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Nr. 1.

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31. März 1932 ng", Südanlage

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Keller, gegr. 1783

Gießener Zeitung

( Gießener Tageblatt)

Erscheint Mittwochs und Samstags. Bezugspreis 1,50 RM vierteljährlich frei ins Haus. Redaktionsschluß früh 8 Uhr. Für Aufbewahrung oder Rüd­endung nicht verlangter Manuskripte wird nicht garantiert.

45. Jahrg.

Bolitische Rundschau.

Das Präsidium des Reichsverbandes der Deutschen In­dustrie beschäftigte sich unter dem Vorsitz des Herrn Dr. Krupp von Bohlen und Halbach mit der neuesten Entwicklung der Reparationsfrage, insbesondere mit dem zweiten Basler Bericht und den Erklärungen des deutschen Reichskanzlers in seinem Jaterview vom 9. Januar.

Anfang der kommenden Woche beginnen innerhalb des Reichsrates Vorbesprechungen über den von der Reichsregie­rung unterbreiteten Nachtragsetat für das Rechnungsjahr 1931.

Das Reichskabinett wird sich in den nächsten Tagen unter anderem mit der Frage beschäftigen, ob eine Erhöhung des Butterzolles vorgenommen werden soll.

Zu den in einem Teile der ausländischen Presse umlaufen­den Gerüchten über eine Verschiebung der Konferenz von Lau­janne wird in Berliner unterrichteten Kreisen mit allem Nach­brud darauf hingewiesen, daß der Standpunkt der deutschen Regierung sich in dieser Sache in keiner Weise geändert hat.

Die Fraktion des Christlich- sozialen Volksdienstes tritt am 18. Januar, am Reichsgründungstage zu einer Sigung zu­jammen, um über die außenpolitische Lage und die Vorberei= tung der Wahl Hindenburgs zu beraten.

Wie der Deutsche Städtetag mitteilt, wurden Ende De: zember in der öffentlichen Gemeindefürsorge insgesamt rund 1 650 000 Erwerbslose betreut.

Der deutsche Gesandte in Warschau hat bei der polnischen Regierung in Warschau wegen der Ausweisung der 70 Optan­tenfamilien aus dem Korridorgebiet interveniert.

Der Gesetzgebungsausschuß des Hessischen Landtags besaßte fich in seiner Donnerstagssigung mit mehreren kommunistischen Anträgen, die durchweg abgelehnt wurden.

Das Anhaltische Staatsministerium teilt mit, daß es die Landtagswahlen noch vor dem Ende der am 20. Mai ablaufen: ten Wahlperiode vornehmen werde.

Der Finanzausschuß des Völkerbundes behandelte gestern in einer geschlossenen Sigung ohne Zuziehung des österrei= hischen Bundeskanzlers die Finanzlage Oesterreichs.

Die Bank von England hat einer weiteren Verlängerung des der Desterreichischen Nationalbank in Höhe von 100 Millio­nen Schilling gewährten Kredites zugestimmt.

Der italienische Finanzsachverständige, Prof. Bencduce, ist in London eingetroffen, um mit der britischen Regierung Ver­handlungen über die Tributfrage zu führen.

Die uruguanische Kammer hat die Regierung ermächtigt, die Amortifierung der auswärtigen Schulden Uruguays auszu­je gen.

Die Kommunistische Internationale hat beschlossen, am 1. Februar einen internationalen Erwerbslosentag durchzufüh= ren, an dem sämtliche kommunistischen Parteien und Organi­fationen aller Länder demonstrieren müssen trotz bestehender Kundgebungsverbote.

Am Freitagvormittag tam es an mehreren Stellen der Meichshauptstadt zu kommunistischen Tumulten.

Die 16. Internationale Arbeitskonferenz wird am 12. April in Genf stattfinden.

Von den beim Brand des Zirkus Sarrasani in Antwerpen Derlegten Elefanten ist bis jetzt einer gestorben.

