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Gießener Zeitung

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( Gießener Tageblatt)

Erscheint Mittwochs und Samstags. Bezugspreis 2,40 M vierteljährlich frei ins Haus. altionsschluß früh 8 Uhr. Für Aufbewahrung oder Rüd­bung nicht verlangter Manuskripte wird nicht garantiert.

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Blid auf eines gerid Mittelstandes. Der Wirtschaftspartei". ferenzen in der Leitu

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Politische Rundschau.

Die Reichsbant hat mit Wirtung ab Mittwoch, den 2. Sep­

iz und Ladendorff ember, den Distontjag von 10 auf 8 Prozent und den Lombard:

ung Am Schluß fein von 12 auf 10 Prozent herabgesetzt.

ühere Propagandal Rachdem die Vorarbeiten für das große Wirtschaftspro­artei, furz, wie die emm der Reichsregierung, das am 1. Oktober in Kraft treten

1 der 3. 3t. noch besteholl, beendet sind, haben die entscheidenden Beratungen nunmehr

um ihre Ziele beler Dienstag begonnen.

für Mittelständler,

des

Die Eröffnungssigung des Koordinationskomitees Europa- Ausschusses in Genf war durch eine sehr lebhafte De­batte über den Vorschlag Litwinows zur Gründung eines wirt­

Kursiturzes deuté haftlichen Nichtangriffspattes ausgefüllt.

dlungen behandelt, u

gung bei deutschen ciner unnötigen S it deshalb zu begrüße

ejer, Berlin W. 8,

Die preußische Regierung ist am Dienstagnachmittag zu­minengegetreten, um über die Durchführungsbestimmungen jur legten Notverordnung des Reiches zur Sicherung der Etats Länder und Gemeinden entscheidend zu beraten.

Im Preußischen Landtag hat die Kommunistische Fraktion

ten flar macht, daß ni jorben ein Mißtrauensvotum gegen das preußische Staats­

erzinslichen Werten des ministerium beantragt. ujen warnt. Die Sit

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unden zu haben! D

en Menschheitsprobleme

Die mit großer Spannung erwartete Generalversammlung Dresdner Bank entschied sich unter Protest der Opposition die Beteiligung des Reiches an der Dresdner Bank. Rechtsanwalt Dr. Friedmann in Berlin wird die Richtig: Ultags jeden Denkende tits- und Anfechtungsklage gegen die G.- V ,, Beschlüsse der Bissenschaftler glaube Dresdner Bant stellen. Er will seine Klage auf zivil- und n in der ,, Woche" ühe factsrechtliche Einwände gründen.

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lein in Gießen

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Die Besprechungen der drei großen politischen englischen Parteien zeigen, daß die nationale Regierung im englischen Unterhause über eine Mehrheit von 50 Stimmen verfügt.

Die brasilianische Regierung hat beschlossen, die Amorti­fitung der auswärtigen Schulden einstweilen auszusetzen mit Ausnahme der beiden Fundierungsanleihen und der Kaffee= enleihe von 1922.

nsrechnern die Ein Im Weldemaras- Prozez wurde das Urteil gefällt. Zehn gaben außerodentlig Angellagte, darunter Woldemaras und zwei seiner Adjutanten, cden freigesprochen.

net.

Anlählich der 70. Generalversammlung der deutschen Katho­

Gießen die in Nürnberg sand nach Kundgebungen der Arbeiter- und

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-bis RM 300,-

m RM 600.- bis RM 10­

für Teilnehmer

Te Leipziger Herbst Namen der Firmen, de

Bauernvereine sowie einer Jugendkundgebung eine große öf= faatliche Schlußversammlung statt.

Aus Anlaß des 14. Gewerkschaftstongresses des ADGB. veranstalteten die freien Gewerkschaften von Frankfurt a. M. und Umgebung eine Massenkundgebung.

Graf Zeppelin" hat die brasilianische Insel Fernando de Noronha erreicht. Das Luftschiff wurde gestern vormittag In 10.20 Uhr amerikanischer Zeit( 15.20 Uhr deutscher Zeit) am ersten Male gesichtet.

Die Sozialdemokratische Partei Hessens hält am 19. und 20. September in Worms ihren Landesparteitag ab.

Der oberhessische Arbeitgeberverband hat die Lohntarije für die Brauereien und Ziegeleien im oberhessischen Wirtschafts­bezirk für Ende September gekündigt.

Eröffnung der Genfer Ratstagung.

