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Gießener Zeitung

( Neueste Nachrichten)

Erscheint Mittwochs und Samstags. Bezugspreis 2,40 M vierteljährlich frei ins Haus. Redaktionsschluß früh 8 Uhr. Für Aufbewahrung oder Rüd­fendung nicht verlangter Manuskripte wird nicht garantiert.

41. Jahrg.

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Bolitische Tagesschau.

Reichspräsident v. Hindenburg hat dem Reichskanzler Dr. Mary und den gleichfalls aus dem Amte scheidenden Reichs: ministern in herzlichen Schreiben seinen Dank für ihre Dienste ausgesprochen.

Bisher sind im Schachty- Prozeß 18 Todesstrafen beantragt worden. Gegen den deutschen Ingenieur Otto sind 6 Monate Gefängnis beantragt. Die Antlage gegen Meyer ist fallen ge= laffen worden.

Der dänische Infanteriehauptmann Lembourn hat bei sei= ner Vernehmung am Freitag vor dem Untersuchungsrichter des Landgerichts 1 Berlin eingestanden, daß er sich in Deutschland als Spion betätigte.

*

Wie aus Straßburg gemeldet wird, ist Baron Klaus Zorn von Bulach, der im Straßburger Gefängnis seine 13monatige Strafe abbüßt, durch ein Dekret des Präsidenten der Republik begnadigt worden. Der Baron hat das Gefängnis bereits ver­lassen.

Der Kongreß der Demokratischen Partei hat gestern den Gouverneur des Staates Newport, Smith, mit 769 von rund tausend Stimmen zum Kandidaten der Demokratischen Partei bei den Präsidentenwahlen gewählt.

*

Dem Major von Hindenburg wurde gestern nacht ein Sohn geboren. Der Kleine ist der erste Entel des Reichspräsidenten, der den Namen Sindenburg trägt.

Das Kabinett ist fertig.

Am Donnerstag Nachmittag hat sich der Abgeordnete Mül­ler- Franken zum Reichspräsidenten von Hindenburg begeben und ihm die Ministerliste vorgelegt. Sie zeigt folgende Namen: Reichstanzler Müller- Franten( Soz.), Innenminister: Severing( Soz.),

Asbeitsminister Wissel( Soz.),

Finanzminister Hilferding( Soz.),

Berkehr und besegtes Gebiet: v. Guérard( 3tr.), Bostminister: Schäzel( Bayr. Bp.), Außenminister: Stresemann( D. Bp.), Wirtschaftsminister: Curtius( D. Bp.), Justizminister: Koch- Weser( Dem.),

Ernährung und Landwirtschaft: Dietrich- Baden( Dem.). Nach den Beschlüssen des Aeltestenrates ist die Erklärung der neuen Reichsregierung am Dienstag, den 3. Juli, nachmit= tags 3 Uhr zu erwarten. An die Erklärung wird sich dann eine allgemeine politische Aussprache anschließen.

Die Berliner Blätter betonen übereinstimmend den provi serischen Charakter des neuen Kabinetts. Allgemein wird dar­auf hingewiesen, daß die Zusammensetzung noch nicht endgültig anzusehen ist und daß über die endgültige Verteilung der Porte­feuilles erst im Herbst das letzte Wort gesprochen werden wird. Sämtliche Blätter, die den Parteien nahestehen, die an den Verhandlungen über die Regierungsbildung beteiligt waren, bringen aber zum Ausdruck, daß der Wunsch besteht, daß bis zum Herbst die Umbildung des Kabinetts in einer Weise er= folgt, die es für die Große Koalition repräsentativ macht.

Am Freitag, 11 Uhr vormittags, fand im Reichskanzler­hause die erste Sigung des neuen Reichskabinetts statt. Nach der Vereidigung der neu hinzutretenden Mitglieder des Reichs­kabinetts durch den Reichskanzler trat das Kabinett in die erste Beratung der Regierungserklärung ein. An den abwesen= den Reichsminister Dr. Stresemann wurde von der Reichskanzlei mit Zustimmung des Reichskabinetts ein Begrüßungstelegramm gerichtet.

Zusatrente an Versorgungsberechtigte bei gemeinsamer Haushaltsführung mit Familienmitgliedern.

