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Pfandverschreibungen handelt, auch auf die Aufbewahrung der Cautionsurkunden der erwahnten Rechner an⸗ zuwenden sey, mit der weiteren Bestimmung, daß die Cautionsurkunden derjenigen Rechner, welche für Local-, Kirchen- und geistliche Stiftungsfonds eines Kreises bestellt sind, und fuͤr diese eine gemeinschaftliche Caution geleistet haben, in der fraglichen Beziebung den Schuld- und Pfaudverschreibungen eines, mehrere Kirchengemeinden eines Kreises berührenden Fonds gleich zu achten, und von dem betreffengen Kreisrathe aufzubewahren sind. Der Aufbewahrung einer solchen Cautsonsurkunde soll indeß stets eine Pruͤfung voraus— gehen und diese ist von derjenigen Behörde vorzunehmen, zu deren Wirkungskreis die Anstellung des Rech⸗
ners gehort.— Die Großherz. Bürgermeister und Beigeordneten werden dieses Ansschreiben alsbald den Kirchenvorstaͤndenzmittheilen. K. c h. Fin o ex. Zu Nr. K. 9138. 5 Grünberg am 22. December 1834.
Betreffend: Den Ankauf des russischen Leins pro 1835.
Der Großherzoglich Hessische ä Kreisrath des Kreises Grunberg a n die Großh. Bürgermeister u. Beigeordneten der Nebengemeinden dieses Kreises.
Der landwirthschaftliche Verein will es auch fuͤr das Jahr 1835 uͤbernehmen, zur Beförderung des Anbaues des russischen Leins dessen Ankauf und Vertheilung zu besorgen. Er wird, wie seither, J½ der Kosten desselben auf die Vereinskasse übernehmen und die gewunschten Quantitaͤten an die einzelnen Gemein⸗ den vertheilen lassen. Ich weise Sie deshalb an, sofort hiernach das Erforderliche in Ihren Gemeinden be⸗ kannt machen zu lassen und Listen offen zu legen, worin sich alle Diejenigen, welche von gedachtem Leine zu erhalten wuͤnschen, einzeichnen und den Bedarf angeben koͤnnen. Da die Subscriptionslisten bis Ende Januar 1835 an den Präsidenken des landwirthschaftlichen Vereins eingeschickt seyn muͤssen und auf spaͤter einlan⸗ gende keine Ruͤcksicht genommen werden kann, so werden Sie sich die Erledigung dieses Auftrags angelegen seyn lassen und die Listen so zeitig an mich einsenden, daß ich im Stande bin, den gesetzlichen Termin einzuhalten. 8 a 5 8 1 Der Nutzen des russischen Leins ist bereits von allen tuͤchtigen Landwirthen anerkannt, so daß ich kaum noch etwas Weiteres hie ruͤber beizufuͤgen fuͤr noͤthig erachte. In manchen Gegenden des Großherzog⸗ thums sowie des benachbarten Auslandes kennt man fast keinen anderen Lein, als jenen russischen und uberall hat sich dessen Anbau auch bewaͤhrt. Nur in den beiden letzten Jahren ist er nicht so gediehen, wie man erwartet hatte; allein hieran war nur die anhaltende Duͤrre schuld. Eine guͤnstige Erndte wird den erlitteuen Verlust wieder doppelt ersetzen. Buvrier.
——————ů————kꝛ— Rn Zu Nr. K. 9240. N Grünberg am 26. December 1834. Betreffend: Die alljaͤhrlich einzusendenden Weisenhausgelder. 5 Der Großherzoglich Hessische 77 1 2 1 5 S f Kreisrath des Kreises Gruͤn berg a n N die Großherzogl. Bürgermeister dieses Kreises. Da das Jahr zu Ende geht, so mache ich Sie darauf aufmerksam, daß nach Ablauf desselben, die in den Sammelbüchsen befindlichen fuͤr das Waisenhaus bestimmten Gelder mit Anfang des künftigen Jahres
einzusenden sind. Ouvri er. ö— eee— Bekanntmachungen.„„ Holzsaamen⸗ Lieferung. 5) 319 1 Fichte, Dienstag den 3. Febr. künftigen Jahres, Vor⸗ 6) 1070 Kiefer,
mittags 10 Uhr, soll auf dem Bureau des unterzeich⸗ unter den alsdann bekannt gemacht werdenden Bedin⸗ neten Großh. Kreisrathes dle Lieferung des fuͤr ein⸗ gungen an den Wenigstnehmenden oͤffentlich verstei⸗ zelne Gemeinden des hiesigen Kreises pro 1835 er- gert— boozu Steiglustige hierdurch eingeladen wer⸗
foderlichen Holzsaamens, bestehend in den. Grunberg den 24. December 1834. 1) 33 Malter Eicheln, Der Gr. Hess. Kreisrath des Kreises Gruͤnberg. 2) 100 Pfund Ahorn, 1 ee


