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Nr. 5.

Samstag, den 6. Februar 1932.

Lehrlinge angeleitet Inhaber oder son bgelegt hat, oder ihm zur Abänderung der e Anleitungsbefugnis 1 Kreisamts verliegen Digte man sich bei der Goethestraße 71. Die ach es genüge, wenn ufe der Lehrzeit ab

Handwerksbetrieben ehalten werden; viel Ed der Lehrherr mu Lehrlinge wieder ent

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drei Monaten verein s Recht zusteht, jeder eren Probezeit als i 1g zum Abschluß eine hen nicht berührt. Di ht beide Parteien e e des rechtzeitig a ist übrigens auch ein zur Gesellenprüfung.-

gegen die vorstehende der Gefahr einer S us auch für den Lehr die Eltern bzw. Tot er genannten Vorschr

gung des ordnung Borstand der zustä räge zur Erwerbsloje en Anträgen seitens de die Beitragspflicht ndes letzten Jahres de die Beitragspflicht ju och darauf hingewief n zuführen, für die et sind. Falsche Lidlich gemacht. Som er Einrichtung der Ei jungen ist bei den S ie in der Lehrstellenv

erteilt die Handwer 7.1, Auskunft.

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Tagesfragen

Senkung

der öffentlichen Gebühren.

Die Spitzenverbände der Wirtschaft, darunter vor allem der Reichsverband des deutschen Handwerks, haben dem Reichsfanzler und den übrigen Mitgliedern des Reichskabinetts eine ausführlich bes gründete Eingabe zugestellt, in der eine Senkung der öffentlichen Gebühren gefordert wird.

Die Einnahmen des Reichs, der Länder und Gemeinden also der öffentlichen Hand aus Gebühren, Beiträgen und ge­bührenähnlichen Entgelten für das Jahr 1928/29 sind nämlich, wie jetzt festgestellt worden ist, im Vergleich mit 1913/14 auf 213 v.. gestiegen gegenüber einer Steigerung des Finanzbedarfs( ohne Kriegs­laften auf etwa 226%. Zu den die Wirtschaft in erster Linie belastenden Gebühren gehören die der streitigen und freiwilligen Gerichtsbarkeit, die Anwalts- und Notariatsgebühren und die Ge bühren der Gerichtsvollzieher. Vor allem richten sich die Klagen gegen den§ 20 der Gebührenordnung für Gerichtsvollzieher in der Fassung vom 14. Juli 1928, wonach der Gerichtsvollzieher, der mehrere Geschäfte auf derselben Reise vornimmt, für jedes die volle nach der Entfernung des Ortes von seinen dienstlichen Wohnsitz zu berechnende Entschädigung erhält Auch die Höhe der Beglaubigungs­gebühren und Registergebühren, insbesondere die der Grundbuchämter, wird als außerordentlich drückend empfunden. Die hohen Gebühren der freiwilligen Gerichtsbarkeit sind zum Teil darauf zurückzuführen, daß fast nach allen landesrechtlichen Gebührenordnungen der Ge­bührenberechnung der gemeine Wert zugrunde gelegt wird. bliebe hier zu prüfen, ob für die Wertberechnung der Gerichtsbehörden nicht allgemein der Ertragswert( Einheitswert) bestimmt werden und die auf dem Grundstück ruhenden Schulden abgezogen werden Fönnten.

Es

Neben den Gebühren der Hechtspflege sind auch auf dem großen Gebiet der landesrechtlichen Verwaltungsgebühren erhebliche Über­spannungen festzustellen. Dieses gilt auch für die sogenannten Be nuzungsgebühren( Vieh, Schlachthof, Markthallengebühren, Ge­bühren für Straßenreinigung, Müllabfuhr, Entwässerung und dergl.. Bei den Benußungsgebühren spielen z. B. die Standgebühren, Futter­gelder usw. auf den städtischen Vieh- und Schlachthöfen trotz der bereits gepflogenen Verhandlungen noch immer eine für die Spanne zwischen Erzeugerpreis für Vich und Verbraucherpreis für Fleisch fehr bedenkliche Rolle, zumal vielfach aus den Viehhofbetrieben Überschüsse herausgewirtschaftet und nicht unmittelbar zur Senfung der auf dem Schlachtviehverkehr ruhenden Lasten verwandt werden.