( RVBI. Nr. 12 v. 30. 5. 28 Ifde. Nr. 66.) Bem. 8 zu§ 90 RVG. bestimmt, in welcher Höhe das Ein­fommen von Familienmitgliedern, die im Haushalt des Ver­sorgungsberechtigten leben, dem Einkommen des Versorgungs­berechtigten hinzuzurechnen ist. Nach der Neuregelung( RVBI. 28 S. 21 Nr. 37) ist hierbei in der Weise verfahren, daß ein be­stimmter Teil des Einkommens des Familienmitgliedes un­berücksichtigt bleibt und lediglich der darüber hinausgehende Betrag als Einkommen des Versorgungsberechtigten angesehen wird. Nach der früheren Regelung( RVBI. 25 S. 59 Nr. 116) wurde ohne Rücksicht auf die Höhe des Einkommens des Fami­lienmitglieds dem Versorgungsberechtigten stets der volle Wert der wirtschaftlichen Vorteile, die durch das Zusammenleben mit dem Familienmitglied als gegeben angesehen werden mußten, angerechnet. Sollte in Einzelfällen infolge besonderer Um­stände die bisherige Regelung für den Versorgungsberechtigten zu einem günstigeren Ergebnis führen, als die Neuregelung, so habe ich, um den Versorgungsberechtigten nicht schlechter zu stellen, keine Bedenken, wenn in diesen Fällen das bisherige Verfahren beibehalten wird. Zuungunsten des Versorgungs­berechtigten darf auf die frühere Regelung nicht zurückgegriffen ( J. A.: Rettig( Ic 2361 v. 10. 5. 28.)

werden.

Drud und Verlag von Albin Klein in Gießen Geschäftsstelle: Gießen, Südanlage 21. Fernsprecher Nr. 2525 und 2526 Postscheckkonto Nr. 69 530 Amt Frankfurt a. M

Samstag, den 30. Juni 1928

Die Pressa als Reiseziel von fern und nah. Die deutliche Sprache der Besucherzahl, die bereits der zweiten Million entgegengeht, hat alle hier und da geäußerten Bedenken, daß die Allgemeinheit nur schwer für eine Presse­ausstellung zu gewinnen sei, längst verstummen lassen. Die Pressa hat eine Volkstümlichkeit erreicht, wie sie nicht besser gewünscht werden kann. Sei der Eröffnung hat die Ausstel= lung trotz der häufig sehr ungünstigen Witterung noch keinen stillen Tag gesehen.

Vor allem steigt auch der Fremdenverkehr ständig, der Be­Gesellschaftsfahrten ginn der Reisezeit macht sich bemerkbar.

und Sonderzüge bringen Besuchermassen aus allen Teilen Deutschlands. Kongresse und Tagungen großer Verbände, die ihre Mitglieder zum Besuch der Pressa einladen, drängen sich in ununterbrochener Reihenfolge. Jm großen Maßstabe machen sich auch die Schulen das reiche Anschauungs- und Unterrichts­Material der Ausstellung zunuze. Tag für Tag treffen Schulen zum geschlossenen Besuch der Pressa ein.

Der Besuch des Auslandes, der bei der Beteiligung von 44 Auslandsstaaten von Anfang an nicht gering veranschlagt worden ist, übertrifft die Erwartungen bei weitem, obwohl auch hier die eigentliche Reisezeit erst den stärksten Besut, bringen wird. Aus den verschiedensten Ländern, darunter bereits us Nord- und Südamerika, hat außer der großen Zahl der Einzel­besucher eine ganze Reihe größerer Gesellschaften die Pressa besichtigt. Täglich laufen neue Anmeldungen ausländischer Ge­sellschaftsreisen ein. Der starte, meist begeisterte Widerhall, den die Pressa in der ausländischen Presse findet, wirkt sich in immer stärkerem Maße aus.

Die Pressa hat ihre Zugkraft bewiesen. Das neuartige, dem Publikum größtenteils völlig unbekannte Ausstellungs­gebiet, seine lebendige und interessante Darstellung, die nach einmütigem Urteil überraschend schöne Anlage des unmittelbar am Rhein gelegenen großen Ausstellungsgeländes und nicht zu­letzt die unvergeßlichen Eindrücke der Dom- und Rheinbeleuch= tung sind Erklärung genug für den Erfolg, den die Pressa ver­zeichnen kann.

Kapitalabfindung für Unfallrenten.

( Auszug aus RABI. Nr. 6-28 v. 20. 2. 28 IV G. 36.)

