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Nr. 68

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Gießener Zeitung

( Gießener Tageblatt)

Erscheint Mittwochs und Samstags. Bezugspreis 2,40 M vierteljährlich frei ins Haus. Redaktionsschluß früh 8 Uhr. Für Aufbewahrung oder Rüd­endung nicht verlangter Manuskripte wird nicht garantiert.

44. Jahrg.

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Politische Rundschau.

Der, Reichsanzeiger" veröffentlicht eine Bekanntmachung über das Inkrafttreten der Reichsaufsicht über die privaten Bau­

parlassen ab 1. Oktober 1931.

rn und Gebrechlichen Auf Einladung des Reichsarbeitsministeriums und des eren gefundheitlichen Reiche ministeriums des Innern hat gestern eine Besprechung über älle den Erwachsenen die diesjährige Winterhilfe der in der Deutschen Liga für freie Wohlfahrtspflege zusammengefaßten Spizenverbände statige= funden.

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Die Maßnahmen der preußischen Regierung werden voraus­fichtlich in ihrer Tragweite noch über die Maßnahmen der baneri­schen Regierung hinausgehen, die bereits am Donnerstag in einer Notverordnung Gehaltstürzungen, eine Schlachtsteuererhö­hung, eine Beförderungssperre und eine Wohlfahrtsabgabe ver­fügt hat.

Am Donnerstag hat der angekündigte Empfang des Führers der Deutschnationalen Volkspartei, Dr. Hugenberg, durch den Reichskanzler Dr. Brüning stattgefunden.

Der Kreditausschuß des Paneuropaausschusses in Genf hat jeinen Bericht über die internationale Finanzlage abgeschlossen. Rach den bisherigen Inhaltsangaben soll er sich vollkommen mit der französischen Auffassung decken und z. B. keinerlei Hinweis auf die Reparationsfrage enthalten.

In Genf erwartet man in den nächsten Tagen ein Schreiben hendersons, worin dieser aus Anlaß der jüngsten politischen Entwicklung in England sein Amt als Präsident der Abrüstungs­tonferenz wieder dem Völlerbundsrat zur Verfügung stellen wird.

Die englische Nationalregierung hat als erste Sparmaß­nahme einen Gehaltsabbau bei 300 000 Beamten ab 1. Septem­ber beschlossen. Die Kürzung schwankt je nach der Gehaltsklasse zwischen 1 und 5 Schilling je Woche.

Zum neuen Führer der Unterhausfraktion der englischen Arbeiterpartei ist, an Stelle Macdonalds der frühere Außen­minister Henderson gewählt worden.

Gandhi fährt trotz aller Widerstände zur Londoner Indien Konferenz.

Die Ablehnung der polnischen Vorschläge für den Abschluß cines russisch- polnischen Nichtangriffspattes hat in Moskau gro= ges Aufsehen erregt.

Die Militärrevolte in Lissabon ist nach schweren Kämpfen ven den regierungstreuen Truppen niedergeschlagen worden.

Der frühere japanische Ministerpräsident Hamagutschi ist an den Folgen der Verlegungen, die er bei einem Attentat vor neun Monaten erlitten hatte, gestorben.

Der Präsident von Ecuador hat seinen Rüätritt erklärt. Belutschistan ist von einem schweren Erdbeben heimgesucht worden. Das Erdbebenzentrum liegt in Quetta, wo schwerer Ghaden angerichtet wurde.

Für die Heerführer der bayerischen Armee wurden in der Feldherrnhalle in München zwei Gedenktafeln enthüllt. Der Zechenverband in Essen hat das Lohnabkommen für die Ruhrbergarbeiterschaft für Ende September gekündigt.

Sparaftion.

Der Reichsfinanzminister hat jetzt den Ländern die ange­fündigten Richtlinien zu der Notverordnung des Reichspräsiden­ben zur Sicherung der Haushalte von Ländern und Gemeinden ibersandt.

Die Richtlinien beschränken sich auf die Empfehlungen der­enigen Maßnahmen, die von den Ländern und Gemeinden selbst u treffen sind. Sie gehen davon aus, daß die Haushalte der Länder und Gemeinden unbedingt ausgeglichen werden müssen. De die Rechtslage in den einzelnen Ländern verschieden sei, misse sich das Reich auf allgemeine Richtlinien beschränken. Aus= lands: und Inlandsanleihen für Zwecke der öffentlichen Verwal­ung ständen in absehbarer Zeit nicht zur Verfügung. Da die Fürsorgelasten im Winter steigen würden, müsse dringend Vor­oige für einen unbedingten Etatsausgleich getroffen werden.

