ad III. Auch über den Gehalt der Feldschützen haben Sie bereits Bericht erstattet, und wird deshalb von mir, wo es nöͤthig ist, weitere Verfügung erfolgen. Sie werden sich indeß darüber äu⸗ ßern, in welcher Weise Sie eine Erhöhung des Gehalts eintreten zu lasien wünschen, entwe⸗ der durch einen Zuschuß an der Besoldung, oder etwa durch Ersatz der Denunciationsgebühren bei zahlungsunfähigen Frevlern und Vergütung eines bestimmten Betrags für jede einzelne zur Bestrafung gebrachte Denunciation oder einer jährlichen zum Voraus bestimmten Nemuneration je für eine gewisse Anzahl zur Strafe gebrachten Frevel; ad IV. Ueber das Benehmen der Schützen in Beziehung auf ihren Dienst sowohl als ihr Privatleben ist am Ende eines jeden Jahres Bericht zu erstatten, und hierbei aller Irregularitäten Erwä⸗ asung gung zu thun. Förmliche Dienstvergehen sind augenblicklich, und zwar mir anzuzeigen. beauf⸗ ad V. Ein Feldschütze kann weder Ortsdiener noch Forstschütze zugleich seyn; wiewohl nichts entgegen⸗ steht, den Letzteren zugleich auf den Feldschutz mit verpflichten zu lassen. ad VI. Sie werden es sich zur angelegentlichsten Pflicht machen, zuverlässige Gutsbesitzer dahin zu bestimmen, daß sie sich der gedachten Verpflichtung unterziehen, und mir die Namen derselben angeben. f. ad VII. Für welche Monate, für welche Zeit der Nacht, in welcher Anzahl solche jedenfalls nicht durch den Neihegang zu bestimmenden Wächter anzuordnen sind, und in welcher Weise die Ver⸗ gutung geleitet werden solle, darüber sehe ich Ihren Vorschlägen entgegen. ad VIII. Nachlässigkeiten in dieser Beziehung, namentlich hinsichtlich des Bürgermeisters, welcher die Thätigkeit der Schützen überwachen, und über dieselbe auch ohne andere Anfforderung von desicht. f Amtswegen Erkundigungen einziehen soll, werden auf das Strengste geahndet werden. ad IX. Ueber diesen Punkt sowohl, als darüber, ob nicht bestimmte Felder nach der Reihe zum Al⸗ leinhüthen aufgethan werden sollen, sehe ich Ihrer umfassenden Aeußerung entgegen. ad X. Dieses Regulativ werden Sie sich einprägen und pünktlichst nach demselben verfahren.
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25 Es wird übrigens angemessen seyn, wenn Sie sich sowohl über alle Punkte, worüber Sie Bericht zu erstatten haben, zuvor mit einer Anzahl rechtlicher Güterbesitzer aus dem Gemeinderath und Wiesen⸗ vorstande berathen und verständigen. g Die Ihnen geschehenen Aufträge sind binnen 4 Wochen zu erledigen. K. Ch. Knorr. N. S. H. 300. Großenlinden am 28. Juli 1834. 5 Der Großherzoglich Hessische 5 Dekan des Dekanates Hüttenberg Betreffe 8 a b Ihre saͤmmtliche Großherzogl. Geistliche und Schullehrer des Dekanates. f Nöthigende Umstände erheischen es, die für den 27. Aug. d. J. anberaumt gewesene Schullehrer⸗ zubjecte Conferenz auf den 20. Aug. zu verlegen. ide Er⸗ 8 A. Hofmann.
in 3. ö Die Großherzogl. Bürgermeister wollen gegenwäͤrtiges Intelligenzblatt den in ihren Gemeinden ir ganz wohnenden Herren Geistlichen und Schullehrern zur Einsicht vorlegen.
Großenlinden am 28. Juli 1834. zalketen s f Großherz. Hess. Dekan
e auzu⸗ A. Hoffmann.