Die Eingabe betont noch, daß ein Abbau der Gebühren nicht dadurch erreicht werden kann, daß die gebührenerhebenden Stellen in ihren Bezügen gekürzt, der Kürzungsbetrag aber an den Fiskus abgeführt wird. Die Spitzenverbände der Wirtschaft bitten darum, baldmöglichst eine Überprüfung des gesamten öffentlichen Gebühren­wesens vorzunehmen.

Das Reichsstädtebaugesetz.

Der Wohnungsausschuß des Reichstags hat die erste Lesung des Referentenentwurfs für ein Reichsstädtebaugeseg beendet. Dieser Entwurf ist an die Stelle des Referentenentwurfs eines Bauland­gesetzes getreten, dem wiederum der Entwurf eines Wohnheimstätten­nesetzes vorangegangen war. Die letztbezeichneten Geseßentwürfe batten seinerzeit im Handwerk einmütige Ablehnung gefunden, da dieses sich mit den ihnen innewohnenden Tendenzen zur Zwangs: bewirtschaftung vom Grund und Boden, die zudem einen starken bodenreformerischen Einschlag trugen, nicht befreunden konnte. Diese Tendenzen sind in der Reihenfolge der Entwürfe( Wohnheimstätten­gesetz Baulandgeseg Reichsstädtebaugesetz) nach und nach schwächer geworden, ohne indessen ganz zu verschwinden. Auch der Entwurf des Reichsstädtebaugesetzes enthält die Möglichkeit zu starken Eingriffen in das Privateigentum an Grund und Boden und muß sie schließlich auch enthalten, wenn das Gefeß die Aufgabe erfüllen soll, den Gemeinden die Möglichkeit zu geben, die Bodenbenutzung und die Besiedlung ihres Gebietes zu regeln und insbesondere den für die Zwecke der Wohnungswirtschaft benötigten Grund und Boden zu beschaffen. Das geht natürlich nicht immer ohne Zwangs­maßnahmen ab.

Die Bodenbeschaffung soll sichergestellt werden durch ein Ent­eignungs sowie durch ein Vorkaufsrecht der Gemeinden Im Intereffe einer vernünftigen Wohnungs- und Vodenpolitik wird auch das Handwerk sich grundsäßlich einem solchen Eingriff in das Privateigentum nicht widersetzen können, zu verlangen ist jedoch dabei, daß die crundlegende Bestimmung des Artikels 153 der

Eine Wohltat für die Menschheit. Wie man die Volksseuche Rheuma heilt.

Die Patentschrift des Reichspatentamtes vom 26. November 1931 meldet unter Nr. 538 856 die Erteilung eines Patentes über ein Verfahren zur Herstellung eines beständig freie Ameisensäure im menschlichen Körper langsam und stetig abgebenden Produktes. Swed: Heilung des Rheumatismus durch Salafiba". Wer einmal mit Rheumatismus zutun gehabt hat, weiß, was das bedeutet. Und fein Mittel hilft wirklich zuverlässig. Grund genug den Erfinder und sein neues Mittel einmal fennen zu lernen! Chemische Fabrit, Apotheker H. Weiß Berlin- Marienfelde, gab die Batentschrift als Adresse an.

Der Entdeder des Heilmittels selbst empfing mich inmitten von Bergen eines glänzenden, weißschimmernden Salzes zwischen großen Kübeln, Kesseln, Sieben, Retorten und anderen Werkzeugen der modernen Alchemie.

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, Was sie hier sehen, ist fertige Borameisensäure, die nun je nach ihrer Bestimmung mit anderen Säuren zusammengekoppelt wird. Daß die Ameisensäure eine besonders heilfräftige Wirkung hat, weiß man seit Hunderten und Tausenden von Jahren. Die Frage war nur, wie bringen wir Ameisensäure im Körper am besten zur Anwen­dung ohne schädliche Folgen. Mir gelang es schließlich durch Ver­bindung der Ameisensäure mit Bor, zusammengefoppelt mit ver schiedenen Oxysäuren. Das Neuartige, Epochemachende an dem Ergebnis meiner Forschungen ist die Eigenschaft meines Präparates, im Körper Ameisensäure in statu nascendi also ganz allmählich und dauernd durch Abspaltung entstehen zu lassen und wirksam zu machen. Im menschlichen Körper wird ein Vorgang ausgelöst, wie er bisher nur im chemischen Laboratorium möglich war. Außerlich als Streupulber auf die Haut gebracht, genügt deren natürliche Feuchtigkeit, die Ameisensäure in gasförmigem Zustande ireizu­machen, die dann in die Gewebe eindringt und wie eine selbständige Massage wirkt. Unter erheblicher Wärmeentwidlung wird neues Blut den Geweben zugeführt, die Drüsen werden zur erhöhten Tätigkeit angeregt, die Krankheitserreger abgetötet. Innerlich in Bastillenform genommen, wirkt das Mittel in derselben Weise. Widerstände, die den Kreislauf des Blutes stören, werden zer­trümmert, die schädlichen Salze aufgelöst und auf natürlichem Wege

