Nr. 6
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Gießener Zeitung
Erscheint Mittwochs und Samstags. Bezugspreis 2,40 M vierteljährlich frei ins Haus. Redaktionsschluß früh 8 Uhr. Für Aufbewahrung oder Rüdsendung nicht verlangter Manuskripte wird nicht garantiert.
44. Jahrg.
Bolitische Rundschau.
Der Europa- Ausschuß hielt in Genf seine Schlußsizung ab. Es wurde ein sogenanntes„ Friedensmanifest des Europa- Ausschusses" veröffentlicht, in dem auf die Notwendigkeit einer Regelung vor allem der wirtschaftlichen Fragen Europas hingewiesen wird.
In geheimer Sigung des Völkerbundsrates ist beschlossen worden, auf der gegenwärtigen Tagung den endgültigen Zeit: punkt für die Einberufung der Abrüstungskonferenz festzusehen. Die Fragen der Ernennung des Präsidenten der Konferenz und Bestimmung des Ortes der Konferenz find noch offen geblieben.
Bizepräsident der Abrüstungskonferenz, die im Frühjahr 1932 stattfinden wird, dürfte der dänische Minister des Aeußern, Dr. P. Munch, werden.
In Genf haben die direkten Verhandlungen zwischen den einzelnen Abordnungen über Oberschlesien begonnen. Zwischen der deutschen und der polnischen Abordnung hat noch keine direkte Fühlungnahme stattgefunden.
Einer Genfer Information zufolge wird dort die Auffas= sung vertreten, daß die französische Regierungskrise auf den Fortgang der oberschlesischen Debatte nicht einwirken kann.
Der Washingtoner Senat hat den deutsch- amerikanischen Auslieferungsvertrag ratifiziert.
Dem Reichstag ist vom Reichspostministerium ein Tätig teitsbericht für 1930 vorgelegt worden. Bei einer Einnahme von 1654,9 Millionen RM. in den Monaten April bis Dezem ber 1930 beläuft sich der Einnahmeausfall gegenüber dem Voranschlag auf rund 85 Millionen Reichsmart.
Das Reichskabinett beschäftigte sich mit den Vorbereitungen eines Gesetzentwurfes über die Osthilfe.
Jm ,, Völlischen Beobachter" ist die folgende Verfügung Adolf Hitlers vom 20. Januar enthalten: Im Hinblick auf die allgemeine Notlage verbiete ich mit sofortiger Wirkung allen Parteiorganisationen, tarnevalistische Treiben, Bälle usw. zu veranstalten oder sich an derartigen Veranstaltungen zu be= teiligen.
Die Gipfelstrede der Zugspitzbahn vom Schneefernerhaus bis zur Endstation wurde am Dienstag dem Betrieb übergeben.
Der französische Staatspräsident Doumergue nahm bas Rücktrittsgesuch der französischen Regierung an und bat Steeg und seine Mitarbeiter, die laufenden Geschäfte bis zur Bildung eines neuen Kabinetts zu erledigen. Die Besprechungen im Elysee werden am Freitagvormittag aufgenommen.
Die Studenten der Madrider Universität sind am Donnerstag in den Streit getreten. Als die Studenten versuchten, ihre Kundgebung auf die Straße zu tragen, ging die Polizei gegen sie vor, wobei mehrere Studenten verlegt wurden.
Die Krönung des Königs Karol von Rumänien wird wahr: scheinlich am 10. Mai ds. Js. anläßlich der Feier der Vereini= gung der rumänischen Fürstentümer in Karlsburg stattfinden. An der Krönungsfeier werden Vertreter sämtlicher politischen Pateien teilnehmen.
Das neue englische Schulgesetz, das den Besuch der Schule bis zum 15. Lebensjahr vorsicht, ist im Unterhaus in dritter Lesung mit 256 gegen 238 Stimmen angenommen worden. Es tritt jedoch erst in etwa zwei Jahren in Kraft.
Aus Genf.
Genf, 23. Januar. Der Sturz der französischen Regierung wirkt sich natürlich doch fühlbar auf die Genfer Vorgänge aus. Briand erklärte, nach Möglichkeit morgen abreisen zu wollen. Freilich würde er sich gezwungen sehen, gegen seinen Wunsch hier zu bleiben, wenn die großen politischen Entscheidungen bis dahin noch nicht gefallen sein sollen.
