aus Gemeindemitteln zu den Kirchenfondsausgaben gemacht werden müssen und worauf Sie bei Auf ellung Ihrer Budgets gehörig Bedacht zu nehmen haben. f 5 1 g In Verhinderung des Kreisraths. C. Fuhr, Kreissecretär.

Zu Nr. K. G. 3538. Grunberg, am 7. Mai 1834.

Betreffend: Die Aufstellung der Voranschläge für die Kirchenfonds für das Jahr 1835.

Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Grünberg

a n sammtliche Kirchenvorstaͤnde dieses Kreises.

Ich erinnere Sie um baldigste Aufstellung der Kirchenvoranschläge für 1835 und bemerke

hierbei, daß, wenn solche nicht sämmtlich bis zum 10. künftigen Monats bei dem einschlägigen

Herrn Decane zur vordersamsten Prüfung eingelangt sind, Ihnen Wartboten zugeschickt werden.

Es ist um so noͤthiger, daß dieser Termin auf das Pünktlichste eingehalten werde, weil die Kirchenvorauschläge eher als die Gemeindevoranschläge aufgestellt werden mussen, damit die Ortsvor⸗ stände auf etwaige Zuschüsse, welche aus Gemeindemitteln zu den Kirchenausgaben zu leisten sind, bei Aufstellung der letzteren Bedacht nehmen können.

In Abwesenheit des Kreisraths C. Fuhr.

Die Großherzogl. Bürgermeister haben vorstehende Verfügung sämmtlichen Kirchen vorstaͤnden zur Einsicht mitzutheilen und darüber, daß dieses geschehen, sich von den Herren Geistlichen Bescheini gung geben und solche baldigst hierher gelangen zu lassen. Grünberg am 7. Mai 1834.

Der Großherz. Hess. Kreisrath und in dessen Abwesenheit C. Fuhr.

Zu Nr. K. G. Giessen, am 10. Mai 1854.

Betreffend: Das Ausheben der Nester und Torten nützlicher Vogelarten.

Dier Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Giessen a N saämmtliche Großherzogliche Buͤrgermeister des Kreises Giessen.

Es hat seither mehrfach die Wahrnehmung gemacht werden müssen, daß auch in dem hiesigen

Kreise das Ausheben der Vogelnester so wie das Wegfangen und Tödten der kleineren nützlichen Vogel- arten, besonders der Singvögel, wieder sehr überhand genommen hat, und es sind deshalb viele Klagen laut geworden. um diesem häufig blos durch den Muthwillen von Schulknaben veranlaßten Unfuge zu begegnen, mache ich Sie darauf aufmerksam, daß die von Großherz. Oberforst-Direction neuerlich in einem Ausschreiben an die Forstbeamten eingeschärfte Verordnung vom 23. August 1809, betr. die Ver⸗ tilgung der schädlichen Forstinsekten, obige Vergehen mit einer Strafe von 5 fl. bedroht, und beauftragen Sie, dieses nicht allein alsbald in Ihren Gemeinden bekannt zu machen, sondern auch darüber zu wachen, daß Uebertretungen gegen dieselben zur Anzeige und Bestrafung gebracht werden.

Die Großherz. Schullehrer, welchen Sie dieses Kreisblatt zur Einsicht mitzutheilen haben, werden angewiesen, in der Schule die geeigneten Vorwarnungen eintreten zu lassen, und sich ergebende Vergehen gebührend zu ahnden. K hh,

Von den Kirchenvorständen werden Sie benachrichtigt werden, ob und welche Zuschüsse etwa

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