Gießener Zeitung"

aus Stadt und Land

Reichsverfassung gewahrt wird, wonach eine Enteignung nur zum Wohle der Allgemeinheit auf geseglicher Grundlage und gegen angemessene Entschädi gung vorgenommen werden fann. Es darf dabei auch der Er­martung Ausdruck gegeben werden, daß grundsäßlich die Gemeinden feine zu weitgehende Bodenvorratspolitik treiben und so in einer Zeit, die zum Sparen zwingt, über Gebühr Mittel in Grund und Boden festlegen.

Nach Pressemeldungen ist damit zu rechnen, daß sich der Wohnungsausschuß mit der zweiten Lesung des Entwurfs in der ersten Hälfte des Monats Februar beschäftigen wird. Der Entwurf liegt zurzeit noch zur Begutachtung bei den Länderregierungen. Der Reichsverband des deutschen Handwerks wird über diese oben wiedergegebene grundsäßliche Stellungnahme hinaus weitere Vor­schläge den zuständigen Stellen übermitteln.

Zur Gewährung von Zugaben.

Der Reichsverband des deutschen Handwerks hat dem Reichs­minister der Justiz eine vorläufige Zusammenstellung der von seinen Mitgliedskörperschaften zum Entwurf eines Gesetzes über die Ge­

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währung von Zugaben zu Waren oder Leistungen geäußerten Wünsche zur Berücksichtigung für die endgültige Gestaltung des Gesetzes übersandt. In dieser Zusammenstellung wird gefordert, daß das im 1 des vorliegenden Geseßentwurfs vorgesehene Zugabe­verbot nicht nur auf den Einzelhandel, sondern auf jeden geschäft­lichen Verkehr angewandt werden soll und daß die als Ausnahme erlaubte Zugabe von Reklamegegenständen ohne Verkaufswert" einzuschränken ist. Für die vorsätzliche Zuwiderhandlung gegen das Zugabeverbot soll statt der vorgesehenen Stra, verfolgung nur auf Antrag eine Strafverfolgung von amtswegen vorgesehen werden. Dazu soll das Zugabeverbot ausdrücklich auf den sogenannten ge­foppelten Verkauf einer Hauptware mit einer gattungsfremden. Nebenware ausgedehnt werden. Zur Begründung dieser Vorschläge nimmt die Eingabe Bezug auf die zu den einzelnen Punkten bei­gefügte erläuternde Darstellung.

Der Reichswirtschaftsminister und der Reichskommissar für das Handwerk und das Kleingewerbe haben Abschrift der Eingabe erhalten.

Unterstützte Gewerbetreibende Wohlfahrts­erwerbslose.

Wie die Deutsche Beamtenbund- Korrespondenz erfährt, teilt der Preußische Wohlfahrtsminister in einem Erlaß mit, daß der Präsi­dent der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenver­sicherung auf die Frage, ob selbständige Gewerbetreibende in der Statistik der Wohlfahrtserwerbslosen aufzuführen sind, folgende Antwort erteilt hat:

,, Bei der Anerkennung von ehemals selbständigen Gewerbe­treibenden als Wohlfahrtserwerbslose ist zu unterscheiden zwischen

fortgeräumt; der Organismus fann wieder ordnungsgemäß funt­tionieren.

Das ist das Eigenartige an meinem Heilmittel, daß es sofort hilft. Am auffälligsten ist das bei plößlich auftretenden rheumatischen Schmerzen, Neuralgie, Herenschuß. Muskelrheumatismus. Bereits

Geweihte Stätten.

Wildenbruchs Wohnhaus in Weimar.

nach einer Viertelstunde sind die Schmerzen verschwunden; schwere Lähmungserscheinungen beginnen nach 24 Stunden zu schwinden und sind in wenigen Tagen völlig behoben. Und die Heilung ist dau­ernd, nicht nur nach furzer Zeit vorübergehend.

