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Oberhessisches Intelligenz s Kreis- Blatt.
Mittwoch den 3. Februar
1834.
Bekanntmachungen.
39) Versteigerung von Bauarbeiten.
zu einem Schulhause, wobei die a) Maurer⸗ und Steinhauerarbeit zu 262 fl. 49 kr. b) Zimmerar beit 3% 36„
e) Steindecker arbeit„ 10% 30„ d) Weißbinderarbeit e, e) Schreiner arbeit.„% 296/ 42„
„ 184„ 26„
3 Schlosser arbeit
6g) Glaserar beit F
Summa 1016 fl. 44 kr. vervorschlagt ist, sollen Samstag den 22. Februar d. J., Nachmittags 1 Uhr, auf dem hiesigen Rathhause an den Wenigstnehmenden, unter den bei der Versteigerung bekannt gemacht wer⸗ denden Bedingungen, versteigert werden. Zeichnungen und Voranschlag liegen bei dem Un⸗ terzeichneten zur Einsicht. Staufenberg, am 22. Januar 1834. „Der Burgermeister
Fischer.
40) Montag den 10. Februar, Nachmittags 1 Uhr, bin ich Willens, einen Pferdewagen, zwei Pfluͤge, einen Kartoffelpflug, eine Egge, zwei neue und zwei alte Hamen, einen Hemmschuh, mehreres Pferde- und Wagengeschirr, so wie auch Küͤhketten,
versteigern zu lassen. 5 Joh. Gottfr. Keil. 41) Fruchtversteigerung bel den Rent ⸗ amte Gießen. Dienstag den 11. Februar Vormittags 10 Uhr,
300 Malter Korn,
150„ Gerste,
150„ Hafer und
101 150 Centner Heu
auf dahiesigem Rathhause, unter den bekannten Be⸗
dingungen, versteigt..
10 Gießen, den 22. Januar 1834. f 5 f Schneider,
Miscellen.
5 Kurze Anleitung, Die Veränderungen des hier erkauften Hauses wie die Obstbäume von der Kernsaat an bis zu
Versetzung ins Freie zu behandeln sind,
von R. H. in S.; siehe landwirths. Zeitschft. Nr. 8. vom 21. Feb. 1833.
(Beschluß.)
Die Zeit zum Okuliren nimmt dann ihren An⸗ fang, wenn die Bäume so viel Saft haben, daß sich die Rinde vom Holze leicht ablöst, und dauert fort bis in den September. Will man im Frühjahre oku⸗ liren, so müssen die Neiser dazu schon im Februar gebrochen und inzwischen in feuchter Erde aufbewahrt werden. Der Anfang dieses Okulirens ist gewöhn⸗ lich der Mai. Die Bäume, die man bis halben Juli okulirt, schieben aus dem eingesetzten Auge in demselben Jahre noch einen Zweig, der bis zum Spätjahre zeitiget. Die Augen, die nach dieser Zeit eingesetzt werden, schlafen bis zum nächsten Früh⸗ jahre, daher hier die Benennung— Okuliren auf's schlafende Aug' dort: auf's treibende Aug'.
Das Verfahren bei'm Okuliren ist folgendes: Man nehme das im Februar gebrochene Reis, wähle davon ein vollkommenes Auge, schneide einen halben Zoll hoch über diesem Auge hinein, löse es mit Holz bis einen halben Zoll unter dem Auge vom Neis ab, schneide an diesem Schildchen auf der Holz⸗ seite das Holz so weit platt ab, bis man an der Stelle, der das Auge gegenüber steht, auf beiden Seiten zwei grüne Fasern, und in der Mitte des Schildchens ein grünes ovales Fleckchen bemerkt: richte das Schildchen unterm Auge von Innen gegen Außen abwärts keilförmig zu, schneide das Ende des oberen Schildchens queer ab und schuͤtze es für den Augenblick gegen äußere Nässe oder Sonne. Nun mache man an der glatten Stelle des Baumes, wohin man das Auge zu bringen gedenkt, was ge⸗ wöhnlich auf der Sstseite seyn soll, einen Quer⸗ schnitt, etwa so breit als das Schildchen ist, bis auf's Holz, schneide sodann von dessen Mikte abwärts 1 Zoll lang die Ninde wieder bis auf's Holz durch, löse die dadurch entstandenen beiden Flügel entweder