In Völkerbundskreisen ist man vielfach geneigt, aus solcher Erklärung einen Drud auf Polen herauszuhören, denen der Rückzug unter Hinweis auf die Kürze des noch zur Verfügung stehenden Zeitraums erleichtert werden soll. Uebrigens hat eine ähnliche Erklärung, nach Möglichkeit schon Sonnabend abreisen zu wollen, auch Henderson abgegeben, mit dem Curtius eine längere Aussprache hatte.
Der Hauptträger der politischen Arbeit ist im Augenblick das japanische Ratsmitglied Josisawa. Er ist es, der als Berichterstatter die Vermittlungsarbeit zwischen der polnischen und der deutschen Delegation leistet.
Die Polen machen, wie verlautet, Schwierigkeiten hinsichtlich der beabsichtigten Systemänderung und der Garantien. Insbesondere lehnen sie zur Stunde noch ab, die Woiwoden Lamot und Graczynski zu opfern. Dagegen heißt es, daß sie feine ernsten Einwände mehr gegen die deutschen Forderungen, wie sie gestern hier geschildert wurden, vorbringen. Sie sollen selbst mit einer unter Umständen notwendig werdenden Nachprüfung der Vorgänge durch Calonder einverstanden sein.
In greifbare Nähe scheint die Einigung über das Problem der Abrüstungskonferenz gerüdt. Als Termin ist Ende Januar nächsten Jahres in Aussicht genommen, so daß die Abrüstungskonferenz vielleicht mit dreitägiger Pause an die Rats= tagung angeschlossen werden könnte. Wahrscheinlich wird die Präsidentenwahl zurückgestellt werden.
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( Gießener Tageblatt)
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Samstag, den 24. Januar 1931
Die öffentliche Nachmittagssigung des Rates beschäftigte sich vorwiegend mit Fragen ohne erhebliche politische Bedeutung. Der Memelkonflikt wurde zunächst von der Tagesordnung abgesetzt, um Deutschland und Litauen noch eine letzte Möglichkeit des Einvernehmens zu geben.
Amerika- Anleihe.
Berlin. Die Verhandlungen des Reiches mit einem aus= ländischen Bankenkonsortium über die Gewährung eines Zwischenkredites sind noch nicht zum Abschluß gelangt. Jedoch ist mit dem Abschluß in kürzester Frist zu rechnen. Es handelt sich um einen Zwischenkredit in Höhe von rund 35 bis 40 Millionen Dollar, den ein Bankkonsortium unter Führung der amerikanischen Firma Lee Higginson u. Co. auf dem Wege über die Reichsversicherungsanstalt dem Reich als Beleihung der 200 Millionen Mark Vorzugsaktien der Reichsbahn zur Verfügung stellen wird.
Der Sturz der französischen Regierung.
Paris. Die französische Regierung wurde am Donnerstagabend bei der Abstimmung über eine Interpellation des Abgeordneten Buyat mit 293 gegen 283 Stimmen in die Minderheit versetzt und gestürzt. Die Mitglieder der Regierung haben noch am Donnerstagabend dem Staatspräsidenten ihre Rücktrittsschreiben unterbreitet.
Präsident Doumergue hat den Rücktritt des Kabinetts Steeg bewilligt.
Kampf um den Weltmarkt.
Der Weltmarkt wird gegenwärtig in seiner ganzen Ausdehnung von der allgemeinen Wirtschaftskrise überschattet. Die Kaufkraft hat seit Jahresfrist in allen Kontinenten nachgelassen; das Warenangebot hingegen ist, sowohl in Industrie- wie Agrarländern, groß und drängend. Härter denn je wird daher um den Absatz auf den internationalen Märkten gestritten. Kein Wunder also, daß Deutschland, dessen hochentwickelte Industrie zu einem wesentlichen Teil darauf angewiesen ist, Absatz in allen Erdteilen und Ländern zu suchen, mit seiner Ausfuhr seit vielen Monaten im Kreuzfeuer verschärfter internationaler Konkurrenz steht.
Und das Ergebnis? Vergleicht man die Ausfuhrziffer von 1930 mit der des Jahres 1929, so gewinnt man allerdings den Eindruck einer beträchtlichen Abnahme des deutschen Exports: von 13,5 Milliarden im Jahre 1929 auf 12,0 Milliarden im Jahre 1930. Das würde einen Gesamtrückgang von rund 11 Prozent bedeuten. Diese Ziffer allein vermittelt jedoch kein genaues Bild. Es ist nämlich noch in Rechnung zu stellen, daß sich die Preise der Exportgüter im Laufe des Jahres 1930 gegenüber dem Vorjahrsstande gesenkt haben. Dann ergibt sich, mengenmäßig gesehen, ein geringerer Rückgang des Gesamtexports.
