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Gießener Zeitung
Erscheint Samstags.
( Gießener Tageblatt)
Bezugspreis 1,50 RM vierteljährlich frei ins Haus. Redaktionsschluß früh 8 Uhr. Für Aufbewahrung oder Rüdendung nicht verlangter Manuskripte wird nicht garantiert.
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Politische Rundschau.
Nachdem die von der deutschnationalen Reichstagsfraktion beantragte Einberufung des Reichstages vom Reichstagspräfidenten Löbe wiederum abgelehnt worden ist, beabsichtigen Nationalsozialisten und Deutschnationale nunmehr, den Staats: gerichtshof für das Deutsche Reich anzurufen.
Der Auswärtige Ausschuß ist nunmehr vom Vorsitzenden, dem Abgeordneten Frid( Nat.- Soz.) für Dienstag, den 24. Mai, einberufen worden. Auf der Tagesordnung steht der Bericht des Reichstanzlers und Reichsaußenministers über die Genfer Berhandlungen, Tribute, ausländische Schulden, Abrüstung, Memelland und Danzig.
Der Antrag der deutschen Abordnung auf der Abrüstungsfonferenz auf ein völliges Verbot der gesamten militärischen Luftfahrt wurde mit 22 gegen 7 Stimmen abgelehnt. Für den deutschen Antrag stimmten außer den Antragstellern Desterreich, Ungarn, Bulgarien, Sowjetrußland, die Türkei und China.
In der ersten Sigung des neugewählten Anhaltischen Landtags wurde mit den Stimmen der Rechten der nationalsozialistische Abgeordnete Rechtsanwalt Dr. Nicolai( Dessau) zum Präfidenten gewählt.
Der ,, Völkische Beobachter" veröffentlicht eine parteiamtliche Belanntmachung, der zufolge das rapide Anwachsen der Be Degung neuerdings eine Mitgliedersperre notwendig mache. Die Reichsleitung verfügt daher, daß mit sofortiger Wirkung feine Mitgliederanmeldungen durch irgendeine Dienststelle entgegengenommen werden dürfen. Die Sperre erstreckt sich zunächst bis 15. Juli.
Der Präsident der Abrüstungskonferenz, Henderson, dementiert die Gerüchte ,, die von einer Bertagung der Abrüstungsverhandlungen infolge der politischen Lage in Frankreich und der Attentate in Tokio wissen wollen.
Der litauische Präsident hat den Generalkonsul in London, Gylys, zum Gouverneur des Memelgebietes ernannt. Der neue
Gouverneur trat Donnerstag seinen Posten in Memel an. Wie verlautet, soll in den nächsten Tagen das Direktorium Simaitis zurücktreten.
Der Russe Paul Gorguloff, der den Präsidenten der französischen Republit Doumer erschossen hat, wird, wie„ Echo de Baris" ankündigt, höchstwahrscheinlich im Monat Juli sich vor dem Pariser Geschworenengericht zu verantworten haben.
Es gilt als wahrscheinlich, daß der Rat der japanischen Armee der Ernennung des bisherigen Innenministers Susuki zum Ministerpräsidenten seine Zustimmung erteilen wird. Diese Zustimmung wird jedoch an eine Reihe von Bedingungen geIn iipft.
Die neuen Notverordnungen.
Troß aller dementis: Neue Steuern?
Wenn nicht alles täuscht, wird das Kabinett spätestens bis Anfang nächster Woche zu entscheidenden Beschlüssen über die Vorlagen gelangt sein, die vom Reichsfinanzministerium und Reichsarbeitsministerium im Laufe dieser Woche entworfen und durchgearbeitet worden sind. Es handelt sich bei den Entwürfen um neue Steuermaßnahmen zur Abdeckung der Aufwendungen für die gesamte Erwerbslosenversicherung und um die Streckung der Mittel der Arbeitslosenversicherung.
