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Gießener Zeitung

Erscheint Mittwochs und Samstags. Bezugspreis 2,40 M vierteljährlich frei ins Haus. Redaktionsschluß früh 8 Uhr.- Für Aufbewahrung oder Rüd­endung nicht verlangter Manuskripte wird nicht garantiert.

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Nolitische Rundschau.

Amtlich wird mitgeteilt: Der Herr Reichspräsident empfing Freitag nachmittag den Reichskanzler Dr. Brüning zum Vortrag iber die Reise nach Chequers und zu einer Besprechung über die innenpolitische Lage.

( Gießener Tageblatt)

Der Zentralausschuß der Reichsbank ist für heute zu einer Sigung einberufen worden. Wie man in Banttreisen vermutet, soll es sich um die Frage einer Diskonterhöhung handeln.

Die Reichsbank hat gestern rund 8,8 Millionen Dollar Gold aus ihrem Newyorker Depot verkauft. Zur Erleichterung der Situation hat die größte amerikanische Notenbank, die Federal Reserve Bank of Newyork, heute den Anlauf von Martdevisen porgenommen.

f Nationalsozialisten. Nach einer Aussehen erregenden Aeußerung des Reichs­zum Dienstag ereigneten arbeitsministers Stegerwald hat der Reichskanzler erklärt, daß teilen planmäßige Ueber im Falle einer Rüdwirkung in der Tributfrage oder einer un­

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Die offiziöse Korrespondenz der Bayr. Volkspartei nimmt in einer Besprechung der Notverordnung sehr scharf gegen deren einzelnen Bestimmungen Stellung.

Die Reichstagfraktion der Bayerischen Volkspartei hat be: schlossen, eine Abänderung der Notverordnung zu fordern. Auch der Allgemeine Deutsche Gewerkschaftsbund hat in einer Ent­schließung die Abänderung der Notverordnung verlangt.

Der Gesamtvorstand der Wirtschaftspartei fordert in einer einstimmig angenommenen Entschließung die sofortige Ein­Berufung des Reichstages und die Aufhebung der Notverord­nung sowie die sofortige Aufrollung des Reparationsproblems mit dem Ziele der Einstellung sämtlicher Tributleistungen.

Nach einer Meldung eines sozialdemokratischen Blattes joll sich der Reichskanzler unter gewissen Voraussetzungen mit ciner Beratung der Rotverordnung im Ausschuß einverstanden cetlärt haben.

Nach dem Bericht der Reichsanstalt für Arbeitslosenversiche rung wurden am 31. Mai 4 067 000 Arbeitslose gezählt. In ter zweiten Maihälfte hat die Arbeitslosigkeit sich um 144 000 verringert.

Die wirtschaftliche Lage, die sich für Deutschland aus der Notverordnung und den Besprechungen in Chequers ergibt, fin­det in Paris taube Ohren. Die Reaktion der französischen Presse beweist, daß Frankreich nichts begreift und nichts be: greifen will.

In einem halbamtlich römischen Bericht wird der Plan befürwortet, daß die Tributgläubiger Deutschlands sich für eine Streichung der Differenz zwischen Kriegsschulden und Tributen aussprechen mögen.

Im Hauptausschuß des Preußischen Landtages wurde der evangelische Kirchenvertrag bei Stimmenthaltung der Sozial­demokraten gegen die Stimmen der Kommunisten angenommen. Einer Berliner Blättermeldung zufolge sollen Berhand­lungen über einen Zusammenschluß der Volkskonservativen, der Staatspartei und der Deutschen Volkspartei eingeleitet worden jein.

Zwischen dem Reich und der Reichsbank sind Besprechungen über die Aufnahme eines neuen Ueberbrückungskredits in Höhe on 250 Millionen auf mehrere Monate durch das Reich er­öffnet worden.

Der Vorstand des Kyffhäuserbundes erhebt gegen die Zulas­fung des Remarque- Films für geschlossene Veranstaltungen schärfsten Einspruch.

Der am 17. Mai neugewählte Oldenburgische Landtag wählte in seiner ersten Sigung den nationalsozialistischen Kan­didaten Sichler mit 34 von 48 abgegebenen Stimmen zum Prä­Fidenten.

Frankreich hat Oesterreich seine Finanzhilfe angeboten, wenn die Wiener Regierung auf die Zollunion verzichtet und weitere Zusicherungen volkswirtschaftlicher Natur macht.

Die italienische Regierung hat dem Vatikan ihre Antwort zu der Beschwerdenote des Papstes über die Ausschreitungen gegen die katholische Aktion übermittelt, in der die Regierung ihrerseits Protest gegen die Verlegung des Konkordats durd; den Vatikan erhebt.

Nach Pariser Meldungen sollen Reichskanzler Dr. Brü­ning und Reichsaußenminister Dr. Curtius eine Reise nach Pa­is planen, um die in Chequers stattgefundene Aussprache fort­zusetzen.

In London gilt es für wahrscheinlich, daß der Besuch Mac Donalds und Hendersons in Berlin nicht vor August, aber noch Dor der Septembertagung des Völkerbundsrates erfolgen wird. Der amerikanische Schazsekretär Mellon hat sich am Mitt­woch auf der Mauritania" nach Europa eingeschifft.

Aus Washington wird gemeldet, daß die ,, Europareise" des Staatssekretärs Stimson feineswegs mit einer neu einzuberufen­den Reparationskonferenz in Verbindung stehe.

Der ehemalige amerikanische Botschafter in Berlin, Hough­ton, erklärte sich für die Revision des Youngplans und wandte sich dagegen, daß Deutschland die Zahlung einer phantastischen Summe angefordert werde, die jenseits aller Zahlungsmög­lichkeiten liege.

Drud und Verlag von Albin Klein in Gießen. Geschäftsstelle: Gießen, Südanlage 21. Fernsprecher Nr. 2525 und 2526. Postscheckkonto Nr. 69 530 Amt Frankfurt a. M.

Samstag, den 13. Juni 1931

Zwei Möglichkeiten für Brüning.

Mit der am Freitagvormittag erfolgten Abreise des Reichs­fanzlers nach Neudeck zum Reichspräsidenten ist sozusagen eine furze Atempause in dem innerpolitischen Durcheinander ent­standen. Der letzte Trumps, der ausgespielt wurde, war der Entschluß der Deutschen Volkspartei in später Nachistunde vom Donnerstag auf Freitag, sich für die Einberufung des Reichs­tages einzusetzen. Wenn der Reichsaußenminister Dr. Curtius die Sitzung der Reichstagsfraktion unter Leitung Dingeldens frühzeitig verließ und sich an der Abstimmung nicht mehr be= teiligte, so ist das ein Zeichen, daß eigentlich das Tischtuch zwi­schen Curtius und seiner Partei so gut wie zerschnitten ist. Wie liegen nun die Dinge zur Zeit? Der Kanzler ist in Neudeck, die Parteien verhalten sich abwartend. Der Vorhang über dem nächsten Att unseres sehr temperamentvoll gespielten inner­politischen Dramas wird sich erst am Dienstag heben, wenn der Aeltestenausschuß des Reichstags zu seiner entscheidenden Sitzung zusammenkommt. Hier wird um die Frage gestritten: Reichstagseinberufung oder nicht?

Der Kanzler hat nach seiner Rückkehr nach Berlin Besprechun­gen mit den Fraktionsführern vorgesehen, und er wird die entsprechenden Vollmachten des Reichspräsidenten in seiner Mappe feinen Zweifel darüber aufkommen lassen, was er zu tun gedenkt, wenn wirklich eine Mehrheit für die Reichs­tagseinberufung zustandekommt.

Herr Brüning fann zweierlei machen: erstens er erklärt seinen Rücktritt, was aber lediglich als eine Geste rein formaler Natur angesehen werden muß, da seine sofortige Wiederernen­nung durch Hern von Hindenburg fraglos ist, oder er löst den Reichstag sofort auf, ehe überhaupt das Plenum zum Zusam­mentritt fommt.

Wenn es zur Reichstagsauflösung kommt, gewinnt die Re­gierung immerhin etwa acht Wochen Zeit, bis nach den Wah­len einschließlich der sich anschließenden Pause, bevor das Ple­num zur Arbeit zusammenzutreten in der Lage ist. Daß es sich bei der ganzen Beurteilung der augenblicklichen innerpolitischen Verhältnisse um Kombinationen handelt, muß zugestanden wer­

den. Einer Auffassung aber glauben wir doch als irrig ent­gegentreten zu müssen, nämlich der, daß der Reichskanzler un­ter dem Eindruck des Ansturmes der Parteien amtsmüde ge= worden sei und man unter Umständen mit seinem Rücktritt rechnen müsse.

Brüning hat die Aufrollung der Tributfrage in Chequers in die Wege geleitet, ein Wechsel auf dem Posten des Reichs= kanzlers würde unsere Schwierigkeiten nur vermehren. Außer­dem ist nicht anzunehmen, daß Brüning, der alte Feldsoldat, in diesem Augenblick desertieren und die Dinge treiben lassen wird. Es könnte uns nicht Schlimmeres begegnen, als gerade jetzt den Kampf um eine Nachfolgerschaft Brünings in die Wege zu leiten.

Auch die Umbildung des Kabinetts steht jetzt noch in wei­tem Felde. Brüning hält an seinen Mitarbeitern fest und wird Mit sich kaum von diesem Standpunkt abdrängen lassen. Spannung sieht die Oeffentlichkeit der bereits angekündigten Rede des Kanzlers auf dem Zentrumsparteitag in Hildesheim entgegen. Man rechnet damit, daß er seine Rede nicht nur für seine Parteigenossen bestimmt hat, sondern daß sie auch einen Appell an das gesamte deutsche Volk enthalten werde.

( Neueste Nachrichten)

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Nummer 47

Ermäßigungsmöglichkeiten

bei der hess. Sondergebäudesteuer für das Rechnungsjahr 1931. Die Hessische amtliche Pressestelle zu Darmstadt, Rhein­straße 15,( Tel. 2596), teilt darüber unterm 11. Juni 1931 folgendes mit:

Folgende Befreiungs- und Ermäßigungsmöglichkeiten be­stehen, wie das Finanzministerium mitteilt, bei der hessischen Sondergebäudesteuer für das Rechnungsjahr 1931:

1. Nach Art. 2 Abs. 2 SGG.: Herabsetzung des Steuerwertes auf das Zwanzigfache der Friedensmiete, falls die Friedensmiete weniger als 5 v. H. des Friedenswertes beträgt. Nur in den Fällen, in denen die Friedensmiete nur durch Schäßung festgesetzt wird, darf sie nicht mit weniger als 3 v. H. des Friedenswertes angenommen werden.

2. ,, Art. 4": Steuerbefreiung:

a) Für Gebäude und Gebäudeteile, die im Eigentum öffentlicher Körperschaften stehen und für öffentliche oder für gemein­nügige, mildtätige, ethische oder religiöse Zwecke benutt

werden:

b) für Gebäude und Gebäudeteile, die im Eigentum inländischer Personenvereinigungen und Vermögensmassen stehen, sofern diese unmittelbar und ausschließlich gemeinnüßigen, mildtäti­gen, ethischen oder religiösen Zwecken dienen, und vorausge setzt, daß der Grundbesitz für diese Zwecke benutzt wird; c) sofern nicht schon a oder b Anwendung finden: für Gebäude oder Gebäudeteile, die im Eigentum des Reiches, des Staa­tes, der hessischen Provinzen, Kreise, Gemeinden, der evan­gelischen und katholischen Kirche, der rechtsfähigen Religions­gesellschaften sowie der überwiegend für die Gemeindeangehö rigen bestimmten gemeinnützigen Anstalten und Stiftungen stehen und die unmittelbar dem öffentlichen Dienst, dem öffent­lichen Gottesdienst, der öffentl. Totenbestattung, dem öffent lichen Unterricht und der geistigen Fortbildung, der Armen-, Kranken- und Waisenpflege, der Strafrechtspflege und der Fürsorge für Besserungsbedürftige dienen.

Die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung nach Buch­stabe a- c sind nicht gegeben, soweit der Grundbesitz Wohn­zwecken oder werbenden Zwecken dient.

3. Nach Art. 5 SGG.:

a) Herabsetzung des Steuerwertes auf die Hälfte bei Neubauten oder durch Umbau oder Einbau neu geschaffenen Gebäude­teilen, falls sie nach dem 1. Juli 1918 bezugsfertig herge­stellt und zu ihrer Erstellung Beihilfen aus öffentlichen Mit­teln gewährt worden sind;

b) Steuerbefreiung der unter a genannten Gebäude oder Ge­bäudeteile, falls entweder Beihilfen aus öffentlichen Mitteln nicht gewährt worden sind oder falls über das gewährte Bau­darlehen erst nach dem 13. Februar 1924 verfügt werden

konnte.

4. ,, Art 6 Abs. 1a": Steuerbefreiung für Einfamilien­häuser mit einer Wohnfläche von nicht mehr als 70 Quadrat meter, die bis zum 1. Juli 1918 einschließlich bezugsfertig her­gestellt, zu diesem Zeitpunkt nicht oder mit nicht mehr als 20 v. H. des Friedenswertes belastet waren und die ausschließlich vom Eigentümer und seiner Familie bewohnt werden. Die Be­dingung wegen des Flächeninhalts gilt als erfüllt, wenn der Friedenswert den Wert von 4000 Mk. nicht übersteigt.

5. ,, Art. 6 Abs. 1b": Herabsetzung der staatlichen und

Überall Proteste gegen die Notverordnung. Fommunalen Steuer um ihres Normalbetrags, sofern die

Tagung der Gewerkschaft deutscher Lokomotivführer. Mainz. In den Tagen vom 9. bis 11. Juni hielt der Ge­samtvorstand der Gewerkschaft deutscher Lokomotivführer in Mainz seine Hauptvorstandssitung ab. Die Beratungen be= schäftigten sich u, a. mit Etats- und Laufbahnfragen, Dienſt­dauervorschriften, Tarifverhandlungen und sonstigen Berufs= fragen. In einer einstimmig angenommenen Entschließung wird gegen die neue Notverordnung der Reichsregierung schärf­ster Widerspruch erhoben, da sie überspannt und unsozial sei. Gewerkschaftsring lehnt die Notrerordnung ab

und fordert ihre sofortige Revision! Der Vorstand des Gewerkschaftsringes lehnt die Notver­ordnung der Reichsregierung vom 5. Juni 1931 ab, da sie in einseitiger und unsozialer Weise von den Arbeitnehmern un­erträgliche Opfer fordert, ohne daß auch nur annähernd die leistungsstarken Schichten unseres Volkes zu gleichen Lasten verpflichtet sind. Deshalb wird der Gewerkschaftsring die Revision der Notverordnung fordern und beauftragt seinen wirtschafts- und sozialpolitischen Ausschuß, seine Revisions­forderung durch eine fritische Stellungnahme im einzelnen zu begründen, die in den nächsten Tagen der Reichsregierung überreicht werden soll.

Kursrückgänge an der Börse!

Die Berliner Börse eröffnete am Freitag bei weiteren um­fangreichen Liquidationsverkäufen des Auslandes und des Publikums angesichts der Zuspigung der innerpolitischen Lage in matter Verfassung und 3 bis 6 v. H. unter den Vortags= fursen. Die Reichsbank hatte am Devisenmarkt ihren schwer­sten Tag zu bestehen. Die Anforderungen gingen weitaus über das bisherige Maß hinaus. Man schätzt die Abgaben der Reichsbank auf 50 Millionen Reichsmark, doch dürfte dieser Be­trag eher zu niedrig gegriffen sein.

Belastung eines Einfamilienhauses am 1. Juli 1918 mehr als 20 v. H. des Friedenswertes betragen hat und die übrigen unter 4 genannten Voraussetzungen erfüllt sind.

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6. Nach Art. 7 Abs. 1 SGG.: Bei vor dem 14. Fe­bruar 1924 eingetragenen privatrechtlichen wertbeständigen La­sten gemäß der Verordnung über die Eintragung von Hypotheken in ausländischer Währung vom 13. Februar 1920 oder dem Gesetz über wertbeständige Hypotheken vom 23. Juni 1923: Auf Antrag Erstattung der Steuer in Höhe des Geldbetrags, der dem Wert der aus der Last sich ergebenden Ifd. Geldverpflichtung ent spricht. Das Gleiche gilt für die aus der Umwandlung einer schweizerischen Goldhypothek entstandenen Frankengrundschulden.

7. ,, Art. 7 Abs. 3": Herabsehung der staatlichen und kommunalen Steuer, wenn das Grundstück am 31. Dezember 1918 entweder unbelastet oder mit nicht mehr als 30 v. H. des Friedenswertes dinglich privatrechtlich belastet war. Die Höhe der Steuerermäßigung ist von dem Grad der Belastung( unbe lastet, Belastung bis zu 10 v. H., bis zu 20 v. H., bis zu 30 b. H.) abhängig.

In Ansehung der Belastungsgrenze werden diejenigen Goldmarkbeträge auf Antrag berücksichtigt, die nach dem 31. Dezember 1918 auf den Goldmarkbetrag der an diesem Tage bestandenen privatrechtlich- dinglichen Last abgetragen worden sind, soweit die Abtragung mehr als 25 v. H. des Goldmarkbetrags der Last am 31. Dezember 1918 beträgt.

8. ,, Art. 9 Abs. 1": Ermäßigung der Steuer, soweit sie auf die Wohnzwecken dienenden Grundstück steile entfällt, a) um 40 v. H. wenn der ungekürzte Friedenswert ( vergl. Ziffer 1) für alle von dem Stenerpflichtigen zu versteuernden Gebände zusammen höchstens 4000 Mark beträgt,

b) um 20 v. H., wenn der gesamte ungekürzte Friedenswert wie bei a mehr als 4000 Mark, aber höchstens 6000 M. beträgt.