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Nr. 10

Mittwo

Mittwoch, den 4. Februar 1930.

Lofales.

Nocturno.

Die Nacht liegt schwer auf der schwarzen Erde. Der Lärm des Verkehrs verebbt. Manchmal brandet noch eine Lärmwelle von einer der Hauptstraßen herüber. Die Hälfte der Straßen­laternen ist längst erloschen. Die andere Hälfte verbreitet ein ungewisses Licht.

Vor einem Hause steht eine Gruppe von Menschen. Stumm. Das Haus ist ein Krankenhaus. Aus drei gerieften, ungeschütz­ten Fenstern fällt das Licht auf die Straße. Eine umhüllte Bogenlampe schüttet weißes Licht in Bündeln auf einen Tisch. Den Tisch es ist der Operationstisch sieht man nicht, man ahnt ihn nur. Drei Krankenschwestern stehen um den Tisch. Ihre Gesichter sind weiß verhüllt wie die der Nonnen, aber von unten bis zur Nase. Von oben bis zu den Augen. Wachsbleich erscheinen ihre Züge, soweit man sie sieht. Der Arzt, ein älterer Herr mit grauem Vollbart, tritt an den Tisch. In seinen Hän­den, die in Gummihandschuhen steden, hält er blitzende Instru­mente. Zwei Schwestern beugen sich über den Tisch.

Niemand in der Menschengruppe auf der Straße rührt sich. Eine so späte Operation, das heißt: Kampf mit dem Tode, Kampf für das Leben. Es ist, als schütte sich das Licht immer stärker über den Tisch aus. Zuweilen geht eine der weißver­hüllten Schwestern zu dem Instrumentenschrank.

Ein Windstoß fegt durch die Straße. Treibt ein entfaltetes Papier vor sich her. Dann ist wieder alles still.

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Zu öffentlichen Versammlungen. Das Polizeiamt weist auf folgendes hin:

,, Gießener Zeitung"

Lehrlinge angeleitet werden dürfen, sondern nur dort, wo der Inhaber oder sonst jemand im Betrieb die Meisterprüfung abge­legt hat, oder ihm auf Grund der Uebergangsbestimmungen zur Abänderung der Gewerbeordnung vom 30. Mai 1908 die Anlei­tungsbefugnis ausweislich einer Urkunde des zuständigen Kreis­amts verliehen worden ist.

* Selbstmord. Gestern früh ließ sich auf der Main- Weser­bahn, Strecke Gießen- Marburg, zwischen den Stationen Lollar und Friedelhausen der 16 Jahre alte Bürolehrling Friz Mül­ler von hier von einem Zug überfahren. Der junge Mensch, der schon seit gestern mittag vermißt wurde, fand unter den Rädern des Zuges einen schrecklichen Tod. Die Leiche war völlig zerstückelt. Was ihn zu der Tat bewogen hat, ist nicht bekannt. * Stenographenprüfung. Die Geschäftsstenographenprüfung ist auf Sonntag, den 15. März, vormittags 9 Uhr, in der Mit­telschule 2, zu Darmstadt, festgesetzt worden. Die Prüfung kann nur in Einheitskurzschrift, und zwar in den Geschwindigkeits­stufen von 120 Silben ah, abgelegt werden.

* Wohltätigkeits- Konzert. Am Donnerstag, dem 5. Fe­bruar, abends 8 Uhr, findet im Café Leib zum Besten der Win­terhilfe 1930/31 ein großes Militär- Streichkonzert des Musik­forps des hiesigen Bataillons unter Leitung von Obermusikmei­ster Löber statt.

* Aus dem Stadttheater. Heute abend, 8 Uhr, wird als 17. Mittwoch- Abonnements- Vorstellung ,, Marius ahoi!"( 3um goldenen Anker"), eine Komödie von Marcel Pagnol, in vier Akten, gegeben.

* Volkshochschule. Eine Mozartfeier, zu Mozarts 175. Ge= burtstag, wird am Samstag, dem 7. Februar, nachmittags 8 Uhr, im Singsaal des Realgymnasiums, veranstaltet.

* Goethe- Bund. Einen Lichtbilder- Vortrag über ,, Deutsche

cator" hält am Sonntag, dem 8. Februar, vormittags 11.15 Uhr, im Stadttheater, Herr Dr. Stahl aus München.

Aus Nah und Fern.