Der Reichsarbeitsminister hat am 10. Februar 1928 auf Grund des§ 618a der Reichsversicherungsordnung eine zweite Verordnung über die Abfindungen für Unfallrenten erlassen. Danach können Verletzte zum Erwerb von Grundbesig im Deut­schen Reiche oder zur wirtschaftlichen Stärkung ihres bereits vorhandenen Grundbesizes im Deutschen Reiche auf Antrag von dem Träger der Unfallversicherung durch Zahlung eines Kapitals abgefunden werden. Das gleiche gilt, wenn Verletzte zum Erwerb von Grundbesitz einem gemeinnütigen Bau- oder Siedlungsunternehmen beitreten wollen. Die Abfindung kann bei Renten, die weniger als die Hälfte der Vollrente betragen, die ganze Rente, sonst zwei Drittel der Rente ohne die Kinder­zulage umfassen.

Spruchverfahren.

( RVB1. Nr. 12 v. 30. 5. 1928 Ifde. Nr. 64.)

Zur Vereinfachung des Verfahrens und zur Ersparnis von Verwaltungskosten bestimme ich:

1. In die Berufsbelehrung der Bescheide ist folgender Sah aufzunehmen:

,, Wird die Berufung schriftlich eingelegt, so kann die Be­rufungsschrift mit einer Abschrift zur Beschleunigung des Verfahrens bei dem obengenannten Versorgungsamt eingereicht werden."

Im Falle solcher schriftlichen Berufungseinlegung hat das Versorgungsamt die Berufungsschrift nebst Abschrift und die Versorgungsaften dem Hauptversorgungsamt vorzulegen, das die Versorgungsakten und die Berufungsschrift, gegebenenfalls unter Beifügung einer Gegenschrift, dem Versorgungsrecht zu­leitet.

2. Wenn die Ausführungen des Berufungs-( Returs-) klä­gers eine Gegenerklärungen nicht notwendig machen, sind die Aften dem Versorgungsgericht oder Reichs-( Landes-) versor­gungsgericht ohne weitere Ausführungen zu übersenden, insbe= sondere ist davon abzusehen, einen Antrag zu stellen. Ausfüh­rungen wie ,, die bisherige Beurteilung durch die Verwaltungs­behörde wird aufrechterhalten" und ähnliche haben zu unter­bleiben. Durch diese Maßnahme soll verhütet werden, daß die Spruchgerichte dem Kläger eine Abschrift der Erklärung des Hauptversorgungsamtes übermitteln müssen, ohne daß ein sach­liches Bedürfnis dazu besteht.

3. Beabsichtigt das Hauptversorgungsamt nicht, in der mündlichen Verhandlung den Reichsfiskus durch einen Beamten vertreten zu lassen, und besteht sonst kein Grund, der die Mit­teilung des Verhandlungstermins geboten erscheinen läßt, so ist bei Uebersendung der Akten an das Spruchgericht auf die Mitteilung des Ortes und der Zeit der mündlichen Verhand­lung(§ 102 Abs. 2 des VerfGes.) zu verzichten. In dieser Weise erübrigt sich die Mitteilung des Termins in den Fällen, in denen sie für das Hauptversorgungsamt keine Bedeutung hat. Gegen einen solchen Verzicht bestehen keine Bedenken, weil die Vorschrift des§ 99 Abs. 2 des VerfGes., wonach das Spruch­gericht weitere Schriftsäge, die der Kläger im Laufe des Ver­

( Gießener Tageblatt)

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fahrens einreicht, dem Hauptversorgungsamt schriftlich mitteilen muß, wenn sie neue und wesentliche Ausführungen enthalten, dadurch nicht berührt wird.

In den Berichten über die Ergebnisse der Rechtsprechung ist über die Erfahrungen mit diesem Verfahren zu berichten. J. A.: Rettig( Ic 1942 v. 23. 5. 28).