Genf, 1. September. Um 11 Uhr vormittags wurde am enstag die 64. Ratstagung eröffnet. Den Vorsitz führte der

ar, das kostenlos be panische Außenminister Leroux. Nachdem in geheimer Sitzung ten Geschäften und be die Tagesordnung angenommen worden war, erstattete Dr. len erhältlich ist. Wer de Curtius Bericht über die bisherige Arbeit des Ständigen Wirt­

Prämien.

1931: September

ungen und vorteil

einhefte durch da

itaftsausschusses des Völkerbundes. Der Bericht umfaßt die theoretischen Bemühungen des Ausschusses zur Vorbereitung Der Vereinheitlichung der Veterinär, Zoll- und Meistbegünsti= gingsbestimmungen. Unmittelbar darauf wurde der Rat bis Mittwoch vormittag vertagt.

Stillhaltung noch nicht unterzeichnet. Newyork, 1. September. Die Newyorker Banken werden

C1, Marktes Stillhalteabkommen über die kurzfristigen deutschen An­Vertreter die Verzögerung entstand, da die nötige Verbindung mit den Sonnenstr. 25, Tel. 25 Innern des Landes liegenden Banken einige Zeit bean= u. Serrn Joseph Zahn on Meinungsverschiedenheiten über einzelne Fragen und

Heihen voraussichtlich" in den nächsten Tagen unterzeichnen.

zen, Alsfeld und Lau ebüro August Bechman

ruchte. Das Abkommen sieht ein Schiedsverfahren im Falle Zinssätze vor.

ung. M. 3 Abja Ein Antrag des Hessischen Landbundes auf Hilfe für

g!

Abfahrt Sonnabend, 1. 12. 9. mit jed. bel

eit d. beschränkte Vo Jugust Bechmann, Ka Gießen, Herrn Jo

Raffel

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de ländlichen und kleinstädtischen Gewerbetreibenden. Im Anschluß an die Verfügung des hessischen Finanzmini ers vom 26. August 1931, betreffend ,, Berücksichtigung der Enteschäden 1931 bei der Einziehung der Landessteuern" be­tragt der Hessische Landbund, die Erleichterungen, die seitens s Finanzministers den Landwirten im Hauptberuf gewährt terden, auf Antrag auch den Gewerbetreibenden zuzugestehen.

In der Begründung hierzu heißt es, daß infolge der Un­etterschäden der letzten Wochen die Landwirtschaft nicht in der Lage ist, den Gewerbetreibenden rückständige Zahlungen zu listen oder ihnen sonst etwas zu verdienen zu geben. Das Gewerbe, insbesondere das ländliche und kleinstädtische Ge­berbe, ist mithin in derselben Notlage wie die Landwirtschaft

ilbit.

Drud und Verlag von Albin Klein in Gießen Geschäftsstelle: Gießen, Südanlage 21. Fernsprecher Nr. 2525 und 2526. Postschedkonto Nr. 69 530 Amt Frankfurt a. M.

Mittwoch, den 2. September 1931

Reichstagsabgeordneter Gemeinder.

Mainz. Die Nat.- Soz. Versammlung am Samstag in der Stadthalle gestaltete sich zu einer Massenfundgebung. Schon 20 Minuten vor Beginn der Versammlung mußte der Saal polizeilich gesperrt werden, da er die Massen der Teilnehmer nicht fassen konnte. Es sprachen Prinz August Wilhelm von Preußen und der Reichstagsabgeordnete Gemeinder. Reichs­tagsabgeordneter Gemeinder wurde nach Schluß der Versamm­Ge= lung von einem Herzschlag befallen, dem er erlegen ist. meinder erreichte nur ein Alter von 40 Jahren.

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Großer Fehlbetrag im Frankfurter Stadthaushalt. Frankfurt a. M., 1. September. Nach dem Wirtschaftsbe= richt für das erste Etatsvierteljahr 1931 hat sich durch Steuer­ausfälle und Mindereingänge von den Betrieben der Stadt ein Fehlbetrag von 15 Millionen Mark ergeben. Demgegen­über stehen Einsparung durch Arbeitszeitkürzungen und Lohn­senkungen und weitere scharfe Abstriche in einer Höhe von etwa 6 Millionen Mark, so daß das zunächst ungedeckte Defizit 9 Millionen Mart beträgt. Für die Magistratsmitglieder ist cine scharfe Gehaltssenkung in Aussicht genommen, die sich wieder auf fast die Friedenssätze( 8000 Mark Anfangsgehalt gegen heute 18 000 Mart Anfangsgehalt) belaufen soll. Der Magistratswahlausschuß beschäftigte sich am Montag mit einer Anzahl brennender Kommunalfragen. Er beschloß mit Rüd­sicht auf die in Aussicht stehende Verordnung der preußischen Regierung über die Neuregelung der Bezüge der leitenden Kommunalbeamten die Neuwahlen für den Magistrat auszu­setzen. Ueber eine mögliche Verringerung des Magistratskörpers von 13 auf 10 besoldete Stadträte wurden noch keine Beschlüsse gefaßt.

