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ziehen, gleichwobl an der Austheilung der Waldstreu Theil nahmen, sa haufig sich das Meiste davon zu⸗

eignen, und daß somit fuͤr die Aermeren und diejenigen, welche ibren Streubedarf nicht selhst ziehen koͤn⸗

neu, zu wenig und mitunter nichts uͤbrig bleibt. Obgleich die Vertbeilung der Waldstreu in den Commu⸗

7nalwaldungen nicht zu den eigentlichen Dienstobligenbeiten der Forstbeamten gehoͤrt, so haben Sie und die *

und forstpolizeilichen Anordnung selbst, angelegentlich dahin zu wirken, daß bei der Vertheilung mehr das wahre Beduͤrfniß und Diejenigen berüͤcksichtigt werden, welche ihren Streubedarf nicht selbst erziehen koͤn⸗ nen. 0 0 Die Waldstreunutzung ist bekanntlich im Ganzen, wegen der großeren Menge von Betheiligten und öder den Anfoderungen bewiesenen Nachgiebigkeit, weit beträchtlicher und größer als sonst. Die, 6 1ungeachtet der in den meisten Revieren vermehrten Faͤllungen, von Jahr zu Jahr steigende Nachfrage 10 f 1090nach Holz und die großen Gefahren, welche der Befriedigung dieses wichtigeren Beduͤrfnisses durch die ü inbermaͤßige Streunutzung droben, machen es aber um so dringender nothwendig, die in diesem Ausschreiben empfohlenen Vorkehrungen zu treffen.

0 10 Fuͤr die Aus fertigung 10 9 1 Saurmann.

Das vorstehende Ausschreiben des Herrn Kreisrathes zu Gruͤnberg, ist auch fuͤr die Großherzogl. Buͤrgermeister des Kreises Gießen, bindig.

Gießen den 22ten August 1835. a

ö 0 Großberzoglich Hessischer Kreisrath. 1 10 K. Chr. Knorr. N 00* ö 0* 10 Giessen am 22. August 1835 e Der Großherzoglich Hessische 0 Kreisrath des Kreises Giessen 1 0 an saͤmmtliche Großherz. Bürgermeister dieses Kreises. f 0 0 1 7 e 0 Am gten Juli wurde in der Naͤhe von Buͤdingen der mittelst Steckbriefs des Herzogl. Nassauischen Criminal⸗ 1 1

dagegeben, daß er zu einer in der Rhein- und Maingegend sich herumtreibenden bedeutenden Gaunerbande, der sog. Strohmergesellschaft, gehoͤre, sondern er hat auch auf ein, nachstehend signalisirtes sehr gefaͤhrliches, un⸗

ö. N l

10 0 9 gel von Behörden fast aller deutscher Staaten besitze und den herumstreifenden Gaunern, namentlich den Mit⸗ 1100 gliedern der Strohmergesellschaft, beliebige Legitimationen ausfertige. Derselbe soll hauptsäͤchlich im sog. Coöͤllni⸗ schen Sauerlande, im Berleburgischen, der Provinz Westphalen, und hier in den Orten Ollpe und Billstein,

0 0 sodann in den Großherzogl. und Kurfuͤrstlich Hessischen Provinzen Oberhessen, sich haͤufig aufhalten, und von

einer hier ebenfals signalisirten Weibsperson, welche die falschen Siegel trage, begleitet seyn. Auf dieses fuͤr die oͤffentliche Sicherbeit aͤußerst gefaͤhrliche Subjekt wollte ich Sie hierdurch aufmerksam

zu machen nicht verfehlen, und ihnen anheim geben, welche Maßregeln Sie in Beziehung auf denselben zu neh⸗

men fuͤr gut finden.

Sie werden auf dieses Subjekt invigilite t seiner Begleiterinn i 5 g 5 n, und es mit seiner Begleiterinn im Betretungsfalle unter sicherer Bedeckung anher, einsenden. e f 5 gf sich

K. C h. Ln *

Revierfoͤrster doch durch Ihren Rath und Ihre Begutachtungen, sowie auch bei der forstwirthschaftlichen

gerichts zu Dillenburg vom 30ten Juni verfolgte Gauner, angeblich Fr. Obold heißend, und gebuͤrtig aus Heide im Herzogthum Schleswig, welcher bereits wegen mehrerer Verbrechen bestraft worden, und eines hoͤchst aedeutenden Diebstahls beschuldigt war, arretirt. In dem mit ihm vorgenommenen Verhoͤr hat er nicht allein

9 001 ter dem NamenMüller oder Schaͤfer sich herumtreibendes Subjekt aufmerksam gemacht, welches falsche Sie⸗ 1

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