Die vom Verwaltungsrat der Deutschen Reichspost be= loffenen Ermäßigungen der Jnlandsgebühren für Fernbriefe, Fernpostkarten und Pakete sind mit dem 15. Januar in Kraft getreten.

Wir können und werden nicht zahlen.

Berlin. Das Reichskabinett ist am Freitag um 16 Uhr zu­jammengetreten, um sich mit den bevorstehenden Konferenzen in Lausanne und Genf zu beschäftigen. Die einzelnen Ressorts dar Reichsregierung hatten in den letzten Wochen die vorberei= tenden Arbeiten geleistet. Das Reichskabinett prüfte in dieser Sigung das gesamte Material und beriet dann im einzelnen über die taktischen Wege, die für die Durchführung der Konfe­renzen einzuschlagen sind.

Der grundsätzliche Standpunkt der Reichsregierung steht un­erschütterlich fest: Dr. Brüning wird in Lausanne die Er­flärung wiederholen, die er in seinem Interview qbgab, daß Deutschland fünftighin Reparatiouszahlung nicht mehr leisten fonne und werde.

Der Kyffhäuserbund

Träger der Hindenburg- Kandidatur?

Berlin. Bei den Bemühungen, die Initiative zur Pro­Lamierung von Hindenburgs Kandidatur einer parteipolitisch möglichst neutralen Stelle zu überlassen, denkt man jetzt an den Gesamtverband der deutschen Kriegervereine, den Kyffhäuser­bund. Daneben sei aber noch die Hinzuziehung angesehener Persönlichkeiten aus dem öffentlichen Leben notwendig, um den Parteien, auf deren Mitwirkung es ankomme, die Entscheidung nicht unnötig zu erschweren.

Drud und Verlag von Albin Klein in Gießen Geschäftsstelle: Gießen, Südanlage 21. Fernsprecher Nr. 2525 und 2526. Postschedtonto Nr. 69 530 Amt Frankfurt a. M.

Samstag, den 16. Januar 1931

Kommunistische Vorbereitungen zum Bürgerkrieg. Sprengstoffunde in Hagen.

Essen. Wie wir zu der Angelegenheit des Waffen- und Sprengstoff- Fundes in Hagen erfahren, wurden durch den um­fangreichen Sprengstoff and Waffenfund einwandfrei syste­matische Vorbereitungen der der KPD nahestehenden Terror­organisationen zum Bürgerkrieg nachgewiesen.

Die Bedeutung der Golddeckung.

Der Rüdgang der Gold- und Devisenbestände der Reichs­bank konnte hier und da nur deswegen Beunruhigung hervor rufen, weil über die Bedeutung der Deckungsvorschriften oft falsche Vorstellungen bestehen. Die Gold- und Devisenbestände dienen der Reichsbank zu folgenden zwei Zweden: 1. der Deckung des Geldumlaufs, 2. dem Ausgleich des Zahlungsver­tehrs zwischen Deutschland und dem Ausland. Der Bestand an Gold und Devisen ist immer verhältnismäßig begrenzt. Dadurch, daß die Reichsbank Noten nur bis zu einem bestimm= ten Mehrfachen ihres Gold- und Devisenbestandes ausgeben darf, wird eine obere Grenze geschaffen, über die hinaus von der Reichsbant neues Geld nicht oder nur in erschwertem Maße geschaffen werden darf. Nicht auf die Höhe der Deckungs­bestände an sich kommt es also an, sondern auf die Begrenzung des Goldumlaufs gegen eine Geldentwertung. Diese Begren zung könnte selbstverständlich auch dann eingehalten werden, wenn überhaupt kein Gold- oder Devisenbestand bei der Reich­bank vorhanden wären. Die Deckungsvorschriften sind ein Hilfsmittel von vielen für die Wahrung der Grenze der Notenausgabe. Der Bewegung der Gold= und Devisen­bestände kommt also sicherlich nicht die Bedeutung zu, die viel­fach ihr zuerkannt wird. Die Veränderung der Bestände ergibt sich hauptsächlich aus der anderen wichtigeren Aufgabe des Goldes und der Devisen, als Ausgleichsmittel im internationa len Zahlungsverkehr zu dienen. Schwankungen der Bestände sind hierbei nichts Außergewöhnliches, so wenig wie Schwan­fungen im Geldbeutel des einzelnen. Die Höhe der Deckungs­grenze, die an sich ziemlich willkürlich und in den einzelnen Ländern verschieden festgesetzt wird, läßt daher keinen Schluß über den Stand der Währung zu.