Italien, Holland, Belgien, die Schweiz und Frankreich z. B. haben verhältnismäßig größere Einbußen an ihrer Ausfuhr erlitten als Deutschland. Besonders start ist jedoch der prozentuale Rückgang in dem Export Englands und der Vereinigten Staaten; und zwar beträgt er schätzungsweise 20 bezw. 24 Prozent( ohne Berücksichtigung der Preissenkung).
Umgestaltung der Arbeitslosenversicherung.
In Nr. 2 der Zeitschrift für Selbstverwaltung" vom 15. Jamuar 1931 fordert Syndikus Dr. von Hausen unter dem Stich Ein Gebot wort ,, Umgestaltung der Arbeitslosenversicherung
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der Stunde", eine radikale Umstellung des heutigen Systems der Versorgung der Arbeitslosen, das durch die Entwicklung der wirtschaftlichen Verhältnisse seinen Sinn verloren habe und zum sicheren Zusammenbruch der öffentlichen Finanzen führen müsse. Er führt aus: Die jetzige Art der Versorgung der kurzfristig und der langfristig Arbeitslosen sei vom Fürsorgestandpunkt nicht länger zu verantworten. Angesichts des viel größeren und ernſte= ren Notstandes der langfristigen Arbeitslosigkeit habe die Versicherung gegen das kleinere Uebel der kurzfristigen Arbeitslosigfeit teine Berechtigung mehr. Die Arbeitslosenversicherung müsse daher unter Beteiligung des Reiches zu einer zeitlich nicht beschränkten Hilfe für die langfristige Arbeitslosigkeit umgestaltet werden. Von Hausen schlägt demgemäß vor, in den ersten drei Monaten der Arbeitslosigkeit die allgemeine kommunale Fürsorge eintreten zu lassen und die langfristig Arbeitslosen auf die Reichsanstalt und das Reich zu übernehmen. Da die allge= meine fommunale Fürsorge nur eintritt, wenn Hilfsbedürftigkeit im fürsorgerechtlichen Sinne vorliegt, und ihre Leistungen zurückfordern kann, würden große Summen, die jetzt ohne Rücksicht auf Bedürftigkeit für die ersten Monate der Arbeitslosigkeit verausgabt werden, frei für die Versorgung der langfristig Arbeitslosen, für die jetzt keine Dedung vorhanden ist. Für die Arbeitslosenversicherung selbst schlägt Dr. von Hausen an Stelle der vielfach geforderten Einführung der Bedürftigkeitsprüfung eine Trennung der Leistungen vor: in Regelleistungen, die jeder erhält, und Zusatzleistungen, die in Form eines Zuschlages zu den Beträgen zur Arbeitslosenversicherung von denjenigen zurückgezahlt werden müssen, die sie in Anspruch nehmen.
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Nummer 7
Das unbegrenzte Wohnungsprivileg!
Die Wohnungszwangswirtschaft muß schnellstens fallen! Die Regierungen aller Schattierungen haben die Aufhebung der Wohnungszwangswirtschaft an den Ausgleich von Wohnungsangebot und nachfrage auf dem Wohnungsmarkte geknüpft. Um diesen Ausgleich herbeizuführen, wurde in den letzten Jahren drauflos gebaut, ohne sich Gedanken über die Auswirkungen des Wohnungsbaues zu machen. Den Grund zum Bauen schufen die Gemeinden sich ja selbst. Sie ließen die Listen der Wohnungslosen ins Uferlose wachsen, und immer größer wurden die Zahlen und immer größer die Wohnungsnot".