Drud und Verlag von Albin Klein in Gießen Geschäftsstelle: Gießen, Südanlage 21. Fernsprecher Nr. 2525 und 2526. Postschedkonto Nr. 69 530 Amt Frankfurt a. M.

Samstag, den 29. August 1931

Aus dem Fälligwerden von kurzfristigen Schulden von Län­dern und Gemeinden drohe eine besondere Gefahr für die öffent­lichen Haushalte. Die Reichsregierung sei bereit, für die Ge­meinden durch eine Umschuldungsaktion, deren Ausmaß und Verfahren noch vorbehalten bleiben müsse, helfend einzugreifen. Länder und Gemeinden würden sich bis dahin rechtzeitig mit ihren Gläubigern über die Verlängerung der Kredite zu einigen haben.

Frankreich- Amerika gewähren England 1600 Millionen Mark Kredit.

Paris, 28. 8. In den französisch- englischen Kreditverhand­lungen ist eine grundsätzliche Einigung erzielt worden. Der französische Markt wird dem englischen Schazamt 5 Milliarden Franken gleich 40 Millionen Pfund Sterling teils als Kredit, teils als Anleihe zur Verfügung stellen. Einen Kredit, ebenfalls in Höhe von 40 Millionen Pfund Sterling, haben die amerikani­schen Banken dem englischen Schazamt bereits zugesagt. Der Zinsfuß beträgt 4% Prozent. Man glaubt, mit dieser Summe ( insgesamt 1600 Millionen Reichsmart) jeder neuen Erschütte­rung des Pfundkurses vorbeugen zu können.

Russische Vorausseßungen.

Kowno, 28. Aug. Wie aus Moskau verlautet, hält die Sowjetregierung nach wie vor für etwaige Verhandlungen über einen Nichtangriffspakt mit Polen, an folgenden Voraussetzungen fest:

1. Der Patt wird nur mit Polen, ohne Einschluß irgend­welcher anderer Länder abgeschlossen. 2. Die Sowjetregierung garantiert feinerlei Grenzen. 3. Die Sowjetregierung behält sich alle Schritte gegenüber Besarabien vor. 4. Die Sowjet­regierung erkennt keinerlei Ansprüche Polens in bezug auf Danzig an. 5. Die Sowjetregierung verlangt, daß im Falle eines Krieges zwischen der Sowjetunion und einem der polnischen Ver­bündeten Polen strenge Neutralität bewahrt.

Hochverratsverfahren gegen Scheringer.

Berlin.

Der frühere Reichswehrleutnant Scheringer, der nur noch einige Wochen Festungshaft in Gollnow zu verbüßen hätte, ist am Freitag vormittag nach Berlin übergeführt und in das Untersuchungsgefängnis in Moabit eingeliefert worden. Es ist gegen ihn eine Untersuchung wegen Hochperrats eingeleitet worden.

Wieder ein Polizeibeamter angeschossen. Hamburg. Am Mittwoch abend wurde ein 45 Jahre alter Polizeimeister angeschossen und schwer verletzt. Derselbe befand sich auf dem Wege zum Dienst und beobachtete fünf Personen mit Fahrrädern. Einer dieser Radfahrer kam auf ihn zu, rief ihm die Worte: ,, Hände hoch!" zu und feuerte sofort einen Schuß ab. Er brach zusammen und wurde mit einem Beckenschuß ins Kranken­haus übergeführt. Etwa fünf bis zehn Minuten später wurden einem Polizeibeamten, der versuchte, die Täter zu ermitteln, von einem Radfahrer die Worte zugerufen: Warte man, Jhr friegt alle noch was!" Auch dieser Radfahrer entfam in der Dunkelheit. Ein Finanzminister a. D. zu Gefängnis verurteilt.

Bremerhaven. Das Schöffengericht Wesermünde- Lehe ver­urteilte den früheren Finanzminister Mecklenburgs und späteren Bürgermeister Karl Petersson aus Wesermünde, der Ange­höriger der SPD. ist, wegen fortgesetzten Betruges zu neun Monaten Gefängnis.

Die Anlegung der Berufs- und Wirtschafts- Statistik im Handwerk zum 1. Oktober 1931. Nach den Beschlüssen der Vorstände des Deutschen Hand­werks- und Gewerbekammertages und des Reichsverbandes des deutschen Handwerks vom 15. Juli 1930 und 5. August 1931 wird zum 1. Oktober 1931 mit der Einrichtung einer laufenden Berufsstands Statistik des Hindwerks begonnen. Der Zweck geht dahin, zuverlässige Zahlenunterlagen über die Handwerks­

Klein in Gießen Dieser Ausgleich könne in der Hauptsache nur durch Abstriche auf wirtschaft in fortlaufender Weise zu gewinnen, da die wirt­

es Vereinsmitgli

Ausgabenseite erfolgen.