Eine hochherzige Stiftung.

Dr. Friz Opel stiftet ½ Million.

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Herr Dr. ing. e. h. Friz Opel, Ehrenbürger und Förderer der Stadt Rüsselsheim, hat zur Schaffung von gesunden und zweckmäßigen Wohnungen für Minderbemittelte in Rüsselsheim in hochherziger Weise einen Betrag von 1/2 Million Reichsmart gestiftet. Die Stiftung wurde jetzt von dem Hessischen Gesamt- Ministerium genehmigt. Der Betrag wurde bereits vor einiger Zeit der gemeinnüßigen Baugenossenschaft als Dr. Fritz Opel- Bauftiftung" zur Verfügung gestellt. Das in Häusern, Hypothefen und Resttaufschillingen angelegte Vermögen dieser selbst­ständigen Stiftung ist zu einem billigen Zinssatz zu verzinsen und mit mindestens 2% jährlich zu tilgen. Der Zinsfuß beträgt zur Zeit 4%. Zinsen und Tilgung sind für Errichtung neuer Wohnhäuser zu ver wenden, die ebenfalls von den minderbemittelten Familien durch allmähliche Tilgung zu Eigentum erworben werden. Durch die Stiftung ist die Baugenossenschaft in der Lage, jedes Jahr eine Anzahl neuer Wohnungen in Rüsselsheim zu errichten.

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Nummer 2

Wirtschaftskrise und deutsches Handwerk.

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Von Rechtsanwalt Dr. von Köbke, Ober- Reg.- Rat z. D. Nähere Ausführungen darüber, daß von verschwindend geringen Ausnahmen abgesehen unser ganzes Volk unter der gegenwärtigen Wirtschafts- und Finanzkrise auf das Schwerste zu leiden hat, brauchen nicht gemacht zu werden. Es ist auch nicht erforderlich, noch ausdrücklich festzustellen, daß von diesem Notstand gerade der gewerbliche Mittelstand, und zwar in höherem Grade als die meisten anderen Berufsstände getroffen wird. Wichtiger als alles dies ist es vielmehr, die Gründe näher zu untersuchen, die zu dieser Sonderbelastung des gewerblichen Mittelstandes, insbesondere des Handwerks, ge­führt haben.

Hier ist es zunächst eine Binsenwahrheit, daß ein guter Teil all unserer Nöte in der Finanzkrise der öffentlichen Hand zu finden, und daß durch diese wiederum die untragbare Höhe der Steuern wie der sonstigen öffentlichen Lasten, insbesondere auch der Tarife usw. zu einem großen Teile bedingt ist. Hierbei sei mir jedoch der ernste Zweifel erlaubt, ob die Erhebung all dieser öffentlichen Auflagen in diesem Umfang wirklich nötig ist. Denn, wenn man auch der Regierung in ihren Ausfüh­rungen über die Notwendigkeit einer gesunden Finanzgebarung vollkommen beistimmt, so geht es andererseits nicht an, die Henne mit den Eiern zu schlachten, also zugunsten des Etats und dessen Balancierung Betriebe zum Stillstand zu bringen. Eine Reihe von Steuern treffen gerade den gewerblichen Mit­telstand als das letzte Glied in der Produktionskette besonders hart; das Hauptbeispiel bildet die Umsatzsteuer, die durch die neueste Notverordnung weit über das Doppelte hinaus erhöht wird und bei der die Abwälzung auf das kaufende Publikum in Anbetracht der Wirtschaftskrise oft nicht möglich ist.