Leihgestern. In der vor einigen Tagen stattgefundenen Generalversammlung wurde beschlossen, den Landwirtschaftlichen Cojumverein e. G. m. u. H., in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung umzuwandeln.

In letzter Zeit ist wiederholt beobachtet worden, daß Teil-- Scenenkunst von den Meiningern bis zu Reinhardt und Pis­nehmer einer öffentlichen Versammlung Spazierstöcke mit sich führten. Wir verweisen auf den§ 11 des Reichsvereinsgejezzes vom 19. April 1908, wonach niemand in einer öffentlichen Ver­sammlung oder in einem Aufzug, der auf öffentlichen Straßen oder Plätzen stattfindet, bewaffnet erscheinen darf.

Gemäß Verfügung des Herrn Ministers des Innern vom 19. Juli 1927 zu Nr. M. d. J. 26 782 gelten als Waffen im Sinne des§ 11 des Vereinsgesetzes alle Gegenstände, die nach ihrer Bestimmung zu eigener Zufügung gefährlicher Verletzungen beim Angriff oder der Verteidigung gebraucht werden. Demnach sind Stöcke, Krüppel, Gummifnüppel, Schlagringe, Stahlruten, Spiralfedern und Spaten als Waffen im Sinne des§ 11 des Vereinsgesetzes anzusehen.

Wir haben unsere Beamten angewiesen, auf die angeführten Bestimmungen genau zu achten.

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Für Ladeninhaber und Gast- und Schankwirte. Bom Polizeiamt wird uns geschrieben:

Es ist festgestellt, daß immer noch ein Teil der Gewerbetrei­benden den Bestimmungen des nachstehend abgedruckten§ 15 a G.O. trotz wiederholter Aufforderung noch nicht nachgekommen ist. An die in Frage kommenden Gewerbetreibenden ergeht des= halb nochmals die Aufforderung, die vorschriftsmäßigen Auf­schriften bis spätestens 20. Februar 1931 anbringen zu lassen, widrigenfalls unnachsichtlich Anzeige gegen die Säumigen er­hoben wird.

Weiter wird darauf hingewiesen, daß der Vorname ausge schrieben werden muß, und zwar bei mehreren Vornamen der Rufname. § 15 a.

oder

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Aus dem Lumdatal. Das häufige Vorkommen des Kropfes fonnte im Lumdatal festgestellt werden. Durchschnittlich 14 bis 15 Prozent der Schulkinder, in Treis- Lumda sogar 30 Prozent, haben Anlage zur Kropfbildung. Ferner zeigt eine hohe Be­fallsziffer Allendorf, Steinbach und Burkhardsfelden. Die Kin­der bekommen als Heilmittel Jodropon- Struma- Tabletien.

Offenbach. Der Kreisdirektor hat alle öffentlichen Umzüge, Durchmärsche und Versammlungen unter freiem Himmel für alle Parteien ausnahmslos verboten.

Das Ge=

Gefängnis für den Bürgermeister von Michelstadt. Darmstadt. In einer zum Teil heftigen und erregten Ge richtssigung hatten sich am Montag sieben Michelstädter, unter ihnen Bürgermeister Neff, vor dem hiesigen Bezirksschöffen­gericht wegen Landfriedensbruchs zu verantworten. richt verkündete folgendes Urteil: Zwei Angeklagte erhalten wegen Landesfriedensbruch sechs Monate Gefängnis, da als er­wiesen angesehen werden müsse, daß sie tätlich vorgegangen seien. Bürgermeister Neff erhält wegen Teilnahme am Landes­friedensbruch drei Monate Gefängnis. Zwei Angeklagte werden freigesprochen.

Die Heilkraft der Zwiebel. Die Zwiebel ist ein vorzüglich wirkendes Mittel für die Nieren, dem angestrengten Hirn gibt sie Ruhe und Nahrung und ist dabei ein gutes und harmloses Schlafmittel. Schon die alten Griechen, von denen wir wissen, daß sie das älteste Volk sind und die Aerzte hatten, rühmten die Kraft der rohen Zwiebel und ihre günstige Anregung auf das Blut, auf Magen und Leber. Sie verleiht reinen Teint und frische Gesichtsfarbe und durch ihren Reichtum an Kohlenstoff und Schwefel schafft sie dem Blut mehr Wärme- Energie als irgend ein anderes Nahrungsmittel. Sie macht den Organismus widerstandsfähig und zerstört alle Keime und Bazillen des Katarrhs und der Grippe. In der Volksmedizin dient Zwiebel­saft mit Zucker verkocht als Hustenlösungsmittel, der reine Saft dagegen zum Einreiben der Kopfhaut gegen Haarausfall. Es ist deshalb ratsam, den verschiedensten Gerichten und Salaten Zwiebel reichlich beizumengen.

