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Oberhessisches Intelligenz n Kreis-Hlatt.

23. d Mittwoch den 4. Juni 1834.

KRreigräthliche Bekanntmachungen.

Zu Nr. K. G. 1627. ö Giessen den 29. Mai 1854.

Betreffend: Die Brandassecuranz⸗Declarationen, ins⸗ besondere die Formulare zu denselben.

Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Giessen a n i saͤmmtliche Großherzogliche Buͤrgermeister des Kreises. In Bezug auf die, zum Zwecke des Ab- und Zuschreibens in den Brandkatastern abzugeben

den Declarationen und den darauf folgenden Amtshandlungen, ist die Einleitung getroffen worden, daß die Formularien hierzu von der Stempelpapierverwaltung auf Stempelpapier zu 12 und resp. 36 kr.

gedruckt, angeschafft werden. Sie werden hiervon mit dem Bemerken in Kenntniß gesetzt, daß Sie sich,

wenn ein Gebäude in die Brandcasse aufgenommen oder eine Aenderung mit dessen Anschlag vorge nommen werden soll, dieser gedruckten Formularien zu bedienen haben, welche von den Feuergeschwor nen, von dem Eigenthümer und von Ihnen auszufüllen und an mich einzusenden sind.

KCh⸗. Kno r x.

Zu Nr. K. G. 1610. N Giessen den 29. Mai 1854.

Betreffend: Die Untersuchungssache gegen Maria Elisabethe a Leonhard aus Trkeisa, im Fürstenthum Waldeck, wegen Z3ten Diebstahls und im Arresthaus ver

übter Excesse. Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Giessen

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saͤmmtliche Großherzogl. Buͤrgermeister und Beigeordnete des Kreises, mit

Ausnahme des der Stadt Giessen.

Die Nubricatin, ein höchst gemeingefährliches Individnum, ist durch gerichtliches Urtheil in eine zweijährige Zuchthausstrafe verurtheilt und ihr untersagt worden, nach verbüßter Strafe das Groß⸗ herzogthum zu betreten. Da die Strafzeit derselben in Kurzem abläuft, so werden Sie hiervon mit dem Aufugen in Kenntniß gesetzt, daß diese Person in einem künftigen Betretungsfalle zu arretiren und hierher abzuliefern ist. 5 1 125 188 K. Ch. Knorr