Während die ursprünglichen Pläne des Reichskabinetts dahin gingen, das Aufkommen aus der Krisensteuer durch eine infache Ausdehnung dieser Steuerart auf alle von ihr bisher nicht erfaßten Bevölkerungskreise zu erhöhen, hat man sich jetzt intschlossen, die Krisensteuer selbst in der alten Form beizubebalten, neben ihr aber eine Beschäftigungssteuer einzuführen, die außer den Kreisen, die von der Krisensteuer erfaßt werden, auch alle anderen Bevölkerungsschichten, soweit sie überhaupt beschäftigt sind, erfassen soll. Das gilt vornehmlich für die Beimtenschaft, die bisher von der Krisensteuer nicht erfaßt war. Bei der Beschäftigtensteuer ist an einen Durchschnittssatz von tineinhalb Prozent des Einkommens gedacht. Das Aufkommen Jaraus wird auf etwa 250-300 Millionen Mark für das neue Rechnungsjahr geschätzt, zu denen dann noch 76 Millionen Mark aus der Verlängerung der Krisensteuer über den 31. Dezember 1932 bis zum 31. März 1933 fämen.
Außerdem ist zur Entlastung der kommunalen Finanzlage seplant, die Bürgersteuer um weitere sechs Monate zu verlän gern. Ob darüber hinaus noch eine Erhöhung der Grunddeträge bei der Bürgersteuer in Betracht kommt, steht im Augenblich noch nicht fest. Soweit die Vorlage des Reichsfinanzminiferiums.
Das Reichsarbeitsministerium legt dem Kabinett seinerseits einen Entwurf vor, der die Herabsetzung der Unterstützungsdauer in der Arbeitslosenversicherung von 20 auf mindestens 16, voraussichtlich aber auf 13 oder 14 Wochen vorsieht. Gleichjeitig sollen die Unterstützungssätze der Arbeitslosenversiche= tung an die Sätze der Krisenfürsorge angeglichen werden, deren Geltungsdauer in dem Umfang, in dem die Arbeitslosenversiche= rung verkürzt wird, verlängert werden soll.
Gesprochen wird weiter von einer Verschärfung der Bedürftigteitsprüfung, sowie von der Einführung eines besonderen
Drud und Verlag von Albin Klein in Gießen Geschäftsstelle: Gießen, Südanlage 21. Fernsprecher Nr. 2525 und 2526. Postschedkonto Nr. 69 530 Amt Frankfurt a. M.
Samstag, den 21. Mai 1932
Ortsklassensystems, durch das die Höhe der Unterstützungssätze an die Größe der einzelnen Gemeinden angepaßt werden soll. Die abschließenden Besprechungen innerhalb der Reichsregierung sind nach dem gegenwärtigen Stand der Arbeiten frühestens für heute zu erwarten.
( Neueste Nachrichten)
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nach dürfen bei Meidung der gesetzlich angedrohten Strafe Drudschriften nur an solchen Stellen öffentlich angeschlagen oder an= geheftet werden, die von den Ortspolizeibehörden als hierzu geeignet bezeichnet worden sind. Mit Rücksicht darauf jedoch, daß durch das Anschlagen von derartigen Druckschriften nicht nur das Straßenbild verunziert wird, sondern auch die Menschenansammlungen, die sich erfahrungsgemäß häufig vor derartigen An
Die hessischen Landtagswahlen vorverlegt schlagstafeln bilden, verkehrshindernd wirken, und sehr oft der
aus Rücksicht auf die Landwirtschaft.
Als Termin der Neuwahl für den Hessischen Landtag, der vorläufig auf den 3. Juli festgesetzt war, ist endgültig der 19. Juni bestimmt worden. Diese Vorverlegung entgegen der ersten Ankündigung erfolgte, wie von Regierungsseite mitgeteilt wird, auf vielfache an die Regierung herangetragenen Wünsche.
Ausgangspunkt von Störungen der öffentlichen Ordnung sind, soll die Genehmigung zur Anbringung solcher Tafeln nur in besonders begründeten Fällen erteilt werden. Im allgemeinen wird es- nach Ansicht der Behörden genügen, wenn die Zeitungen am Redaktionsgebäude angeschlagen werden.
Ausschlaggebend war die Rücksicht auf die ländliche Bevölkerung Zusammentritt des neuen preußischen Landtags
Die Offenlegung der Listen hat vom 29. Mai bis 5. Juni ( beide Tage einschließlich) zu erfolgen.
Auf Grund der Art. 18, 1 und 20 des Landeswahlgesetzes sind beim Landeswahlleiter einzureichen:
bis zum 2. Juni, abends 7 Uhr, die Wahlvorschläge und bis zum 28. Mai, abends 7 Uhr, die etwaigen Verbindungserklärungen der Listen.
das öffentliche Anschlagen von Druckschriften.