Weiteres Erstarken der wirtschaftlichen Unter­nehmungen des deutschen Hausbesitzes. Der planmäßige Wiederaufbau von Hausbesizerunterneh mungen hat auch im abgelaufenen Geschäftsjahr 1927 eine wei­tere ansehnliche Entwicklung genommen. Wie wir den Berichten des Deutschen Verbandes für Hausbesizer- Genossenschaften( Re­visionsverband) entnehmen, sind in ihm nunmehr über 80 Un­ternehmungen des dtsch. Hausbesizes vereinigt, die sich zur Haupt­sache aus Bankenu. Versicherungsunternehmungen zusammensetzen. Ueber 50 Hausbesitzerbanken unter Führung der Berliner Bank für Handel und Grundbesitz A.-G. und rund 25 Versicherungs­unternehmen mit dem Hovad" Versicherungs- Konzern als Spigeninstitut dienen, aufgebaut auf den Grundsätzen der Selbst­hilfe, dem deutschen Mittelstand und Hausbesitz. Aus den zah­lenmäßigen Veröffentlichungen geht hervor, daß sich bei 46 be= richtenden Banken die Bilanzsummen von 83 Millionen am 31. Dezember 1926 auf 129 Millionen am 31. Dezember 1927, die Einlagen von 72 auf 114 Millionen, die Ausleihungen von 63 auf 98 und die Garantiemittel von 27 auf 35 Millionen erhöht haben. Die einzelnen Bilanzpofitionen der Versicherungsunter= nehmungen weisen gleichfalls beachtliche Steigerungen auf. So haben sich Kapital und Reserven von 4 Millionen auf 4,8 Mil­lionen, die Prämien- Reserven und Prämien- Ueberträge von 3,3 Millionen auf 4,3 Millionen im Berichtsjahr 1926-1927 erhöht. Aus der Entwicklung der Unternehmungen geht hervor, daß der deutsche Mittelstand und Hausbesih bestrebt ist, sich durch seine wirtschaftlichen Institute wieder zu einer seiner Vorkriegs­bedeutung entsprechenden wirtschaftlichen Stellung zu entfalten.

Abstandsforderung des Hauseigentümers

bei Weitervermietung eines Ladens. Ein Hauseigentümer hatte sich dafür, daß er mehreren La­denmietern in seinem Hause die Erlaubnis erteilte, ihre Läden an andere Gewerbetreibende weiterzuvermieten, Abstandsgeld zahlen lassen. Er war infolgedessen wegen Verstoßes gegen die Preistreibereiverordnung bezw. gegen§ 49a des Mieterschutz­gesetzes unter Anklage gestellt und bestraft worden.

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Auf die Revision des Hauseigentümers gelangte das Reichs= gericht zur Aufhebung des Urteils. Allerdings, so heißt es in den Gründen, kann die Handlungsweise des Angeklagten wuche­risch sein, wenn die Abstandssumme ohne jede Gegenleistung, lediglich für die Abgabe der Willenserklärung gefordert wurde. Aber das Geld kann doch auch dafür verlangt worden sein, daß die Mieträume durch den Umzug Beschädigungen ausgesezt sind, oder dafür, daß der neue Mieter nach seiner Persönlichkeit nicht die Sicherheit des aus dem Mietverhältnis zu entlassenen bis­herigen Mieters bietet. Auch die Art der Benutzung der Räume tann ohne vertragswidrig zu sein befürchten lassen, daß sie dem Vermieter nachteiliger sein werde als die bisherige Be­nuzungsart, beispielsweise wenn, wie im vorliegenden Falle, in dem bisherigen Zigarrenladen ein Grünframgeschäft betrieben werden soll. Ob und in welcher Höhe unter derartigen Um­ständen der Vermieter ein Entgelt für seine Einwilligung in den Mieterwechsel verlangen darf, hängt selbstverständlich nicht davon ab, ob seine Besorgnisse sich nachträglich als zutreffend erweisen, sondern lediglich von dem Maß der Gefährdung, wie sie dem Vermieter zur Zeit der ihm abverlangten Einwilligung gegeben erschien.

Zu Unrecht vertritt der Vorderrichter den Standpunkt, daß die gesetzliche Miete stets eine angemessene Miete sei, solange nicht Sonderleistungen des Vermieters erwiesen sind, die eine Erhöhung der gesetzlichen Miete rechtfertigen. Die gesetzliche Miete stellt nur einen den allgemeinen Verhältnissen tunlichst angepaßten Durchschnittssak der Friedensmiete dar, womit kei­neswegs erreicht wird, daß in jedem Einzelfalle die gesetzliche Miete für den Vermieter auch eine angemessene Gegenleistung für seine Verpflichtungen aus dem Mietvertrage darstellt. Auch ohne daß Sonderleistungen in Betracht kommen, rechtfertigt die Ueberschreitung der gesetzlichen Miete nicht ohne weiteres die Annahme eines Leistungs- bezw. eines Mietwuchers, vielmehr sind die Umstände des Einzelfalls eingehend zu berücksichtigen. ( Reichsger., II. 299. 27.)

1928

MAI­

OKTOBER

PRESSA

DIE WELT

SCHAU

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KOLN