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bie werden beauftragt, sch bei dem Großherzogl. Bürger meister zu

zu Nr. K. 3447.

warzen Kopfe und in der rechten Seite mit den Buchstaben H. K. bezeichnet, aufgefangen worden. dieß mit dem Anfuͤgen offentlich bekannt zu machen, daß der etwaige Eigenthuͤmer

Weickardshain zu melden und resp. zu legitimiren habe. b 2 n

1 50 F Giessen am 8. December 1834. Betreffend: Ministerialausschresben Nr. 62 wegen der Rechnungsstellgebühren von K A 20 Gemeinde Kirchen und Stistungs⸗ Rechnungen. 200 f f Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kees Giessen ee 5 2285 105 saͤmmtliche. Großherzogl. Bürger meister dieses Kreises. i Von nachstehendem Ministerialausschreiben erhalten Sie hiermit Nachricht, unter dem Anhange nicht nur Sich selbst darnach zu bemessen, sondern auch die Gemeindeeinnehmer davon in Kenntniß zu setzen l 1 8 5. Eh. Kno x r. 5Die Gemeinderechner haben bisher oft außer ihrem eigentlichen, in firer Summe oder in Theilen ihrer Einnahme ausgedruckten, Gehalte noch besondere Gebuͤhren fuͤr mancherlei Geschaͤfte und Auslagen, welche unzertrennlich mit jedem verrechnenden Dienste verbunden sind, bezogen. Es ge⸗ hoͤren hierher namentlich die Kosten fuͤr Fertigung der Hebregister, Anlegung der Handbuͤcher, Ordnen der Urkunden, Verzeichnung der Ausstaͤnde, Stellung der Rechnungen, Beantwortung der Revisions⸗ bemerkungen, Ankauf von Schreibmaterialien u. dgl. Da indessen ein solcher Gebuͤhrenbezug den Bestimmungen des Art. 58 der Gemeindeordnung entgegen ist, so koͤnnen, wie auch schon fruher in speciellen Verfügungen von uns bestimmt war, fuͤr die Zukunft neben dem, nach dem genannten Artikel der Gemeindeordnung zu regulirenden, Gehalte den Gemeindeeinnehmern keinerlei Gebuͤhren passirt werden, und sind in den Gemeindevoranschlaͤgen fuͤr das Jahr 1835 alle dergleichen Gebuͤhren zu streichen. Sie werden sich hiernach bemessen und veranlassen, daß die Großherzogl. Buͤrgermeister und die Gemeindeeinnehmer von dem Inhalte dieses Ausschreibens in Kenntniß gesetzt werden.

Zu Nr. K. 3451. Giessen am 7. December 1834. alas schreiben Nro. 69. wegen der Rechnungsstellgebühren von Gemeinde,

Beteeffend: Ministeric Kirchen⸗ und Stiftungsrechnungen. 5 5 Der Großherzoglich Hessische

Kreisrath des Kreises Giessen

n chenvorstaͤnde des Kreises sowie die Kirchenrechner zu Giessen

sämmtliche Kir und zu Heuchelheim.

Von hoͤchsten Orten ist die in dem dießjaͤhrigen Kreisblatte Num. 49. unter der Rubrik: Rechnungsstellgebühren dar Kirchen⸗ und Stiftungsrechnungen 5 von dem Großherz. Kreisrath des Kreises Gruͤnberg den Kirchenvorstaͤnden und Buͤrgerme an saͤmmtliche Kreisraͤthe erlassen worden.

istern des dortigen

Kreises bereits mitgetheilte Verfuͤgung

Indem ich Sie auf diese hoͤchste Verfuͤgung hiermit verweise, gebe ich Ihnen auf, sich in so weit es Sie angeht, danach zu bemessen. a

Die Großherz. Buͤrgermeister haben diese, sowie die hierin angezogene Verfügung den Kirchenvor⸗ ständen und resp. den Kirchenrechnern zur Einsicht mitzutheilen. K. Ch. Knorr.

Zu Nr. K. 3446. Giessen am 9. December 1834.

Betreffend: Das Ministerialausschreiben Nro. 67. wegen Aufbewahrung der von den Gemeindeeinnehmern zu hinterlegenden Cautionsurkunden. 5

ö Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Gi essen 5 1 175 6 a N 4 131 sammtliche Großherz⸗ Bürgermeister dieses Kreises., Das in rubricirtem Betreffe erfolgte, Ihnen bereits zugegangene Ministerialausschreiben vom