Gewerbetreibende, die einen offenen Laden haben Gast- oder Schankwirtschaft betreiben, sind verpflichtet, ihren Familiennamen mit mindestens einem ausgeschriebenen Vor­namen an der Außenseite oder am Eingange des Ladens oder der Wirtschaft in deutlich lesbarer Schrift anzubringen.

Kaufleute, die eine Handelsfirma führen, haben zugleich die Firma in der bezeichneten Weise an dem Laden oder der Wirt­schaft anzubringen; ist aus der Firma der Familienname des Geschäftsinhabers mit dem ausgeschriebenen Vornamen zu er sehen, so genügt die Anbringung der Firma.

Auf offene Handelsgesellschaften, Kommanditgesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien finden diese Vorschriften mit der Maßgabe Anwendung, daß für die Namen der persön­lich haftenden Gesellschafter gilt, was in betreff der Namen der Gewerbetreibenden bestimmt ist.

Verwendung alter Arzneien.

Eine Gemeinde ändert ihren Namen.

Nach einer Entschließung des hessischen Gesamtministeriums ist der Name des rund 400 Seelen zählenden Ortes Eich I och ( Kreis Oppenheim) fünftig amtlich mit ,, Rommersheim" zu benennen.

Darmstadt. Die kirchliche Trauung des Erbgroßherzogs Georg Donatus mit der Prinzessin Cäcilie von Griechenland, die bereits am 23. Januar standesamtlich getraut worden waren, wurde am Montag vormittag im neuen Palais nach griechischem Ritus vollzogen, anschließend erfolgte in der Kirche des alten Schlosses die evangelische Trauung. Die Braut, eine Nichte des Königs Konstantin von Griechenland, ist erst 20, der Erbgroß­herzog 25 Jahre alt. Die Menschenmassen begrüßten das Braut­paar bei der Fahrt zur firchlichen Trauung.

Bensheim. Der Kreisdirektor hat sämtliche Demonstratio­nen unter freiem Himmel verboten.

Weylar. Auf dem Bahnhof Burgsolms wurden bei einer unvermuteten Revision der Stationskasse Unregelmäßigkeiten festgestellt, und zwar fehlte ein Betrag von über 700 Mark. Der betreffende Beamte wurde einstweilen seines Dienstes enthoben.

Es gibt wohl kaum einen Haushalt, in dem sich nicht im Lauf der Zeit eine Hausapotheke angesammelt hat. Besonders in kinderreichen Familien, wo häufig Pflaster, Salben, Kräuter gebraucht werden, werden vielfach Reste von Arzneien aufbe­wahrt, um sie später wieder zu verwenden. Soweit es sich um aus Apotheken bezogene Hausmittel, wie Heilkräuter oder Sal­ben-- Borsalbe, Vaselin u. a.- handelt, wird bei zweckmäßi ger Aufbewahrung in der Regel eine spätere Weiterverwendung ohne Bedenken möglich sein. Man sei aber stets vorsichtig und gebrauche insbesondere alte Heilkräuter nicht wieder, ohne den Apotheker um Rat gefragt zu haben, ob die Kräuter noch gut sind. Besondere Vorsicht ist aber bei vom Arzt verordneten Arzneien geboten. Auch hier hat sich, besonders bei Arznei­tabletten, die Gewohnheit eingebürgert, sie im Familien- oder Bekanntenkreis weiterzugeben. Hierdurch ist schon viel Scha­den angerichtet worden. Auch harmlose Arzneien können, alt geworden, zersetzt sein und dann sehr schaden. Der Laie sieht einer Arznei, sei sie flüssig oder in Tablettenform, nicht an, ob sie verdorben ist. Man vermeide daher, insbesondere ärztlich verordnete Arzneien, die längere Zeit aufbewahrt wurden, wie­der zu verwenden, ohne sie vorher dem sachkundigen Apotheker gezeigt, oder den Arzt konsultiert zu haben.

Sind mehr als zwei Beteiligte vorhanden, deren Namen hiernach in der Aufschrift anzugeben wäre, so genügt es, wenn die Namen von zweien mit einem das Vorhandensein weiterer Beteiligter andeutenden Zusatz aufgenommen werden. Die Poli­zeibehörde kann im einzelnen Falle die Angabe der Namen aller Beteiligten anordnen.