Wendt nach einer anderen Festung überführt.

Berlin. Der frühere Reichswehroberleutnant Wendt, der sich am 22. August aus der Festungshaft Gollnow entfernt hatte, hat sich in der Nacht auf Montag in Gollnow wieder gestellt. Im Laufe des Montags ist er von Gollnow nach der Festung Groß- Strehlitz in Schlesien überführt worden. Für sein Vergehen wird Wendt disziplinarisch bestraft werden. Außerdem wird Wendt, dessen Haftzeit normalerweise am 15. September abgelaufen wäre, die acht Tage nachverbüßen müssen.

Gegen die Bier- und Getränkesteuer.

Zur diesjährigen Tagung des Deutschen Gastwirteverban­des, die vom 7. bis 11. September in Stuttgart stattfindet, lie­gen aus den verschiedensten Teilen des Reiches Anträge vor zur Notverordnung, durch die den Gemeinden das Recht bezw. die Pflicht zur Gemeindebier- und Getränkesteuer auferlegt wird. Es wird deren alsbaldige Aufhebung verlangt mit der über­einstimmenden Begründung, daß durch sie ein geradezu kata­strophaler Rückgang des Umsatzes eingetreten sei, so daß der in das Ge gewollte Zwed eine Stützung der Finanzen genteil umzuschlagen drohe, da nicht nur zahlreiche Exi­stenzen im Gastwirtsgewerbe, sondern auch in allen mit ihm in Verbindung stehenden Gewerbezweigen eingetreten sei.

Der Rüdgang der Sparkasseneinlagen im Juli. Ende Juli 1931 beliefen sich die Sparkasseneinlagen bei den deutschen Sparkassen auf 10 805,99 Millionen RM. gegen 11 073,61 Millionen RM. Ende Juni 1931. Der Berichtsmonat weist mithin eine Abnahme um 267,62 Millioen RM. gegen­über einer Abnahme um 152,18 Millionen RM. im Juni auf.

alle insere grossen Männer waren Optimisten!

Sie glaubter

an ihre eigene Kraft und an ihren Glücksstern Nur Pessimisten und Miesmacher verlieren schnell den Kopf, darum, meine Herren, haben Sie Vertrauen zur wirtschaftlichen Entwicklung, halten Sie mit Ihren Einkäufen nicht unnötig zurück, denn der bald zu erwartende Um­schwung bringt eine große Nachfrage und naturgemäß höhere Preise..

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Nummer 70

Einseitige Durchführung einer Notverordnung.

Die Notverordnung vom 5. Juni d. J. sicht bekanntlich vor, daß Länder und Gemeinden die Bezüge ihrer Angestellten und Löhne der Arbeiter spätestens mit Wirkung ab 1. Oktober herab­setzen, soweit sie höher sind als die der entsprechenden Arbeit­nehmer im Reichsdienst. Diese Bestimmung der Notverordnung hat zu erheblichen Auseinandersetzungen geführt. Zunächst ver­handelte der Reichsverband kommunaler und anderer öffentlicher Arbeitgeberverbände über die Verwirklichung dieser Maßnahmen mit den Gewerkschaften. Die Verhandlungen mußten als ergeb­nislos abgebrochen werden. Deshalb sah der Reichsverband feinen anderen Ausweg, als seine Mitglieder anzuweisen, die Vorschrift der Notverordnung durchzuführen. Daraufhin wandten sich die Gewerkschaften an den Reichsarbeitsminister, mit dem Erfolg, daß die Anweisung des Reichsverbandes zunächst aufge= hoben wurde.

Ueber diese Außerachtlassung einer zwingenden Gesetzesvor­schrift hinaus schloß das Arbeitsministerium mit der Vertretung der Gemeindearbeiter einen Kompromiß. Die Löhne wurden nicht, wie es notwendig gewesen wäre, um die volle Differenz zu den Reichsarbeitslöhnen, sondern nur um 4 Prozent gesenkt unter gleichzeitigem Fortfall der Frauensulage. Für die Gemeinden bleibt diese Abmachung nicht unerheblich unter den Ersparnis möglichkeiten, die sich bei unveränderter Durchführung der Not­verordnung ergeben hätten und die auf etwa 70 bis 75 Millionen beziffert worden sind.

