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Nr. 34.

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Gießener Zeitung

( Neueste Nachrichten)

Erscheint Mittwochs und Samstags. Bezugspreis 2,40 M vierteljährlich frei ins Haus.

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Politische Tagesschau.

Das Reichslabinett hielt am 27. April eine Sigung ab, in der Reichsminister des Auswärtigen Dr. Stresemann über die Frage eines Kriegsächtungspakts berichtete.

*

Der Reichsrat genehmigte am 27. April endgültig die Richt­linien des Notprogramms für die Förderung des Absages von landwirtschaftlichen Erzeugnissen. Angenommen wurden weiter die Richtlinien für die Umschuldungskredite und die Richtlinien für die Rationalisierung des landwirtschaftlichen Genossenschafts­wesens.

Reichsaußenminister Dr. Stresemann gab am 26. April ein Abschiedsessen für das afghanische Königspaar. König Aman Ullah wird am 3. Mai in der Sowjetunion eintreffen und nach fiebentägigem Aufenthalt sich nach der Krim begeben, von wo er nach der Türkei reisen wird.

Fürst Bismard, der Enkel des Altreichskanzlers, ist zum ersten Legationssekretär an der deutschen Botschaft in London ernannt worden. Er war bisher Legationssekretär in Stockholm.

Zu den kommenden Wahlen.

Die Kandidaten der Volksrechtpartei in Hessen:

5.

1. Oberlandesgerichtspräsident Dr. Best Darmstadt, 2. Rektor Schüttler Frankfurt a. M., 3. Bürgermeister i. R. Porth Offenbach, 4. Frau Anna Walz- Darmstadt, Studienrat Prof. Dr. Dauth- Worms, 6. Studienrat Dr. Seußel Gießen, 7. Kaufmann Bargmann- Groß- Umstadt.

Die Liste des Landbundes.

An der Spitze stehen die Abg. Dorsch, Mossel- Rheinhessen, Glaser Nordheim, Fen che l- Oberhörgern, Jäger- Rheinh., und Friedrich- Mossau, Odenw. Abg. Glaser soll auch auf die Reichsliste kommen.

Kindereien im thüringischen Parlament.

Jm Thüringischen Landtag hat ein sozialdemokratischer Abgeordneter in seiner Etatsrede die Kirche heftig angegriffen. Much beschimpfte er den Minister Paulsen so sehr, daß schließlich die bürgerlichen Abgeordneten den Saal verließen. Dieses Schauspiel wiederholte sich, als dann ein bürgerlicher Abgeord: meter zu Wort fam, von sozialistischer Seite. Das gleiche Spiel wurde dann bei jedem folgenden Redner von der gegnerischen Seite fortgesetzt.- Und so etwas vor den Wahlen!

Drud und Verlag von Albin Klein in Gießen Geschäftsstelle: Gießen, Südanlage 21. Fernsprecher Nr. 2525 und 2526 Postscheckkonto Nr. 69 530 Amt Frankfurt a. M

Samstag, den 28. April 1928

Eine 6- Millionen Anleihe Hessens.

Eine Bankengruppe unter Führung der Deutschen Bank hat mit der hessischen Regierung eine achtprozentige Anleihe im Be= trage von sechs Millionen Mark abgeschlossen. Die Auflegung zur Zeichnung wird bereits Anfang nächster Woche erfolgen. Der Ausgabekurs beträgt voraussichtlich 94% v. H.

*

Erweiterung der hessischen Gewerbesteuer.

Der Entwurf des Hessischen Gewerbesteuergesetzes für 1928, der zur Zeit im Finanzausschuß zur Beratung steht, sieht auch die Heranziehung der Konsumvereine und der freien Berufe ( Rechtsanwälte, Aerzte, Zahnärzte, Tierärzte, Dentisten, Geo­meter, Architekten, Heilgehilfen und Hebammen) zur Gewerbe­steuer vor. Ein Antrag, die Konsumgenossenschaften euerfrei zu lassen, wurde abgelehnt.

Auflösung des Landesfinanzamtes in Darmstadt? 1

Wie von amtlicher Seite verlautbar wird, bestätigt sich der Plan, die Landesfinanzämter Darmstadt und Kassel aufzuheben. Das dann in Frankfurt zu errichtende Landesfinanzamt soll für die Provinz Hessen- Nassau und für den Freistaat Hessen zustän­dig sein. Begründet wird der Plan damit, daß das Darm­städter Landesfinanzamt einen zu kleinen Bezirk zu verarbeiten habe.