Läẞt man aber die Listen der Wohnungsämter einmal beiseite und geht an die Zahlen der Wohnungsstatistik heran, ohne zu deuteln und zu drehen, so ergibt sich sofort ein anderes Bild. So ist z. B. für Aachen festzustellen, daß der Wohnungsbedarf vollkommen gedeckt ist, Angebot und Nachfrage sich ausgleichen und damit die
Vorauslegungen für die Aufhebung
der Wohnungszwangswirtschaft erfüllt sind sind. Bei der Wohnungszählung am 16. 5. 27 wurden in Aachen 41 277 Wohnungen gezählt und 42 546 Haushaltungen. Es würden demnach 1269 Haushaltungen ohne Wohnung gewesen sein, die gleiche Zahl an Wohnungen und dazu der laufende Neubedarf wären zu decken gewesen. Der Reinzugang an Wohnungen betrug im Jahre 1927: 584, 1928: 598, 1929: 772 Wohnungen ( laut statistischem Jahresbericht für das Deutsche Reich 1930) und 1930 bis zum 30. Juni nach den statistischen Berichten der Stadt Aachen 202 Wohnungen, insgesamt also 2156 Wohnungen. Dazu kommen noch 543 Wohnungen, die die Besatzung innehatte, so daß der gesamte Reinzugang an Wohnungen 2699 beträgt. Notwendig waren 1269 Wohnungen, die bei der Wohnungszäh= lung 1927 als fehlend festgestellt wurden, und der laufende Neubedarf mit 450 Wohnungen pro Jahr.( Festgestellt in der Denkschrift der Stadtverwaltung zum Wohnungsbauprogramm für 1929.) Der Neubedarf 1928, 1929 und 1930 stellt sich also auf 1350 Wohnungen, so daß bis zum Jahresschlusse 1930 2619 Wohnungen hätten erstellt werden müssen. Bei einem Reinzugang an Wohnungen von 2699 sind bis zum 30. 6. 1930 nicht nur die fehlenden Wohnungen erstellt worden, darüber hinaus ist der laufende Wohnbedarf bis Ende 1930 gedeckt, und es ist noch ein Ueberschuß von 80 Wohnungen vorhanden. In dem Fehlbetrag von 1269 Wohnungen sind außerdem noch 410 enthalten, wo Familien in dem Haushalte von Einzelpersonen leben mit mehr als vier Räumen, also vollkommen ausreichend. In diesen 410 Fällen werden die Verhältnisse wohl so liegen, daß die Einzelperson im Haushalte der Familie lebte und nicht umgekehrt. Um diese Zahl könnte sich der Ueberschuß wohl noch erhöhen.
Daß der Ueberschuß tatsächlich vorhanden ist, ergeben auch noch die folgenden Zahlen. In den sämtlichen Aachener Tageszeitungen wurden in der Zeit vom 15. Oktober bis 14. November 1930, also während eines Monats, angeboten: 172 1 und 2-3immerwohnungen 151 3-3immerwohnungen
233 4-3immerwohnungen
248 5- und mehr Zimmerwohnungen 56 Einfamilienhäuser.
Gesucht wurden in der gleichen Zeit:
152 1 und 2-3immerwohnungen 122 3-3immerwohnungen
73 4-3immerwohnungen
80 5 und mehr Zimmerwohnungen 15 Einfamilienhäuser.
Das Angebot übersteigt also bei sämtlichen Wohnungsfategorien die Nachfrage ganz bedeutend.
Nun wird wohl der Einwand gemacht werden, noch viele Familien wohnen in alten unmodernen Wohnungen. Damit kann die Aufhebung der Wohnungszwangswirtschaft niemals begründet werden. Die Eigentümer alter Häuser würden sehr gern die Räume umbauen bezw. abreißen und neu bauen. Gie werden aber daran gehindert, weil die
Räumung alter Wohnungen mit großen Kosten und Unannehmlichkeiten verbunden
und in den meisten Fällen sogar in der Praxis unmöglich ist. Klagt der Eigentümer eines solchen Hauses auf Räumung gegen seine Mieter, dann bekommt er ein Urteil, welches nur gegen Sicherung ausreichenden Ersatraumes vollstreckt werden kann. Und das heißt praktisch,
dem Mieter ein Wohnungsprivileg geben, welches unbegrenzt ist, wenn er die nötige Böswilligkeit besitzt. Auch hier zeigt die Praxis die schönsten Kuriositäten. Dem Hauseigentümer ist es unmöglich, eine für den Mieter ausreichende Ersatzwohnung zu finden, trotzdem das Angebot so groß ist. Aber nur, weil die Rechtsprechung der Mieteinigungsämter vollkommen abwegig
ist. Der Mieter stellt Ansprüche an die Wohnung, die er nie= mals stellen würde, wenn er sich selbst auf die Wohnungssuche begibt. Unterstützt wird er darin durch die Rechtsprechung, und der Erfolg ist der, daß er in der alten Wohnung sitzen bleibt, der Hauseigentümer aber daran gehindert wird, die Wohnung umzubauen und zu modernisieren.