,, Eine schlagartige Wirkung"- das ist die bemerkenswerte Kenn­

Nr. 5.

solchen, die a) ihren Gewerbebetrieb vollständig aufgegeben haben, b) ihr Gewerbe weiter ausüben, aber wegen ihres geringen Ein fommens eine Unterstüßung aus öffentlichen Mitteln erhalten. Gegen die Anerkennung der unter a) bezeichneten Personen als Wohlfahrtserwerbslose bestehen keine Bedenken, wenn dem Arbeits­amt das völlige Aufgeben des Gewerbebetriebes glaubhaft gemacht wird. Die Beibringung einer polizeilichen Anmeldung des Ge werbebetriebes erscheint allerdings in diesem Falle entbehrlich. Per­sonen der Gruppe b) fönnen als Wohlfahrtserwerbslose nicht ans erkannt werden, da zu befürchten ist, daß im Falle einer Vermitt lung in eine Arbeitnehmerstelle das Gewerbe weiter ausgeübt wird, oder da angenommen werden muß, daß der Gewerbetreibende dem Arbeitsmarkt nicht frei zur Verfügung steht, weil er Aufträge ausführt und sich um neue bemüht."

Demnach bleiben also Personen, die ihr Gewerbe weiter aus üben oder wegen ihres geringen Einkommens aus öffentlichen Mitteln unterstüßt werden, in der Statistik der Wohlfahrtserwerbs losen unberücksichtigt.

Beinahe nicht zu glauben!

In einer mitteldeutschen Stadt hatte ein Glasermeister auf ein von ihm abgegebenes Angebot für Arbeiten der Standortverwaltung noch 38% abgeboten. Daraufhin erhielt er von der auftraggebenden Stelle eine Benachrichtigung, worin ihm mitgeteilt wurde, daß der Zuschlag nicht dem Mindestfordernden, sondern einem anderen Handwerker mit günstigem Angebot erteilt worden sei.

Wir möchten nur hoffen und wünschen, daß alle Behörden in dieser Weise vorgehen würden, dann wäre dem Handwerk ein gut Teil geholfen.

Amtliche Aufträge für schwerkriegsbeschädigte Gewerbetreibende.

Auf Antrag einer Organisation der Kriegsbeschädigten hat der Reichswehrminister, wie die Deutsche Beamtenbund- orrespondenz erfährt, durch einen Erlaß bestimmt, daß schwerkriegsbeschädigte Handwerker und Gewerbetreibende bei der Vergebung geeigneter Aufträge, soweit es die allgemeinen Bestimmungen zulassen, möglichst zu berücksichtigen sind.

Gesundheitswesen.

Schwerhörigkeit, ein überstandenes Leiden. Unter allen Leiden, die den Menschen durch mangelhafte Funk­tionen der Sinnesorgane erwachsen, ist Schwerhörigkeit eines der Übelsten. Tritt sie in erheblichem Grade auf, dann ist sie tatsächlich eine Qual umsomehr, als die Folgen der Schwerhörigkeit nicht nur einfacher, sondern doppelter Natur sind. Einmal entgeht dem Lei­denden so vieles von dem, was er hören sollte und er hören wollte, und er kann dadurch in die peinlichsten Lagen kommen, ja es können geradezu Katastrophen aus dem Nichtverstehen irgendeiner Mit­teilung erwachen. die en direkten Nachteilen tommt eine mit der Dauer des Leidens immer mehr zunehmende Unsicherheit und Nervosität als indirekte Folge hinzu. Der Schwerhörige wird ängstlich und mißtrauisch und glaubt oft selbst dann etwas nicht gehört zu haben wenn überhaupt nichts gesprochen wurde. Oft genug piegelt sich ein Zustand und ein Leiden dann in seinem Gesichte.