..Die Herrschaft der minderwertigen.

Ihr Zerfall und ihre Ablösung".

Edgar J. Jung sagt in der Einleitung seines Buches Die Herrschaft der Minderwertigen, ihr Zer­all und ihre Ablösung"

Die Kriegsgeneration liebt das Wort keineswegs. Nicht über Politik zu schreiben, politisch zu wirken, ist ihr Begehren. ... Was uns Jungen heute die Feder in die Hand drückt, sind zweierlei Umstände: einmal die tatsächliche Unmöglichkeit, im politischen Leben so zu wirken, wie es unser Herzenswunsch wäre; sodann aber auch notgedrungen das Zugeständnis an eine Zeit, die nur durch das Wort beherrscht wird".

Der Verfasser hat erreicht, was er als Begehren der Kriegsgeneration bezeichnet: Sein Buch ist nicht eine der viel­zuvielen Schriften über Politik; dieses Buch ist Politit.

Schon der Titel Die Herrschaft der Minderwertigen": ein Werturteil von schneidender Schärfe, hineingeschleudert in eine an politischem wie geistigem Pazifismus, an Verständigungs­| dusel und Kompromißbereitschaft krankende Zeit. Ihr Zerfall und ihre Ablösung": der mitreißende Glaube an den ge= schichtsnotwendigen Sieg der eigenen, der guten Sache.

Das Buch geht aus von der tiefsten Grundlage völkischen Lebens, von der Einstellung des Einzelmenschen zum Leben

Die Bremen Flieger bei Newyork gelandet. und zum Bolf. Die Minderwertigen", die unsere Zeit beherr

Die Bremen"-Flieger sind in dem Fordflugzeug, von Lake St. Agnes fommend, gestern gegen Mittag in Curtißfield bei Newyork eingetroffen.

Als das Fordflugzeug mit den Transozeanfliegern ausrollte und zum Stillstand kam, verließ keiner der Insassen die Kabine. Alle Aufforderungen, sich zu zeigen und herauszukommen, blieben unbeantwortet. Schließlich fuhr ein geschlossenes Auto unter der Obhut eines höheren Polizeibeamten dicht an das Flugzeug heran. Die Flieger wurden buchstäblich in den Wagen gehoben, Der sofort unter der Bedeckung einer Polizeieskorte in den Flug­zeugschuppen der Junkerswerke hineinrollte, dessen Tore sich so­fort schlossen. Die Besagung der ,, Bremen" wird die Reise nach Washington mit der Eisenbahn fortsetzen, da der anhaltende Regen einen Flug nicht ratsam erscheinen läßt.

Beileidstelegramm an Frau Bennet.

Newyork. Die Bremen"-Besatzung hat an Frau Bennet ein Beileidstelegramm gerichtet, in dem es heißt, die Gattin des Verstorbenen möge etwas Trost finden in dem Bewußtsein, daß Bennet so gestorben sei, wie er immer gelebt habe, in steter Be­reitschaft, anderen zu helfen. Frau Bennet und Amerika hätten Durch den Tod des Fliegers einen unersetzlichen Verlust erlitten. Die Flieger beabsichtigen, an der Begräbnisfeier des Flie­gers Bennett in Washington teilzunehmen, der ihnen helfen wollte, und unterwegs einer Lungenentzündung unterlag.

*

Die Dzeanflieger erhalten die höchste amerikanische Fliegerauszeichnung.

Washington. Dem Senat ist eine Vorlage unterbreitet worden, durch die Präsident Coolidge ermächtigt werden soll, die höchste amerikanische Auszeichnung für Flieger, das ,, Distinguished Flying Croß", den Bremen"-Fliegern zu ver­leihen. Der Militärausschuß des Kongresses hat den Antrag

angenommen.

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Tatsächlich über den Ozean zurück?

Newyork. Fitzmaurice schreibt in den ,, Newyork Times", die Ozeanflieger beabsichtigten, innerhalb der nächsten zehn Tage nach Irland und dann nach Deutschland weiterzufliegen.

schen, sind die Individualisten, die Menschen, die in sich selbst Sinn und Inhalt des Lebens sehen und ihr Handeln nach dieser Maxime bestimmen: dem Ich" als dem höchsten Werte wird alles untergeordnet; das Jch" beugt und opfert sich fei­nem höheren Wert. Mit schonungsloser Klarheit zeigt Jung, wie der Individualismus alle Gebiete des völkischen Lebens zersetzt hat: Kultur, Staat, Wirtschaft; außenpolitisch brachte diese Lebensauffassung unser Volk an den Rand des Abgrundes, ja in den Abgrund höchster Lebensgefahr.