Mit dem Einsetzen einer Sparattion größten Ausmaßes nisse daher sofort begonnen werden. Die Verordnungen der Bänderregierungen, die auf Grund der Notverordnung des

die Ausgaben in Reichspräsidenten erlassen würden, unterlägen nicht den Vor­

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fort und ohne Bu

driften der Landesverfassungen. Im Verordnungswege könne on dem bestehenden Landesrecht einschließlich des Landesver­afungsrechtes abgewichen oder bestehendes Landesrecht aufge­

oben werden.

Was die Sparvorschläge im einzelnen betreffe, so gebe das ine Reihe beachtlichere Hinweise.

chichtlich verwalt Finanz- und Wirtschaftsprogramm des Deutschen Städtetages

xx

Union

Als Verwaltungsmaßnahmen fämen in Betracht: Einstel angssperre, Beförderungssperre, Stellenwechsel, Entlassungen In Kündigungen von Angestellten und Arbeitern, Verwendung On entbehrlichen Beamten an anderen Stellen. Des weite­Yen werde entsprechend den Vorschlägen des Städtetages geprüft Derden müssen, inwieweit der Behördenapparat mit Rücksicht auf Brie zukünftige Finanzlage aufrecht erhalten werden könne. Die öffentlichen Mittel für Wohnungsbau und andere Bauaufgaben mmsten eingeschränkt werden. Auf dem Gebiet der Wohlfahrts­Pilge müssen vertretbare Einschränkungen vorgenommen werden.

schaftspolitische Tagesarbeit nicht länger auf genaue Anhalts­punkte über den Umfang und die volkswirtschaftliche Bedeutung der Handwerkswirtschaft verzichten kann. Unberührt von der Einrichtung einer eigenen Statistik des Handwerks bleiben die Bemühungen der Spitzenvertretung, in die amtlichen Gewerbe­zählungen künftig Condererhebungen über das Handwerk einzu­schalten; auch diesen Bemühungen dürfte in nächster Zeit der gewünschte Erfolg beschieden sein.

Zwangsarbeit für Kinder.

In Sowjetrußland wird auch den Kindern Zwangsarbeit diktiert. Infolge der massenhaften Ansiedlungen von Ingerman­ländern aus ihrer Heimat, herrscht dort ein großer Mangel an Arbeitskräften, sowohl für die Torfarbeit, als auch vor allem für die Ernte. Um diese Lücken auszufüllen, wurden aus Petersburg Tausende von Arbeitslosen geholt; da diese aber noch nicht ge= nügten, so wurde von den Behörden verfügt, daß alle Schüler, die augenblicklich Schulferien haben, unabhängig von ihrem Alter, und auch ohne Rücksicht auf Schwächlichkeit oder sonstige physische Mängel, zu den Land- und Torfarbeiten zu mobilisie­ren sind. Die Eltern wagen nicht zu protestieren, da dies under­züglichen Arrest zur Folge haben würde.

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Nummer 69

Steuerhinterziehung und ihre Folgen.

Betrachtungen anläßlich der Steueramnestie.

Mancher Steuerpflichtige wird sich in diesen Tagen die Frage vorzulegen haben, ob er von den Vorteilen der bis zum 31. August verlängerten Steueramnestie Gebrauch machen kann und soll. Zu diesem Zwecke ist es vor allem erforderlich, sich über den Begriff der Steuerhinterziehung Klarheit zu verschaffen.

Der Begriff der Steuerhinterziehung mit ihren Folgen wird durch die Reichsabgabenordnung in den§§ 359 ff. geregelt. Derjenige, der zum eigenen Vorteil oder zum Vorteil eines an­deren nicht gerechtfertigte Steuervorteile erschleicht oder vorsätz­lich bewirkt, daß Steuereinnahmen verkürzt werden, macht sich der Steuerhinterziehung schuldig.

Der Wortlaut dieses Paragraphen der RAD. ist geeignet, in viel weiterem Umfange Handlungen beziehungsweise Unterlas sungen als Steuerhinterziehung zu ahnden, als dies früher mög­lich war. Genügt doch heute beispielsweise eine absichtliche Ver­zögerung von Steuerzahlungen oder eine vorsätzliche Verhinde rung von Steuerpfändungen, um sich eine Anklage wegen Steuerhinterziehung zuzuziehen. Auch die Rechtsprechung des Reichsgerichts ist der weitgehenderen Auslegung des Begriffs der Steuerhinterziehung gefolgt, daß es im Interesse eines jeden Steuerpflichtigen, insbesondere der vielen zu Voranmeldungen und Vorauszahlungen verpflichteten, liegt, sich über die Gefahren zu unterrichten, denen er sich unter Umständen unbewußt aus: setzen kann.