Amtlich wird mitgeteilt: In letzter Zeit haben die Fälle, in denen Zeitungen und sonstige Druckschriften an öffentlichen Pläten angeschlagen werden, derart überhand genommen, daß sich der hessische Innenminister veranlaßt sieht, die Kreisämter und Polizeiämter auf die Vorschriften des Art. 48 des hessischen Pressegesetzes vom 11. August 1862(!) erneut hinzuweisen. Hier
am 24. Mai 1932.
Im Preußischen Landtag sind bereits die ersten Vorbereitungen für die erste Sitzung am 24. Mai getroffen. Nachmittags 3 Uhr wird der nationalsozialistische Abg. General Lizmann die Versammlung mit der Frage eröffnen, ob sich im Hause ein noch älteres Mitglied befindet. Da diese Frage verneint wird, übernimmt er als Alterspräsident zunächst die Leitung der Geschäfte, bis der neue Landtagspräsident gewählt ist. General Litzmann will die Gelegenheit benutzen, um eine kurze Ansprache an das Haus zu halten, die dann der Ausgangspunkt für etwaige Koalitionsbesprechungen bilden wird. Die Regierung Otto Braun tritt am 23. Mai zurüd. Es steht fest, daß Herr Braun feine Neigung besitzt, als geschäftsführender Ministerpräsident weiter zu amtieren. Er will möglichst rasch eine Klärung der Verhältnisse herbeigeführt wissen.
Genfung der Vermögensteuer, Erbschaftsteuer, und Grunderwerbsteuer 1932. Bermögensteuerschonfrist: 23. Mai 1932.
Seit der Vierten Reichsnotverordnung vom 8. Dezember| gemein ausgeschlossen. Eine Ausnahme besteht nur für die 1931 stand bereits fest, daß auf dem Gebiete der Einheitsbe- Zwecke der Realsteuern. Sie ist daher für die Mehrzahl der wertung und der Vermögensteuer Maßnahmen getroffen wer- Länder bedeutungslos. den mußten, durch die den seit dem Stichtag für die Einheits Erbschaftsteuer: bewertung( 1. Januar 1931) eingetretenen Wertänderungen mit steuerlicher Wirkung vom 1. April 1932 an über die bestehenden gesetzlichen Vorschriften hinaus Rechnung getragen werden sollte. Die langwierigen Verhandlungen, die um die Ausgestaltung dieser Regelung geführt worden sind und in de= nen seitens des Zentralverbandes Deutscher Haus: und Grundbesigervereine hinsichtlich des Grundvermögens die Auswirkun gen der allgemeinen Wirtschaftskrise und der gesetzgeberischen Eingriffe in die Hauswirtschaft( Mietsenkung, außerordentliches Kündigungsrecht usw.) besonders in den Vordergrund gestellt wurden, sind nunmehr zu einem vorläufigen Abschluß ge langt. Der Reichspräsident hat eine besondere
,, Notverordnung über die Anpassung der Vermögensteuer, Erbschaftsteuer und Grunderwerbsteuer an die seit dem 1. Januar 1931 eingetretenen Wertrüdgänge" erlassen, die im folgenden besprochen sei. Auch bei Würdigung der trostlosen Lage der öffentlichen Finanzen werden Hausbesitz und Wirtschaft in den Bestimmungen der neuen Notverordnung nicht eine wirkliche Anpassung der Steuerlast an die eingetretenen Wertrückgänge, sondern nur als eine Abschlagszahlung hierauf erblicken können. Vermögensteuer:
Die Vermögensteuer für das Rechnungsjahr 1932 wird einheitlich um 20 v. H. des an sich maßgebenden Stenerbetrages gesenkt, wobei die Senkung gleichmäßig auf die vier Vermögensteuerraten verteilt wird. Die Fälligkeit der ersten Vierteljahresrate wird von dem 15. auf den 20. Mai verlegt. Für ihre Entrichtung wird gleichzeitig wegen der späten Herausgabe der Notverordnung eine allgemeine Schonfrist bis zum 23. d. M. eingeräumt. Bei der Entrichtung dieser Vermögen stenerrate ist folgendes zu beachten:
1. Wer seinen Vermögensteuerbescheid 1931 bereits erhalten hat, erhält keine besondere neue Mitteilung, sondern hat ohne weiteres die auf Seite unten des Vermögensteuerbescheids bezeichnete Vierteljahreszahlung für 1932 um 20 v. H. zu kürzen. Sind aus dem Jahre 1931 noch Nachzahlungen zu entrichten oder werden auf die Mairate Ueberzahlungen angerechnet, so ändert sich die am 20. Mai 1932 tatsächlich zu entrichtende Zahlung entsprechend.