Die Umkehr, den Anfang der Rettung sieht Jung in dem Erwachen des, metaphysischen Triebes" des deutschen Men­schen im Kriege. Angesichts des Todes rang sich der Front­soldat zu neuer Sinndeutung des Geschehens durch, indem er sich höherer, überindividueller Verbundenheit bewußt wurde, in der er Erlösung fand. Sinn des Menschenlebens ist das Le­ben des Volkes, dem der Einzelne Dasein und geprägte Form" verdankt. Auf den Schlachtfeldern erstand neu die überindivi­duelle, völkische Sittlichkeit, die ihre höchste Erfüllung im Opfer für den höheren Wert, im Opfer des Einzelnen für sein Volk findet.

Den Gegensatz der beiden Gesinnungen und die Forderungen der völkischen Auffassung verfolgt der Verfasser bis in alle Verzweigungen des Volkslebens. Der Mut zu einer so um­fassenden und eingehenden Programmatik ist nach der leiden­schaftlichen Abrechnung des grundsätzlichen Teils die zweite Tat dieses Buches, die mitreißt. Mag über Einzelheiten noch gestritten werden Jung glaubt selbst nicht, für jede Not­wendigkeit den Stein der Weisen gefunden zu haben, aber daß in Zukunft über diese Dinge überhaupt unter großen Gesichtspunkten mit Erfolg diskutiert werden kann, das dan­fen wir Jung.

der aufrüttelnde Die Tiefe der geistigen Grundlegung, Schwung und die sachliche Gründlichkeit und Weite machen das Buch zur heute bedeutsamsten programmatischen Schrift des neuen Nationalismus, zu dem sich der Verfasser am Ende des Buches bekennt. Seine Wirkung auf die einzelnen Gruppen der nationalen Bewegung wird wohl durch die Tat­sache gefördert, daß der Verfasser und sein Werk von keinem einzelnen Verband für sich in Anspruch genommen und dadurch in den Augen der Konkurrenz" belastet werden kann. Auch die weltanschaulichen Gegner werden an dem Buch nicht vorübergehen können, wenn sie überhaupt noch Ueberzeug­ungskraft und Schwung zum geistigen Kampf aufbringen. B.

( Gießener Tageblatt)

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Nummer 35

Gewerbe, Grund und Sondergebäudesteuer

für 1928.

Jm Steuervorauszahlungsgesetz vom 28. März ds. Js. sind die Richtlinien für die Gewerbe-, Grund- und Sondergebäude­steuerleistungen für 1928 gegeben worden. Da endgültige Ge­setze noch immer nicht zur Verabschiedung gelangten, blieb nichts anderes übrig, als anzuordnen, daß diese Steuern in gleicher Höhe wie im letzten Jahre vorauszahlungsweise zu zahlen sind und zwar spätestens am 25. der Monate April, Juni, August, Oktober, Dezember 1928 und Februar 1929. Die Steuerpflich= tigen erhalten über die Höhe der zu entrichtenden Vorauszahl= ungen einen schriftlichen Bescheid.

Man hat aber auch bei der Verabschiedung dieses Gesetzes die Gelegenheit wahrgenommen, endlich einmal endgültige Be­stimmungen über die seitherigen Vorauszahlungen an Gewerbe-, Grund- und Sondergebäudesteuer zu treffen und zwar hat man die Steuerpflichtigen für die Jahre 1925 bis einschließlich 1927 als endgültig abgegolten erklärt durch die seitherigen Voraus­zahlungen, insoweit diese ordnungsgemäß und vollständig ge= leistet worden sind. Unter die Gewerbe-, Grund- und Sonder­steuer bis einschließlich 1927 ist nunmehr also endgültig ein Strich gezogen; es besteht daher vorausgesetzt, daß die Vor­weder auszahlungen ordnungsgemäß entrichtet worden sind

