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Zu Nr. K. 5680.
Betreffend: Ein dem Schweinhirten Jacob Wagner zu Nödchen zugelaufenes fremdes Schwein.
Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Grünberg
an die Großherzogl. Buͤrgermeister dieses Kreises— Erhaltener Anzeige nach, ist dem Schweinhirten Jacob Wagner zu Roͤdchen in diesen Tagen ein frem⸗
des Mutter schwein, ohngefaͤhr/ Jahr alt und weiß von Farbe, zugelaufen. Ich beaustrage Sie, dieses mit
dem Anfuͤgen in ihren unterhabenden Gemeinden bekannt zu machen, daß der 1 Eigenthuͤmer sich bei erzogl. Buͤrgermeister in Roͤdchen zu melden und resp' zu legitimiren habe. N
e e f. Wegen Beurlaubung des Großherzogl. Kreis rathes 8 der Großh. Kreissekretär E. Fuhr.
— 5— Zu Nr. K. 5644. Grünberg am 24. Augstu 1835. Betreffend: Den Gauner W. N. Müller auch Schäfer sich nennend und dessen Zuhälterin N. N. Der Großherzoglich Hessische 7. 2 9 1 e Kreis rath des Kreises Grünberg an die Großherzoglichen Bürgermeister dieses Kreises.
Rach Benachrichtigung des Großberzogl. Provinzial⸗Commissairs der Provinz Oberhessen, wurde am gten Juli in der Nahe von Buͤdingen der mittelst Steckbriefs des Herzogl. Naussauischen Criminalgerichts zu Dillenburg vom 30ten Juni verfolgte Gauner, angeblich Fr. Obald heisend, und gebuͤrtig aus Heide im Herzogtbum Schleswig, welcher bereuͤs wegen mehrerer Verbrechen bestraft worden, und eines boͤchst bedeu⸗ tenden Diebstahls beschuldigt war, arretirt. Derselbe hat in dem mit ihm vorgenommenen Verhöre nicht allein angegeben, daß er zu einer in der Rhein- und Maingegend sich herumtreibenden bedeutenden Gauner bande, der s.g. Strohmergesellschaft, gehoͤre, sondern er bat auch auf ein, nachstehend signalisirtes sehr ge— faͤhrliches unter dem Namen„Müller oder Schaͤfer“ sich herumtreibendes Subject aufmerksam gemacht⸗ welches falsche Siegel von Behoͤrden fast aller deutscher Staaten besitze und den berumstreifenden Gauner, namentlich den Mitgliedern der Strohmergesellschaft, jede beliebige falsche Legitimation ausfertige. Diese soll hauptsaͤchlich im s. g. Coͤllnischen Sauerlande, im Berleburgischen, der Proviuz Westphalen, und hier in den Orten Ollpe und Billstein, sodann in den Großh. und Kurfüͤrstlich. Hessischen Provinzen Oberhessen sich haͤufig„ und von einer hier ebenfalls signalisirten Weibsperson, welche die falschen Siegel trage, be gleitet seyn. N
Indem man Sie, die Großh. Vuͤrgermeister, auf dieses fuͤr die öffentliche Sicherheit so aͤusserst gefaͤhrliche Subject und dessen Zuhaͤlterin hierdurch aufmerksam macht, weißt man Sie an auf beide genan zu invigiliren⸗ sie im Betretungsfalle zu arretiren und wohlverwahrt anher einzusenden.
In Beurlaubung des Gr. Kreisraths, C. Fuhr Kreissecretär. Signalement des N. N. Muͤller auch Schaͤfer sich nennend und seiner mit ihm herumziehenden Zuhaͤlterin N. N. aufgenom⸗ men nach der Deposition des Gauners Friedrich Obold. 1. des N. N. Muͤller auch Schaͤfer 2. dessen Zuhaͤlterin N. N. 1) Alter ⸗40— 45 Jahre ungefahr 50 Jahre
2) Groͤße 678“ Großh. Hess. Maaßes 48% 8 3) Haare dunkelbraun hellblond ö
4) Stirn offen breit
5) Augen grau blond
60Nase stark und roth aufgestuͤlpt
7) Mund gewoͤhnlich 8) Vart schwarzbraun und sehr stark 9) Kinn breit 10) Gesicht vollkommen schmal und eingefallen 11) Gesichtsfarbe sehr roth gesund 12) Besondere Zeichen keine Sommerflecken im Gesicht 139 Kleidung blauer Kittel von Leinwand, weißer wollener Rock, Muͤtze nach Art der dergleichen Beinkleider, Stiefel, Muͤtze von Baͤnerinn im Sauerlande, aufliegend und mit Wachs leinwand mit Schirm. einer Nadel darüber, und traͤgt einen Korb 5 mit Achselbaͤndern. Druck und Verlag der G. D. Vrühl'schen Buch ⸗ und Steindruckerei.
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Grunberg am 25. August 1835.
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