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Oberhessisches Intelligenz n Kreis-Hlatt.

Kreigsräthliche Bekanntmachungen.

Zu Nr. K. G. 935. Giessen den 7. Juni 1854.

Betreffend: Die Abhaltung des sogenannten Hohen solmser Wollmarktes.

Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Giessen

a n saͤmmtliche Bürgermeister des Kreises Giessen.

Nach einer dahier eingelangten Benachrichtigung soll der in dem diesjährigen Kalender auf Montag den 16. d. M. bezeichnete sogenannte Hohensolmser Wollmarkt nicht an diesem Tage, sondern Montags den 23. desselben Monats abgehalten werden. Ich beauftrage Sie deshalb, dieses alsbald

durch die Schelle bekannt machen zu lassen. i In Verhinderung des Kreisraths

G. Stumpf, Kreissecretär.

Zu Nr. K. G. 35739. Gruͤnberg, am 3. Juni 1854.

Betreffend: Die Abhaltung des Hohensolmser s. g. Wollmarkts.

Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Gruͤnberg

a n die Großherzoglichen Buͤrgermeister dieses Kreises.

In einigen Kalendern ist der Tag, an welchem der sogenannte Wollmarkt zu Hohensolms abgehalten wird, unrichtig auf den 16. Juni angegeben; Sie werden daher zur öffentlichen Kenntniß bringen, daß dieser Markt nicht den 16. Juni, sondern Montags den 23. Juni abgehalten werde.

Du dr i ee.

Zu Nr. K. G. 5862. Grünberg am 10. Juni 1854.

Betreffend: Die Wiedereinführung der Salzfegie in der Provinz Oberhessen.

1 1 Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Grunberg a n die sämmtlichen Buͤrgermeister dieses Kreises.

Sie werden mir sogleich nach Empfang dieses Kreisblatts berichten: