Mittwoch, den 11. November 1931.
„ Gießener Zeitung"
Nachtschnellzug Prag- Brünn entgleiste, wobei die Lokomotive umstürzte. Es wurden elf Personen verletzt, einige erlitten einen Nervenchock. Die Ursache der Entgleisung steht noch nicht fest.
Wer ist berechtigt,
die eigene Anhängerschaft als Rüdendedung hinter sich hat,| sich bei der Stadt Grügau in Mähren ein Zugunglück. Der nicht ihre eigenen Plagordner stellt( weil diese versagt haben) ujw. Gleichzeitig wird der Verein finanziell schwer getroffen, ein Umstand, der bei den heutigen wirtschaftlichen Verhälntissen start ins Gwicht fällt. Der 3wed der Platzsperre würde also nicht erreicht, wenn der betr. Verein nun seine Spiele( als Platzverein) etwa auf einem anderen Plage desselben Ortes austragen würde; auch Spielplätze eines Vorortes oder eines eingemeindeten Stadtteiles fommen nicht in Frage, 3. B. Wetzlar und Niedergirmes, Marburg und Odershausen usw. Andererseits gibt es aber auch feine Bestimmung, nach welcher der betr. Verein auf dem Platze des jeweiligen Gegners die Spiele, die er sonst als Platzverein zuhause hätte austragen fönnen, austragen muß; lediglich ein neutraler Ort ist zur Austragung zu bestimmen; das ist der Sinn und 3wed einer Platzsperre".
Brillenträger als Schiedsrichter?
Der Westdeutsche Spielverband ist neuerdings von verschiedenen Seiten ersucht worden, einmal grundsäglich die Frage zu tlären, ob Personen mit Brillen als Schiedsrichter zuzulassen sind oder nicht.( Ein Wizbold hat diese Frage allerdings schon längst dahin entschieden, daß alle Spielleiter besonders angefertigte Schiedsrichterbrillen" gestellt bekommen müßten, damit sie nichts übersehen und alles richtig sehen könnten!) Der WSB. erließ nun ein Rundschreiben an die anderen Verbände des DFB., um festzustellen, wie man dort die Dinge handhabe, und erhielt die Mitteilung, daß man überall gegen die Zulas sung von Brillenträgern keine Bedenken hätte; er stellt dementsprechend die Entscheidung den Schiedsrichtervereinigungen anheim. Nun ist es deshalb aber nicht nötig, daß sich jetzt gleich alle Schiedsrichter mit Brillen bewaffnen oder daß sich Brillenträger in Massen zum Schiedsrichtern melden. Das Tragen von Augengläsern( das für Spieler manchmal gefährlich werden fann) ist für Spielleiter sehr oft ein Hindernis zur Ausübung ihres Amtes, 3. B. bei Regen oder Schnee, wenn das Wasser sich an dem Glas festsetzt und die Sicht verdirbt oder ganz entzieht. Brillenträger, die schon als Schiedsrichter tätig sind, sollten bei solchem Wetter die Gläser mindestens gegen das Beschlagen schützen; es gibt dafür ja verschiedene Einreibemittel.
Aus Nah und Fern.
Tödlicher Unglüdsfall.
Butzbach, 10. 11. Heute vormittag ist zwischen den Bahnhöfen Butzbach und Ostheim, zwischen dem Hauptgleis liegend, ein Reisender aus Niederweisel mit abgefahrenen Beinen tot aufgefunden worden. Es wurde festgestellt, daß der Reisende um 6 Uhr in Ostheim einen Personenzug bestiegen hat, um nachy Gießen zu fahren. Wie er überfahren worden ist, steht noch nicht fest.
Winterturzeit in Bad Nauheim.
Bad Nauheim ist während des ganzen Jahres geöffnet. Es können Bade-, Trink- und Inhalationskuren durchgeführt wer= den. Im Kurhaus mit seinen angenehmen Gesellschafts- und Restaurationsräumen fonzertiert ein kleines Orchester. Außerdem finden Theateraufführungen, Vorträge usw. dort statt. Die Kurabgabe beträgt bis Ende Februar 15 RM., Beifarten 8 RM.
Aufhebung der Aufbauschulen in Hessen. Darmstadt. Wie das Organ des hessischen Landeslehrervereins meldet, beabsichtigt die hessische Regierung die Aufhebung der Aufbauschulen in Alzey, Bensheim, Friedberg und Darmstadt, also der Anstalten, die begabten Volksschülern die Möglichkeit des Maturiums geben sollten. Diese Anstalten erforderten bislang einen Staatszuschuß von 800 000 Mart. Die Regierung will als Ersatzmaßnahme einen Betrag von 100 000 Marf bereitstellen, der den in Frage kommenden Schülern die Möglichkeit geben soll, auf den übrigen bestehenden höheren Schulen zur Reifeprüfung zu kommen.
Oberursel. Auf Anordnung der Aufsichtsbehörde wird hier die dreisache Bürgersteuer eingeführt.
Fünf Personen im Steinbruch erschlagen. Pirmasens. Ein furchtbares Unglüd ereignete sich am Montagnachmittag in einem nahe bei Hauenstein gelegenen Steinbruch. Dort wurden Felssprengungen vorgenommen. Einer der Sprengschüsse ging nicht los. Als sich Arbeiter der Sprengstelle näherten, löste sich plötzlich der Felsen und begrub die Leute unter sich. Es sind fünf Tote und mehrere Verletzte zu verzeichnen.
Eine Landsparkasse um 300 000 Mark geschädigt. Siegen. Bei einer unvermuteten Revision der Sparkasse des Amtes Keppel in Dahlbruch( Kreis Siegen) wurden Unregelmäßigkeiten von bedeutendem Umfange festgestellt. Nach einer amtlichen Darstellung betragen die satzungswidrigen Kreditge= schäfte des Sparlassenleiters 300 000 Mart.
Der Nachtschnellzug Prag- Brünn entgleist. Prag, 10. November. In der Nacht auf Dienstag ereignete
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die Miete ratenweise zu entrichten. Auf Grund einer Notverordnung des Reichspräsidenten über die Auszahlung von Dienstbezügen vom 18. Juli 1931 hat der Reichsminister der Finanzen am gleichen Tage eine Durchführungsverordnung erlassen, inhaltlich der die Dienstbezüge der Reichsbeamten, die Versorgungsbezüge der Wartegeld und Ruhegeldempfänger( Pensionisten des Reichs), die laufenden Dienstbezüge der Angestellten der Reichspost: und Reichsfinanzverwaltung vorübergehend in der Weise auszube zahlen sind, daß die Hälfte des Monatsbezugs am bisherigen Auszahlungstage, der Rest 10 Tage später ausbezahlt wird. Gleichzeitig wurden die Länder und Gemeinden ermächtigt, für ihre Beamten und Angestellten, soweit veranlaßt, gleiche Anordnungen zu treffen.
Ferner wurde in§ 6 der Durchführungsverordnung angeordnet, daß Bezüge für Dienstleistungen im Privatdienst, die für mindestens einen Monat gewährt werden, vorübergehend von den Zahlungspflichtigen an anderen als den bisherigen Auszahlungstagen ausbezahlt werden, jedoch mit der Maßgabe, daß bei Monatsbezügen mindestens die Hälfte am bisherigen Fälligkeitstage, der Rest 10 Tage später auszuzahlen ist.
Im Zusammenhang mit diesen Anordnungen ist in§ 7 der ersten Durchführungsverordnung bestimmt, daß ein Schuldner, der durch die veränderte Zahlungsweise ohne sein Verschul den gehindert ist, eine fällige Mietzinszahlung zu leisten, den Rechtsfolgen, die wegen Nichtzahlung oder nicht rechtzeitiger Zahlung nach Gesetz oder Vertrag vorgesehen sind, nicht ausgesetzt ist. Auf Grund dieser Anordnung hat sich bei den Mietern nun seit August schon die Gewohnheit eingebürgert, die Miete nicht mehr am Fälligkeitstag, sondern erst gegen den 10. des Monats zu bezahlen. Bei Beamten des Reichs, der Länder und Gemeinden, sowie Soldaten der Wehrmacht, ferner den Wartegeld- und Ruhegeldempfängern des Reichs, der Länder und Gemeinden, den Hinterbliebenen von Reichsbeamten und Soldaten der alten und neuen Wehrmacht, den Beamten und Angestellten der Deutschen Reichsbahngesellschaft, der Reichspost und der Reichsbahn muß eine derartige Zahlungsweise auch 3. Zt. noch bei Entrichtung der Miete hingenommen werden. Dagegen können sich Mieter, die im Privatdienst stehen, nicht mehr auf die Verordnung des Reichspräsidenten über die Auszahlung von Dienstbezügen vom 18. Juli 1931 und die dazu ergangene Durchführungsverordnung berufen, denn durch eine 2. Durchführungsverordnung zur Verordnung des Reichspräsidenten über die Auszahlung von Dienstbezügen v. 18. Juli 1931 ist der§ 6 der 1. Durchführungsverordnung gestrichen worden. Bezüge für Dienstleistungen im Privatdienst müssen nun wieder am Fälligkeitstag voll ausbezahlt werden. Mieter, die im Privatdienst stehen, können daher bei verspäteter Mietzinszahlung nicht mehr den Schutz des§ 7 der 1. Durchfüh rungsverordnung für sich in Anspruch nehmen. Sie sind wieder verpflichtet, die Miete am Fälligkeitstage pünktlich zu bezahlen und können sich dieser Verpflichtung nicht mehr, wie es leider sehr häufig geschah, mit der Behauptung entziehen, daß ihnen ihre Dienstbezüge am Fälligkeitstage nicht ganz ausbezahlt worden seien.
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Zwecksparkasse.
In den letzten Wochen und Monaten sind zahlreiche Unternehmungen ins Leben gerufen worden, die in der Art der Bausparkassen die Hingabe von Darlehen anbieten, mit deren Hilfe Möbel, Motorräder, Automobile und andere bewegliche Dinge angeschafft werden sollen. Es handelt sich um sogenannte 3wedsparkassen, die, obwohl sie in der Anwendung ihres Systems sehr große Aehnlichkeit mit den Bausparkassen haben, doch nicht unter die seit dem 1. Oktober dieses Jahres bestehende Aussicht des Reichsaufsichtsamts für private Versicherung fallen.
Der Verein Pro honore e. V. hat daher in Gemeinschaft mit der Zentralstelle zur Bekämpfung der Schwindelfirmen die nach stehende Eingabe an den Herrn Reichswirtschaftsminister ge= richtet:
,, Jm§ 112 Absatz 2 des Gesetzes über die Beaufsichtigung der privaten Versicherungsunternehmungen und Bausparkassen
Nr. 90.
eine große Zahl von Zwedsparkassen angewandt werden sollte, die gegründet sind, um im Wege des Z3wedsparens den angeschlossenen Sparern Darlehen zu sonstigen Zweden, beson ders zum Erwerb beweglicher Sachen, zu verschaffen.
Wie wir in letzter Zeit feststellen konnten, sind neuerdings recht zahlreiche Unternehmungen, meistens in der Form von Genossenschaften, gegründet worden, welche die Anschaffung von Möbeln, Motorrädern, Automobilen und anderen beweg lichen Sachen durch Darlehensgewährung ermöglichen wollen. Der Unterschied zu den Bausparkassen besteht also lediglich im
Ericheint M
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Spar 3 wed. Gleich ist indessen der Gedanke des Zwediparens tionsschluß früh 8 geblieben. Auch sonst sind von diesen Zwedsparkassen viele ung nicht verlangter
Grundgedanken der Bausparkassen übernommen worden, allerdings regelmäßig unter Mißachtung etwaiger hemmender im Bausparkassengesetz enthaltener Vorschriften. Hierin liegt aber u. E. eine der kreditbedürftigen Bevölkerung drohende weitere Gefahr, die derjenigen zweifelhafter Bausparkassen wenig nach steht. Daß diese Unternehmungen außerdem häufig in der Form von Zwedsparkassen nur gegründet sein dürften, um sich der den Darlehensvermittlern obliegenden polizeilichen An meldepflicht(§ 35 Gewerbeordnung) zu entziehen, sei nut nebenbei bemerkt.
Johrg.
be ift lein Zweifel de
rigen Deutschen Reich u
Wir haben in letzter Zeit Material über sieben derartige anten Aufmertjamte Zwedsparkassen erhalten, das wir auf Wunsch gerne zur Einhen Preffe unverhoh
sichtnahme zur Verfügung stellen.
nicht nur mit der
mit der Reichspoli
November als entschei
Bei verschiedenen dieser Zwedsparkassen konnten wir belehrt, sondern brin reits feststellen, daß gegen das von ihnen angewandte System ebenso wie gegen die Art der Geschäftsführung oder gegen die leitenden Personen Bedenken berechtig sind. Es wird be fürchtet, daß manche dieser Unternehmungen nur gegründet sind, um den Gründern persönliche Vorteile zu verschaffen. Um also erneute der Oeffentlichkeit aus diesen Zwecksparkassen drohende Gefahren rechtzeitig abzuwenden, halten wir es für dringend erforderlich, das Gesetz über die Bausparkassen auf diese Unternehmungen auszudehnen.
Wir beantragen daher, in Gemäßheit des§ 112 Absatz 2 des Gesetzes über die Beaufsichtigung der privaten Versiche rungsunternehmungen und Bausparkassen vom 6. Juni 1931 auch solche sogenannte 3wedsparkassen den Vorschriften des Gesetzes zu unterstellen, die im Wege des Zwecksparens den angeschlossenen Sparern Darlehen zum Erwerb beweglicher Sachen verschaffen wollen."
Meinung betrachtet. Son dem Ausfall de finitigen Regierung lionenbeträge aus den gen erster Ordnung au
Bolitisch
Unter Führung des wird eine Abordnu egiments Stuhlweißenb espräsidenten die 3
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Die Reichsregierung
In seiner Antwort teilte das Reichswirtschaftsministerium mit, daß es von dem Inhalt der Eingabe mit lebhaftem Interdnung zur Rotveror esse Kenntnis genommen habe, daß es aber im Augenblid aus Die deutsche Regier technischen Gründen nicht in der Lage sei, neben den inzwischen dienstag der komme auf 400 angewachsenen Bausparkassen auch noch sonstige Zweckenschusses der B. J. sparkassen unter Aussicht zu stellen. Die Angelegenheit solle aber nations: und Schuld weiter im Auge behalten werden.
vom 6. Juni 1931 ist vorgeſehen, daß der Reichswirtschafts
minister im Einvernehmen mit dem Reichsarbeitsminister und mit Zustimmung des Reichsrats Geschäftsbetriebe, die wirtschaftlich dieselben oder ähnliche Zwede wie Bausparkassen verfolgen, den sür diese geltenden Vorschriften unterstellen kann. Wir sind der Ansicht, daß diese Bestimmung schon heute auf
Lob der privaten Bauwirtschaft aus sozialistischem Munde.
Auf der Länderkonf he, zu der fich die Bdin versammeln werd
wendigen Maßnahme
tärter um sich g
n haben wird. er amtlichen Mi
für Produktionst
formulierung von
Der Desterreichisch
Die sozialdemokratische ,, Gemeinde", Nr. 13, 1931, be richtet über die Forschungssiedlung Haselhorst, wo die vom Reich und Preußen getragene Wohnungsbau- A.- G. Groß- Berlin kleine Wohnungen Wohnküche und ein Zimmer mit Bad, 3s und Kredits de 36 qm Wohnfläche zum Preise von 32 bis 35 RM. her he zu Ende geführ gestellt hat, und bemerkt dazu: ,, Dieser Mietzins liegt um etwa 20 RM. unter den für gleiche Wohnungen sonst gefordertensprogramms vorbe Preisen. Der Kubikmeter umbauter Raum kostet 24 RM. Die Verbilligung der Mieten wurde letzten Endes dadurch erreicht, ihenden des Auswä daß mit dem bisherigen Prinzip der Auftragserteilung an ein gten Staaten von Generalunternehmen gebrochen wurde. Man hatte sich sofort anet, in dem aus Anl die einzelnen Unternehmer direkt gewandt". Die einzelnen Unt wird, daß im ternehmer bauen also ganz erheblich billiger als die Generalversammlung den unternehmer der ,, sozialen Baubetriebe" mit ihren schmucklosen Bestandteil der Deu Serien- und Typenbauten. Ein wertvolles Eingeständnis aus so zialistischem Munde.
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pihung der franzöfifd Auf der für nächste Solterbundsrates 3
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Indien und wir. Die ganze Welt verfolgt mit gespannten mit Wirkung v nen- Volfes im Osten.„ Die Woche", die immer wieder große fündbar zum 31.
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