berlegt man sich diese Umstände richtig, so wird man ich nicht wundern, daß a'e Schwerhörigen aufatmen, wenn ihnen plößlich eine Möglichkeit geboten wird, die zwar ihr Leiden nicht ursächlich beheben, wohl aber dessen Folgen be eitigen fann, indem ie durch die e Hilfe wieder hören können. Deutsche Technit hat es verstanden, Hörapparate zu fonstruieren, deren Leistungen direkt ans Wunderbare grenzen und haben sich die Original Attustif- Hörapparate der Deut­schen Affuſtif- Gesellschaft m. b. H., Berlin- Reinidendorf I, bereits ängst einen Weltruf erobert. Diese Original Affustif- Hörapparate sind das vollkommenste, was je sür Schwerhörige geschaffen wurde und ie vermögen tatsächlich das gesunde Ohr nahezu zu ersetzen. Wer sie benußt, hört praktisch alles. Seine Unsicherheit und Nervosität verschwinden ienes bekanntlich bilflo e Lächeln entstellt nicht mehr feine Rüge und er fann ich wieder unbehindert unter Menschen bewegen und in den meisten Fällen auch solche Berufe ausüben, die normales Hören erfordern. Für jeden Grad von Schwerhörig­feit und für jede Verwendungsart gibt es Affustit- Hörapparate in verschiedenen Typen, bis zu den kleinsten, fast unsichtbaren. Dazu fommt noch, daß sie sehr leicht sind und so von dem Träger faum ge­fühlt werden und in feiner Weise störend wirken. Viele Tausende haben sich diese segensreiche Erfindung zu eigen gemacht, die von großem volkswirtschaftlichem Wert ist und immer mehr und mehr in die Allgemeinhei dringen müßte.

Es ist nicht zu viel behauptet, wenn man sagt, daß ein Schwer­höriger eine Lebensfreude wieder gewinnt, wenn er einen Original Affustik- Hörapparat benußt, denn er wird damit praktisch dasselbe hören was seine Mitmenschen mit normalem Gehör aufzunehmen vermögen.

zeichnung, die in den ärztlichen Zeugnissen wie in den Anerkennungs­schreiben von Patienten immer wiederkehrt. Sehen Sie hier!"

Der Erfinder brachte dide Mappen mit allerlei Schreiben herbei: Ein sehr bekannter Berliner Medizinalrat schreibt: Der Erfolg war in allen Fällen ein positiver. Während bei chronischen Erkrankungen eine mehrtägige Applikationsdauer erforderlich war, reagierten die frischen Fälle fast schlagartig....." Der beobachtende Arzt eines großen Hamburger Krankenhauses stellt nach ausgiebigen Versuchen mit Salatiba fest, daß schon nach 24 Stunden alle Mikroorganismen abgetötet waren, am nächsten Tage eine bedeutende Besserung des Allgemeinbefindens eintrat und nach weiteren 24 Stunden in allen Fällen glatte Heiluna erfolgt war." Und schließlich ein Zeugnis einer medizinischen Autorität, des Leiters eines großen Berliner Kranken­hau es: Überlegen scheint mir die intravenöse Applitation( Ein spritzung), die ich in ichweren Fällen von Gelenfrheumatismus fub jektiv und objektiv mit ausgezeichnetem Erfolg angewendet habe." Natürlich drücken auch die Dantesschreiben der Patienten ibre besondere Freude darüber aus, daß sie so schnell geheilt wurden Wenn sie gestern noch sich taum rühren fonnten, bewegten sie sich andern Tags schon frisch und munter, als hätten sie nie Schmerzen gehabt." Herenpulver" haben sie mein Heilmittel genannt, weil ihre Schmerzen wie weggehert waren."

"

Ich mußte dem Erfinder die verdiente Anerkennung aussprechen, fonnte aber die Bemerkung nicht unterdrüden: Das Präparat stellt sich wohl sehr teuer?"-

Er winfte ab: Im Gegenteil, die ganze Kur loftet 8 Mart. Mein Salatiba soll ein Hausmittel werden! Ich will die ganz ausge zeichnete batterientötende Eigenschaft der Ameisensäure auch noch weiter nußbar machen. Zwei in der Veterinärmedizin gut be­währte Biehseuchenmittel gegen das seuchenhafte Verkalben und Um rindern der Kühe sind seit Jahren schon im Gebrauch, und jetzt habe ich soeben ein neues mit Hilfe der Ameisensäure zusammengestelltes Konservierungsmittel für frische Früchte mit schönsten Erfolgen durchgeprobt, das für die Hausfrauen eine freudige überraschung werden soll.".

Als ich heimwärts durch die schneebededten Straßen schritt, bin ich unwillkürlich in fast übermütiger Laune durch den didsten Matsch getappt. Wenn mich das Zipperlein erwischen sollte, weiß ich nunmehr, wo ich mir Hilfe hole. F. H.