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M32. Freitag den 29. August 1835.

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5.26. P. Kreisrä

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thliche Bekanntmachungen.

Zu Nr. K. 5603. Gruͤnberg am 21. August 1835. Betreffend: die Benutzung der Waldstreu. Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Grunberg an die Großherzoglichen Buͤrgermeister u. Beygeordneten der Nebengemeinden dieses Kreises.

Nachstehendes Ausschreiben Großhil. Oberforstdirection theile ich Ihnen zu dem Zwecke mit, um alle diejeni⸗ 1 die auf Waldstreunutzung fuͤr das kuͤnftige Jahr rechnen und noͤthig haben sollten, in Zeiten hiervon in kenntniß zu setzendamit dieselben auf andere Weise für Herbeischafung de Streu- und Dungmittel sorgen

können. mann In Beurlaubung des Gr. Kreisraths a C. Fuhr, Großherrz. Kreissecretaͤr. erkauftDa in Folge der bisherigen uͤbermaßigen Waldstreunutzung in vielen Gegenden des Großherzogthums und u 3 f.,zumal in Folge der diesjährigen Ueberschreitung der Wirtschaftsplane die Forstverwaltung außer Stand ge

4. 2 f. U, setzt ist, fuͤr das Jahr 1836 dieselben großen Mengen von Waldstreu zur Nutzung in den Dominnal- und 1 Communalwaldungen anzuweisen, mithin im Jahre 1836 eine bedeutende Verminderung dieser Abgaben töte) uteintreten wird, so empfehlen wir ihnen und dem Revierfoͤrstern, die Buͤrgermeister und Vorstaͤnde, und durch nd Oefendiese die Einwohner der betreffenden Gemeinden schon jetzt hierauf aufmerksam zu machen, damit sie in Zeiten, sowobl bei Verwendung des Strohes als bei Ausstellung der Felder, ihre Einrichtung darnach treffen, um mit einer bedeutend geringeren Waldßreu⸗Abgabe, als sie im Jahre 1835 Statt hatte, im Jahre 1836 auszulangen. Da den Misverhaͤltuissen schon bei der bevorstehenden Bestellung der Acker be⸗ lgegnet werden kann und muß, so finden wir es um raͤtblicher, gegenwaͤrtig auf die Unzulaͤssigkeit, die Linsengroßen Waldstreuabgaben dieses Jahres in nächstem Herbste und in dem folgenden Jahre so fortzusetzen, Hbverwarnend aufmerksam zu machen. 9 Wir haben vielfach wahrzunehmen Gelegenheit gehabt, daß die Nachgiebigkeit in den Waldstreuabga⸗ been zu der unverhaͤltnißmaͤßigen Vergroͤßerung des Anbaues von Gewaͤchsen, die kein Stroh erzeugen, und f zur Verminderung des Anbaues von Halmfrüchten Vieles beigetragen bat; auch veranlaßte die Menge von 7Waldstreu, welche abgegeben wurde, haͤuftg eine Verschwendung der Strenmittel, indem die Empfaͤnger Hoft das Streuwerk nicht einmal zum Einstreuen in die Staͤlle verwendeten, sondern sogleich in die Dung⸗ saäͤtten, ja sogar sogleich, obne es fuͤr die eigentliche Bestimmung gebraucht zu haben, auf die Acker fuh⸗ 7 2» ten. Bei dem großen Schaden, wechen die ausgedehnten Wald⸗Streuabgaben den Waldungen und somit auch öden Einwohnern und dem Publikum zufuͤgen, bei den verderblichen Folgen, welche sich hiervon schon in vielen Landesgegenden äußern, ist es um so weniger zulaͤssig, solcher Verschwendung Vorschub zu leisten. Ein großer Mißstand und sogleich Anlaß zu Beschwerden liegt in der Art der Vertheilung der Wald⸗

ö treu aus den Communalwaldungen. Aus den deßhalb angestellten Erörterungen geht hervor, daß nur zu haͤufeg da wo uͤber Mangel an Streumaterial geklagt wurde, dießer dadurch veranlaßt worden war und

wird, daß diejenigen Einwohner, welche Feldguͤter genug haben, um darauf ihren Streubedarf selbst zu