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Hütet Arzneien vor Kinderhänden.

Lebensversicherungsaufwertung.

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Herborn, 1. Febr. In der Nacht zum Sonntag hatte ein 25 Jahre alter Elektrotechniker aus Burg seinen Freund auf seinem Motorrad nach dessen Wohnung nach Herborn- Seelbach gefahren. Auf der Rückfahrt versuchte dieser eine scharfe Kurve zwischen Herborn- Seelbach und Burg mit größerer Geschwindig­keit zu schneiden. Hierbei fuhr er gegen einen Baum und stürzte derart unglücklich, daß durch Schädelbruch der Tod auf der Stelle eintrat.

Dillenburg. Auf der Landstraße zwischen Herbornseelbach und Burg ereignete sich am Montag ein tödlicher Motorrad­unfall. Ein junger Mann stürzte mit einer ihm anscheinend nicht vertrauten Maschine an abschüssiger Stelle und blieb tot liegen.

Frankfurt a. M. Die Stadt Frankfurt legt ihren Haus­Der Etat bringt einen haltsplan für das Jahr 1931-32 vor. Einnahme- Ausfall von rund 30 Millionen, die größtenteils durch Abstriche wieder ausgeglichen werden. Die vom Staats­tommissar angeordneten Steuersätze sollen unverändert bestehen bleiben. Die Bürgersteuer wird auf 10,80 RM. pro Kopf und Jahr festgesetzt. Damit ist der Etat ausgeglichen.

Frankfurt a. M. Am Montagmorgen wurde die Metzgers= frau Luise Eggerth in einem Treppenhaus von einer männlichen Person überfallen und ihr die Aktentasche mit Banknoten in Höhe von 9000 Mark geraubt.

Nach dem von der Aufsichtsbehörde genehmigten Teilungs­plan für die aufzuwertenden Markversicherungen des deutschen Versicherungsbestandes der Lebensversicherungs Gesellschaft Phönix" in Wien gelangt auf den 14. 2. 24 eine Quote von 10 Proz. des Goldmarkwertes der einzelnen Versicherung zur Ausschüttung. Ansprüche aus auszuwertenden Versicherungen, die vor dem 14. 2. 24 durch Rückauf, Ablauf oder Tod erloschen sind, werden zuzüglich 4 Proz. Zins und Zinseszins in bar weggefertigt. Die gleiche Regelung tritt ein, wenn es sich um Versicherungen handelt, die sich zwar am 14. 2. 24 noch in Kraft befanden, aber einen Auswertungsanteil von weniger als RM. 100.- ergeben. Ferner sind Ansprüche aus aufgewerteten Ren­tenversicherungen durch einmalige Barauszahlung abzulösen, wenn die neue Jahresrente unter RM. 25. bleiben würde. Bei den übrigen Versicherungen werden die Aufwertungs­ansprüche als einmalige Nettoprämien zur Bildung neuer, bei­tragsfreier, nicht gewinnberechtigter Policen verwendet. Die ursprüngliche Versicherungsart wird beibehalten. Die prämien­freien Versicherungen beginnen am 14. 2. 24. Erlebensfall­leistungen werden jeweils an dem 14. Februar fällig, welcher dem ursprünglich vereinbarten Termin am nächsten liegt.

Einer franken Frau waren zur Beruhigung starkwirkende Tropfen vom Arzt verordnet. Eines Nachmittags will sie von den Tropfen nehmen, zählt die vorgeschriebene Anzahl in ein Glas mit Wasser und wird dann plötzlich abberufen. Sie stellt das Glas mit der Arzneiflasche auf den Tisch. Das spielende Kindchen hat gesehen, wie die Mutter die Tropfen gezählt hat, flettert nun auf den Stuhl und machts der Mutter nach, zählt immer mehr Tropfen ins Glas und spielt dann weiter. Die ahnungslose Mutter kommt zurück, trinkt das Glas aus und stirbt, weil sie nun das Gifi in zu starker Dosierung einnahm. Dieser Fall hat sich vor wenigen Wochen in einer Stadt Schles= wig- Holsteins ereignet. Er zeigt aufs neue, wie notwendig es ist, Arzneien stets vorsichtig aufzubewahren, so daß Kinderhände nicht damit spielen können. Man glaube auch nicht, daß durch jog harmlose Arzneimittel Unglücksfälle nicht passieren können. Arzneimittel jeglicher Art sollen stets sorgfältig unter Verschluß gehalten werden. Wie oft ist es nicht schon vorgekommen, daß Kinder mit herumliegenden Arzneitabletten oder Kräutern ge= spielt, davon genascht haben und dann bedenklich erkrankt sind. Man frage lieber den Apotheker, wenn man im Zweifel ist.