Diese Feststellung ist deshalb von besonderer Bedeutung, weil die Notverordnung an anderer Stelle bestimmt, daß die Gemein­den nur Zuwendungen vom Reich erhalten fönnen, wenn sie alle Ersparnismöglichkeiten voll ausgenutzt haben. Das ist bei der einseitigen Durchführung der Notverordnung in der Frage der Gemeindearbeiterlöhne zweifelsohne nicht der Fall. Dabei ist bemerkenswert, daß die Schuld nicht etwa den Gemeinden beizu­messen ist, sondern einer Reichsstelle, dem Reichsarbeitsministe rium! Es ergibt sich also hier der politisch und staatsrechtlich interessante Fall, daß eine Notverordnung des Reichspräsidenten, als dem höchsten Repräsentanten der Staatsautorität, von einem Ressortminister durchkreuzt wird. Daß dieser Minister Gewerf­schaftler ist, kann die offensichtliche Mißachtung der Notverord­nung nur erklären, niemals aber rechtfertigen!

Es steht außer allem Zweifel, daß jede Notverordnung nur begründet werden kann mit den besonderen wirtschaftlichen Schwierigkeiten, in denen wir uns augenblidlich befinden. Um so mehr ist es Pflicht eines jeden einsichtsvollen Deutschen, sich den Bestimmungen jeder Verordnung zu unterwerfen, auch wenn sie gegen ihn gerichtet ist! Vor allem aber muß man vom Reich und den Reichsstellen voraussetzen, daß sie auf die unbedingte und uneingeschränkte Durchführung der Bestimmungen einer jeden Verordnung bestehen. Man kann nur einer Zuschrift an die Kölnische Volkszeitung" zustimmen, in der es heißt: Ist eine Notverordnung erlassen, so steht und fällt die Hauptautorität der Regierung, die dieses Notstandsrecht in Anspruch nimmt, auch mit der unzweideutigen allgemeinverbindlichen Durchfüh­rung dieser Notverordnung".

Welche Folgen ergeben sich außerdem aus dieser einseitigen Handhabung einer Zwangsvorschrift! Nicht allein, daß die vom Reich, den Gemeinden und Ländern auferlegte Pflicht zur radi­falsten Beschränkung ihrer Ausgaben zunichte wird. Auch für alle anderen Staatsbürger, vor allem die Beamtenschaft, die sich eine nochmalige Senfung ihrer Gehälter gefallen lassen soll, ergibt sich ein Berufungsfall. Bezeichnend dafür ist der Schiedsspruch in einem Lohnstreit der Arbeiter der Berliner Verkehrsgesell­schaft vom Januar 1930. Nachdem vorher Stadt Berlin ihren Arbeitern eine Lohnerhöhung zugebilligt hatte, tam das Schieds­gericht damals sinngemäß zu folgendem Ergebnis: Weder die Wirtschaftslage noch die Arbeitslosennot fann eine Lohnzulage rechtfertigen. Die einzige Begründung ist nur die den städtischen Arbeitern zugestandene höhere Entlohnung. Sie muß selbstver­ständlich auch für die Arbeiter der städtischen Betriebe Geltung haben.

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Vor allem aber ist eines noch zu bemerken: Die Gemeinde­arbeiter hätten am allerwenigsten Veranlassung gehabt, sich gegen eine den Zeiten und den Verhältnissen beim Reich entsprechende Senfung ihrer Löhne zu mehren. Sie haben seit Januar 1927 trotz der verringerten Lebenshaltungskosten recht namhafte Lohn­erhöhungen erhalten. Für gelernte Gemeindearbeiter betrug die Steigerung 36,5 Prozent, für ungelernte 26,8 Prozent. In der gleichen Zeit erhielten der Chemiearbeiter 23,5 Prozent, der Buchdrucker 22 Prozent, die Textil- und Metallarbeiter 17,5 Pro­zent und 15,5 Prozent mehr.

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Nach dieser Sachlage darf die deutsche Oeffentlichkeit mit Recht erwarten, daß die Vereinbarung des Arbeitsministeriums mit den Gemeindearbeitern ohne Verzug für nichtig erklärt wird, wenn der Glaube an die Staatsautorität und die absolute und gleichmäßige Behandlung aller Bürger nicht erschüttert werden soll.