die Gefahr, daß Nachforderungen für diese Zeit noch erfolgen, noch die Hoffnung, daß von den Vorauszahlungen etwas zu­rückvergütet wird. Eine Kritik über Vorzüge und Nachteile. dieser Regelung soll hier unterbleiben. Die einzige Ausnahme besteht, wonach eine Rückzahlung an Gewerbesteuer für 1927 dann zu erfolgen hat, wenn die Vorauszahlung um wenigstens ein Viertel und mindestens um 10 R.-Mt. höher ist, als der Betrag, der zu zahlen wäre nach dem z. Zt. dem Landtag vor­liegenden endgültigen Gewerbesteuergesetz für 1928. Wer sich hierauf stützen will, hat also zunächst die Verabschiedung des Gewerbesteuergesetzes für 1928 und dann die Veranlagung für 1927 abzuwarten, die lediglich erfolgt, um die endgültigen Vor­auszahlungen für 1928 und die etwaigen Herauszahlungsver­pflichtungen für 1927 im Sinne vorstehender Vorschrift festzu­stellen. Die Erstattungen haben von Amts wegen zu erfolgen, Antragstellung ist also nicht erforderlich, jedoch tut man gut, die etwaigen Erstattungsrechte zu kontrollieren. Die Er­stattung gilt jedoch nur für die Gewerbesteuer, nicht etwa auch für Grund- und Sondergebäudesteuer; vorläufig ist noch nichts von der Absicht verlautet, auch ein endgültiges Grund- und Sondergebäudesteuergesetz zu verabschieden.

Bei den jetzt zu leistenden Vorauszahlungen in Höhe der legtjährigen Steuerschuld, die durch einen neuen Steuerbescheid angefordert werden, sind die für 1927 gewährten Stundungen in den Fällen zu berücksichtigen, in denen Steuerermäßigung für 1926 wegen Fristversäumnis nicht mehr hat verfügt werden fönnen. Seither etwa versäumte Erlaßanträge auf Sonder­gebäudesteuer können in diesem Jahre innerhalb der Rechts­mittelfrist nachgeholt werden. Die früher bereits gewährten Dauererlässe auf Sondergebäudesteuer müssen von amtswegen weiterhin berücksichtigt werden.

Von der Erhebung von vorläufiger Gewerbesteuer ist die Landwirtschaft befreit worden, da deren Befreiung in dem dem Landtag vorliegenden Gewerbesteuergesetz entsprechend der im Reichsbewertungsgesetz getroffenen Einteilung vorgesehen ist. Zur Aufrechterhaltung des seitherigen Belastungsverhältnisses wäre erforderlich, daß der im Staat und in den Gemeinden durch Gewerbesteuern zu erhebende Gesamtbetrag entsprechend nerkürzt und der Ausfall der von der Landwirtschaft zu zahlen­den Grundsteuer zugeschlagen wird. Hoffentlich wird dies so­wohl beim Staat, als auch in den Gemeinden berücksichtigt, wofür Landtag und Gemeinderäte Vorsorge treffen mögen.

Das Vorauszahlungsgesetz ermächtigt auch die Gemeinden, ihrerseits entsprechende Vorauszahlungen zu erheben, wofür ebenfalls ein vorläufiger Steuerbescheid zu erteilen ist. Die Umsatzsteuerfreiheit des reinen Handels.

Paragraph 7 des Umsatzsteuergesetzes besagt, daß bei Ab­widlung mehrerer von verschiedenen Unternehmern über die­selben Gegenstände oder über Gegenstände gleicher Art abge­schlossenen Umsatzgeschäfte nur die Lieferungen derjenigen Un­ternehmer steuerpflichtig sind, die den unmittelbaren Besitz übertragen. Der Uebertragung des unmittelbaren Besizes durch einen Unternehmer steht die Uebertragung durch denjenigen gleich, der die Gegenstände auf Grund eines besonderen, mit dem Unternehmer abgeschlossenen Vertrags für diesen besitzt, es sei denn, daß er lediglich die Beförderung der Gegenstände übernommen hat.

Ueber die Auslegung dieser Befreiungen ist eine umfang­reiche Literatur entstanden. Der Reichsfinanzhof hat in sei­nen Entscheidungen bestimmte Richtlinien herausgearbeitet. Von den Entscheidungsgründen dreier Urteile aus der letzten Zeit geben wir nachstehend zur Orientierung Kenntnis: Zur Umsatzsteuerpflicht des reinen Handels. § 7 UStG.

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- V A 688/27( wird nicht U. des RFH. v. 21. Februar 1928 in der Slg. veröffentlicht) Aus den Gründen:

In der Rechtsbeschwerde hält die Beschwerdeführerin da­ran fest, daß Steuerbefreiung nach§ 7 UStG. einzutreten habe, weil in den streitigen Fällen die Ware nicht auf Lage genom­men worden sei.

Nach den Feststellungen im Berufungsurteil handelt es sich