2. Eine große Anzahl von Steuerpflichtigen werden in den nächsten Tagen ihren Vermögensteuerbescheid 1931 er halten. Hier wird die Senkung um 20 v. H bereits im Vermögensteuerbescheid berücksichtigt werden.
3. Wer seinen Vermögensteuerbescheid in den nächsten Ta gen noch nicht erhält, kann die an sich am 20. Mai 1932 zu entrichtende Vorauszahlung ohne weiteren Antrag um 20 v. H. fürzen, soweit ihm nicht im Einzelfall be reits Stundung gewährt ist
Durch den 20prozentigen Abschlag soll der eingetretene Vermögensrückgang allgemein abgegolten sein. Demgemäß werden Neuveranlagungen zur Vermögensteuer wie auch Neufeststellungen der Einheitswerte auf den 1. Januar 1932 all:
Auf dem Gebiet der Erbschaftsteuer, bei der die Einheitswerte lediglich für den Grundbesitz eine Rolle spielen und im übrigen eine Bewertung nach den Verhältnissen am Todestag erfolgt, werden in den Fällen, in denen die Steuerschuld im Kalenderjahr 1932 entsteht, die für den Grundbesitz maßgebenden Einheitswerte um 20 v. H. gesenkt. Grunderwerbsteuer:
Ebenso ist bei der Grunderwerbsteuer in den Fällen, in denen die Steuerschuld im Kalenderjahr 1932 entsteht und der Einheitswert an Stelle des niedrigeren Veräußerungspreises für die Veranlagung in Betracht kommt, von einem um 20 v. H. niedrigeren Wert auszugehen.
Die Notverordnung ist rückwirkend mit dem 1. Januar 1932 in Kraft getreten.
Selbstverständlich sind die Forderungen des Zentralverbandes über die jetzt erzielten Verbesserungen hinausgegangen. Er hatte in den Verhandlungen, die sich überaus schwierig gestalteten, vor allem statt eines schematischen generellen Ab: schlages von den Einheitswertsteuern eine Revision der Einheitswerte selbst gefordert, bei welcher der Verschiedenheit des Vermögensrückganges bei den einzelnen Grundstücksarten und den besonderen Verhältnissen in den verschiedenen Bewertungsbe zirken Rechnung getragen werden sollte. Er verwies z. B. darauf, daß die Wirtschaftskrise zusammen mit dem außerordentlichen Kündigungsrecht sich besonders katastrophal aus: wirkten bei den Geschäfts- und Industriehäusern und bei den Wohngebäuden mit Großwohnungen. Mit besonderem Nachdruck nahm sich der Zentralverband auch der Verhältnisse der Neubauten und der Grundstücke in den kleinstädtischen und ländlichen Bezirken an, in denen die höchsten Bewertungsmultiplikatoren zur Anwendung gelangen. Der Reichsfinanzminister hat grundsäßlich die Berechtigung derartiger Forderun gen auch anerkannt und in seinem Runderlaß ausgeführt, daß es an sich nahegelegen hätte,
,, der Verschiedenheit des Vermögensrückganges bei den einzelnen Vermögensarten durch entsprechend abgestufte Abschläge von den Vermögenswerten Rechnung zu tragen. Dies hätte jedoch praktisch zu einer neuen Bewertung geführt, die frühestens im Winter zum Abschluß gekommen wäre. Ein derartiges Verfahren wäre infolge der damit verbunde nen Arbeitsbelastung der Finanzämter technisch undurchführbar gewesen und hätte vor allem nicht, was besonders nottut, den Steuerpflichtigen eine sofortige Erleichterung gebracht."
Aus diesen Gründen hat der Reichsfinanzminister in einem generellen 20prozentigen Abschlag die einzige Möglichkeit gesehen, wobei zu beachten ist, daß auch die übrigen Vermögensarten, wie Betriebsvermögen, Kapitalvermögen usw., nur einen 20prozentigen Abschlag erhalten, obwohl bei ihnen der Vermögensrückgang sicher ebenso groß und teilweise sogar noch erheblicher ist( Aktienbesitzer, Landwirtschaft) als beim Grundvermögen.
In seinem Runderlaß erkennt der Reichsfinanzminister