Mit der neuen Notverordnung vom 8. Dezember 1931 strebt die Reichsregierung eine allgemeine Preissenkung an, die jedoch trotz des ernsten Willens der Regierung auf lebhafte Be­denken gestoßen ist. Denn wenn die öffentlichen Tarife der städtischen Monopolbetriebe wirklich gesenkt werden sollen, so werden zweifellos die schwersten Widerstände von den Gemeinden oder Kommunalverbänden erhoben werden. Ein kleines Bei spiel, was wir zu erwarten haben, geben die Tariffenkungen, wie sie in Berlin in Aussicht genommen, aber völlig unzulänglich sind.

Fast noch gefährlicher als diese Schwierigkeiten sind für den gewerblichen Mittelstand all die Hoffnungen, die in dem Publikum auf einen neuen Preisabbau wachgerufen worden sind; durch diese Hoffnungen wird in den Käuferschichten wie in dem Vorjahr weitestgehende Zurückhaltung erzeugt, die manchen Handwerker um die wohlverdienten Früchte seiner Arbeit bringt. Dies wird um so stärker eintreten, als bereits zum 1. Januar eine mehr als empfindliche Kürzung der Gehaltsbezüge der Be­amten eingetreten ist, die sich auch auf die gesamte Arbeitnehmer­schaft erstreckt, und weitere ungünstige Rückwirkungen der er­lahmten Kaufkraft auf das Handwerk, dessen wirtschaftliche Lage durch den unbefriedigenden Ausfall des Weihnachts­geschäfts sich noch wesentlich verschlechtert hat, nicht ausbleiben werden; nicht ausbleiben werden auch die Folgen hiervon auf die Finanzkassen. Das oben bereits erwähnte Beispiel von der Henne mit den goldenen Eiern wird, soweit nicht schon geschehen, 100prozentige Wahrheit werden.

Wie weit die Not im Volke, auch im gewerblichen Mit­telstande, fortgeschritten ist, dies ergibt die Ueberlastung der Pfandkammern bei den Gerichten. Und warum der ganze Aufwand? Denn was aus den Versteigerungen herauskommt, ist derartig gering, daß die Kosten der Zwangsvollstreckung oft kaum gedeckt werden; zum mindesten aber stehen Erlöse und wahrer Wert der in der Zwangsvollstreckung versteigerten Ge­genstände in schreiendem Gegensatz zueinander. Dies gilt auch für die Zwangsvollstreckungen aus den Steuern!

Die Reichsregierung hat in der neuen Notverordnung weitgehenden Schuß gegenüber Zwangsvollstreckungen in land­wirtschaftlich benutte Grundstücke wie in städtische Haus­grundstücke neu geschaffen; was aber der Landwirtschaft wie dem städtischen Grundbesig recht und billig ist, das ist es auch dem Handwerksmeister. Das außerordentliche Kündigungs­recht, das ihm in dankenswerter Weise bei Mietverträgen ge­währt wird, schüßt nicht in einer Reihe von Fällen, in denen ein solcher Schutz gleichfalls dringend angezeigt ist. Ich denke hier an die Fälle, in denen der Laden- oder Werkstattbesizer infolge allzu hoher Miete bereits in Mietsrückstände geraten ist und nun, zumal bei den rigorosen Bestimmungen der Miet­verträge ermittiert werden soll. In solchen Fällen muß in Ausdehnung des dem Grundbesitzer gewährten Vollstreckungs: schußes auch ein gleiches Recht den Mietern, insbesondere denen von gewerblichen Räumen, also von Läden und Werkstätten gewährt werden. Es geht nicht an, daß in Zeiten, in denen unser Volk nur dann durchhalten kann, wenn einer auf den anderen Rücksicht nimmt, Angehörige des deutschen Mittel­standes auf die Straße gesezt und ihre Betriebe hiermit ruiniert

werden.

Betrachtet man die Notverordnung im großen und gan­zen, so wird man finden, daß wohl kaum eine einzige Conder vorschrift zugunsten des gewerblichen Mittelstandes als solchen erlassen worden ist mit einer Ausnahme, nämlich der Schaf