Bezirk:

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Kassel. Der 28jährige Schreinergeselle Karl Engelhardt aus Bründersen im Kreis Wolfshagen schoß im Hausflur seiner Schwiegereltern aus allernächster Nähe seine Braut Sofie Jakob nieder; er fuhr dann nach Kassel und stellte sich freiwillig der Polizei.

Bisher nicht veröffentlicht und genehmigt wurden die Tei­lungspläne der Iduna" zu Halle und der Victoria" zu Berlin. Interessenten erhalten auf Wunsch gegen Einsendung des Dop­pelten Briefportos vom Schutzverband der Lebens- und Feuer­versicherten e. V., München 13, Neureutherstr. 13, fostenlos ein Druckstück, das nähere Einzelheiten über die Lebensversiche­rungsaufwertung enthält.

Zur Arbeitslage in der Schweiz.

Hagen. In der Nähe von Gleidorf im Kreise Meschede suhr ein mit vier Kindern besetzter Rodelschlitten einem mit Winter­sportlern besetzten Lieferwagen in die Flanke. Zwei Kinder wur­den getötet. Von den beiden anderen Kindern erlitt das eine einen schweren Schädelbruch, das andere eine Gehirnerschüt­terung.

Die Lage des schweizerischen Arbeitsmarktes ist zurzeit auch äußerst gespannt. Es wird darauf aufmerksam gemacht, daß jeder Stellenantritt in der Schweiz ohne ausdrückliche Bewilli= gung durch die schweizerische Fremdenpolizeibehörde verboten ist, und wird dringend davor gewarnt, ohne Bewilligung einzu­reisen. Interessenten wollen sich vor der Einreise mit ihrem zu­

* Lehrstellensuche im Handwerk. Viele der an Ostern aus der Schule kommenden jungen Leute beabsichtigen, ein Handwerk zu erlernen und suchen nach einer passenden Lehrstelle. Eltern und Vormündern seien dabei zur Vermeidung von Nachteilen dar­auf hingewiesen, daß nicht in jedem beliebigen Handwerksbetriebständigen schweizerischen Konsulat in Verbindung setzen.

Zur Tariffündigung in der Samtindustrie. Wie wir hören, hat der Arbeitgeberverband der deutschen Samtindustrie den Gewerkschaften folgende Vorschläge für den Neuabschluß eines Lohntarifes überreicht:

1. Abbau des Lohntarifes um 12 Prozent.

2. Wegfall der tariflichen Regelung der Abfordlöhne.

3. Grundlegende Aenderung der Vergütungen für Schicht­arbeiter.

Ein- und Ausfuhr 1930.

In den ersten Monaten des Jahres 1930 ging die deutsche Gesamteinfuhr der Menge nach gegenüber derselben Zeit des Vorjahres um etwa 9 Proz. und dem Werte nach um

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20 Proz. zurück. In der Differenz von 9 und 20 kommt die Ver billigung der wichtigsten Rohstoffe zum Ausdruck. Im einzelnen ist die Fertigwareneinfuhr der Menge nach um 15 Proz., die Halbfertigwaren- und Rohstoffeinsuhr um 8 Proz. und die Lebensmitteleinjuhr um 6 Proz. zurückgegangen.

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Die Ausfuhr unter Einbeziehung der Reparationslieferun­gen ist in den ersten neun Monaten 1930 wertmäßig um 9 Proz.. mengenmäßig um 3,6 Proz. zurüdgegangen. Der Preisrüdgang zeigt sich also auch bei der deutschen Ausfuhr. Jm einzelnen beträgt bei der Rohstoff- und Halbfertigwarenfabrikation der Mengencüdgang 5 Proz. und der Wertrüdgang 14 Proz. Bei der Fertigwarenausfuhr beträgt der Wertrüdgang 6 Proz. und der Mengenrückgang 3 Proz., bei der Ausfuhr von Lebensmit teln und Getränken beträgt der Wertrüdgang 30 Proz. und der mengenmäßige Rückgang 14 Proz.

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