Steuerhinterziehung liegt selbstverständlich dann vor, wenn auf Grund einer falschen Steuererklärung die Steuer zu niedrig festgesetzt wird. Aber auch alle jene Fälle fallen hierunter, in denen andere Vorteile unrechtmäßig erlangt werden, zum Bei­spiel, wenn die Beitreibung einer Steuerforderung vereitelt wird oder wenn mit unerlaubten Mitteln eine Steuererstattung er: wirkt wird. Das Begriffsmerkmal des Erschleichens ist nach ei nem Urteil des Reichsgerichts das Bestreben, durch trügerische Machenschaften einen nicht gerechtfertigten Steuervorteil zu er­reichen. Eine strafbare Steuerhinterziehung liegt jedoch nicht vor, wenn ein zahlungswilliger Schuldner unverschuldet nicht rechtzeitig Anmeldungen vornimmt oder zahlt. Die Absicht einer Steuerhinterziehung ist durchaus nicht erforderlich. Es genügt der Vorsatz des Steuerpflichtigen, das heißt das Bewußtsein, daß als Folge seiner Unterlassung eine Verkürzung der Steuer­einnahmen eintreten werde. Den Steuerschuldnern ist die Jor­nahme der Anmeldungen und Vorauszahlungen als Rechtspflicht auferlegt. Die bewußte Nichterfüllung dieser Rechtspflicht be­gründet gegen den Steuerschuldner die Annahme einer Ver­schweigung seiner Steuerpflicht. Es ist nicht notwendig, daß der Steuerschuldner darauf ausgeht, endgültig Steuern zu verkür­zen. Ebensowenig kommt es darauf an, ob er den Vorsatz gehabt hat, einen vermögensrechtlichen Schaden der Finanzverwaltung herbeizuführen oder deren wirtschaftliche Lage ungünstiger zu ge­stalten. Es genügt sein Bewußtsein, daß die Steuerbehörde zur gegebenen Zeit nicht in den Besitz der Voranmeldungen und Zah­lungen gelangen werde.

Demnach genügt allein Unpünktlichkeit in der Steuerzah­lung, um wegen Steuerhinterziehung bestraft zu werden, es sei denn, daß eine unredliche Absicht seitens des Steuerzahlers nicht vorgelegen hat. Die unredliche Absicht zu beweisen ist aber nicht, wie sonst im Strafrecht üblich, Sache des Anklägers, sondern der Angeklagte muß nachweisen, daß ihm eine solche Absicht fern­gelegen habe, wodurch seine Verteidigung naturgemäß wesentlich erschwert wird.

erklärungen, auch unrichtige Angaben im Ermittlungs- und Nicht nur falsche oder unpünktlich abgegebene Steuer­Stundungsverfahren können als Steuerhinterziehung angesehen

werden.

Schreitet beispielsweise bei Nichtabgabe der Voranmeldung das Finanzamt zur Schäßung, und stellt diese sich später als zu niedrig heraus, so erfolgt nach dem Urteil des Reichsgerichts eine Bestrafung ,,, weil es nicht zu den Tatbestandsmerkmalen der Hinterziehung gehört, daß der Steuerfiskus in seinen An­sprüchen endgültig geschädigt werde, sondern genügt, daß der Steuerpflichtige am Zahlungstage das Bewußtsein gehabt habe, daß durch seine Zahlung Steuereinnahmen verkürzt worden feien."

Ebenso darf niemand mehr von seinen Forderungen als uneinbringlich bezeichnen, als nach seiner Kenntnis der Verhält­nisse zur Zeit der Abgabe der Steuererklärung tatsächlich uneir­bringlich ist.

Auch Stundungsgesuche sind streng wahrheitsgemäß zu be­gründen. Denn selbst wenn ein Stundungsantrag nicht geneh­migt wird, so werden etwaige in demselben enthaltene wahrheits­widrige Begründungen als versuchte Steuerhinterziehung be straft.

Die Nichtabführung fälliger Lohnsteuerabzüge wird vom Reichsgericht unter folgender Begründung als Steuerhinter­ziehung angesehen: Wenn der Unternehmer den Arbeitnehmern den ihnen nach Abzug der Lohnsteuer zustehenden vollen Betrag ihres Lohnes auszahlt, aus Mangel an Mitteln aber die darauf entfallende Steuer nicht abführt, dann hat er in Wirklichkeit nichts einbehalten, sondern den Arbeitern den vollen Betrag aus­gezahlt, den er zahlen konnte. Von diesem Betrage aber und nicht von dem, den er den Arbeitern schuldete, hätte er einen Teil als Steuern abführen müssen."