben Sichel heitswache, mannhaft zu beordern, welche im Falle des Ungehorsams, auf Ihre Anzeige gebuͤhren wird bestraft werden, sowie ich jede Nachlaͤssigkeit von Ihrer Seite zu ahnden wissen werde.
K. Ch. Knorr.
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ftragt, dieses mit dem Anfuͤgen in Ihren Gemeinden bekannt zu machen,
—— ͤ Gruͤnberg den 24. Okt. 1833.
836 durchpassirenden koͤnigl. preuß. Truppen noͤthig werdende Fourage an den Wenigst⸗ Sie in Ihren Gemeinden ordnungsmaͤßig bekannt
Gruͤnberg am 24. Okt. 1835. Betreffend: Vorstellung der Bezirksboten für die Kreise Gießen und Grünberg wegen des Portos für das Regierungs⸗
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