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Gießener Zeitung

( Neueste Nachrichten)

Erscheint Mittwochs und Samstags. Bezugspreis 2,40 M vierteljährlich frei ins Haus.

Redaktionsschluß früh 8 Uhr.

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Für Aufbewahrung oder Rüd­lendung nicht verlangter Manuskripte wird nicht garantiert.

41. Jahrg.

Politische Tagesschau.

Hindenburg empfing den württembergischen Staatspräsiden ten, der vom Gesandten Dr. Bosler begleitet war.

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Auf der Tagung des Deutschen Beamtenbundes hielt Mini­fter Severing eine Rede über den Erfolg der Länderkonferenz.

Die Lage im Hamburger Hafen hat sich offenbar unter dem Einfluß der behördlichen Maßnahmen und der Beschlüsse, die auf der Gewerkschaftsversammlung gefaßt wurden, wesentlich ge­bessert. Ruhestörungen werden von der Polizei mit aller Energie unterbunden.

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Die Sachverständigenkommission wird zunächst in Paris zu­jammentreten und dann nach Verlin übersiedeln.

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Anläßlich der Retrutenaushebungen in Czeladz in Westpolen. iam es zu schweren Ausschreitungen. Die Polizei mußte gegen die Rekruten mit blanter Waffe vorgehen und machte schließlich von der Schußwaffe Gebrauch. Dabei wurde ein Rekrut erschossen, ein zweiter sehr schwer verletzt. Vier von den Polizeibeamten

wurden durch Steinwürfe von den Rekruten verlegt.

Der tschechische Ministerpräsident ist schwer erkrankt.

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Ein bulgarisch- türkischer Schiedsgerichtsvertrag wird in den nächsten Tagen unterzeichnet.

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Rumänien erhielt durch ein internationales Bankentonsor: fium eine Milliardenanleihe.

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Die von marokkanischen Stämmen festgenommenen franzö­sischen Flieger Riene und Serre wurden an die spanischen Be­hörden ausgeliefert.

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In Mexiko wurde eine Stadt von dreihundert Rebellen über: fallen.

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In Madrid stürzte ein Neubau ein und begrub sämtliche Arbeiter, von denen einer getötet wurde.

Der Weststaatenflug verschoben.

Lakehurst, 26. 10. Dr. Edener gab bekannt, daß der geplante große Westflug des ,, Graf Zeppelin" bis nach Eingang der mor­gigen Wetterberichte hinausgeschoben worden ist. Die gegen­wärtige Windstärke wird nicht als günstig für die Herausnahme des Luftschiffes aus der Halle angesehen.

*

Aufgabe des geplanten Fluges?

Neuyork, 26. 10. Da das Luftschiff ,, Graf Zeppelin" bis Frei tag früh 10 Uhr( 16 Uhr mitteleuropäischer Zeit) nicht gestar­tet ist, wird sehr wahrscheinlich auf den Westflug überhaupt verzichtet werden, weil Eckener unter allen Umständen Anfang der nächsten Woche zurückfliegen will. Eckener müsse sein deur­hes Programm vor allem den Besuch von Berlin unter allen Umständen einhalten, da es infolge der Wetterverhältnisse nicht mehr weiter verschiebbar sei.

Eine Denkschrift zum preußischen Konkordat.

Druck und Verlag von Albin Klein in Gießen Geschäftsstelle: Gießen, Südanlage 21. Fernsprecher Nr. 2525 und 2526 Bostschecktonto Nr. 69 530 Amt Frankfurt a. M

Samstag, den 27. Oktober 1928

Der preußische Kultusminister Dr. Becker beabsichtigt, dem preußischen Staatsministerium eine Denkschrift über das Kon­lordat mit der Kurie vorzulegen.

Raubmörder Heidger erschossen.

Überfall in Landau.

Landau. Am Mittwoch abend begegneten eine junge kauf­männische Angestellte und ein junger Mann in den Anlagen beim Tierpark drei französischen afrikanischen Soldaten. Die Farbigen griffen die beiden jungen Leute an, die zu fliehen such­ten. Während es dem 18jährigen jungen Mann gelang, die nächste Straße zu erreichen, wurde das Mädchen von einem Afrikaner eingeholt. Es entspann sich ein heftiger Kampf, in dessen Ver­lauf es dem jungen Mädchen gelang, unter Zurücklassung eines seiner Schuhe sich loszureißen und ebenfalls die Straße zu er­reichen, wo es unter Angstrufen weitereilte, bis es von einigen hinzukommenden deutschen Zivilpersonen in Sicherheit gebracht wurde. Die Untersuchung ist im Gange.

Köln. Donnerstag sand in Köln ein neues schweres Feuer­gefecht mit dem mehrfachen Raubmörder Johann Heidger statt. Die Schutzpolizei ging mit Handgranaten gegen den gefährlichen Verbrecher vor. Als der schwere Feuerkampf zu Ende ging, wurde Johann Heidger schwer verletzt aufgefunden, an dessen Folgen er starb.

Die ganze Welt Spart am

WELT

SPAR 30.

TAGX

Französische Offiziere schmuggeln.

Duisburg, 26. 10. Am 2. November wird vor dem Duis­burger Schöffengericht ein interessanter Prozeß beginnen, in dem u. a. Angestellte der Seidenfirma Sibille u. Co. aus Lyon, die in Duisburg eine Zweigniederlassung besitzt, verwickelt sind. In den Jahren 1926-1928 gelangten große Posten Seidenwaren unverzollt nach Duisburg. Die Untersuchung der Angelegenheit hat ergeben, daß Offiziere der Besatzung, die Seide in ihren Kof­fern, die nicht kontrolliert werden durften, nach Deutschland brachten.

Seiner Funktionen enthoben.

Darmstadt. Der kommunistische Abgeordnete Ga 1 m= Of­fenbach ist nach Meldungen der kommunistischen Presse durch die K. P. Zentrale wegen einer Erklärung, die er mit seinem Genos­sen Hausen- Breslau gegen die K. P. 3. verfaßte und in der sich beide der Jdeologie der Sozialdemokratie und der konterrevolu tionären Sprache der Feinde des Kommunismus bedienen, die ein parteifeindliches Dokument darstellt, bis zu weiterem Be= schluß der Exekutive seiner Funktionen enthoben.

Hessisches Zigeunergeseß.

Darmstadt. Der Gesetzgebungsausschuß des Hessischen Land­tages verhandelte über einen Gesezentwurf zur Bekämpfung des Zigeunerunwesens. Von verschiedenen Seiten wurden verfassungs­rechtliche Bedenken laut und Befürchtungen ausgesprochen, daß man ein Ausnahmegesetz schaffen könne, zumal der Begriff ,, 3i­geuner" nicht genügend geklärt sei. Obwohl die Regierung die Bedenken zerstreuen konnte und man allseits darüber einig war, daß die Zigeuner zur Landplage geworden sind, beschloß man, daß das Justizministerium zunächst einmal ein Gutachten über die verfassungsrechtliche Seite der Angelegenheit erstatten solle. Mit Recht wurde darauf hingewiesen, daß auch für diesen Kom­plex eine einheitliche Reichsregelung erfolgen müsse, denn außer Bayern habe noch kein Land ein Gesetz gegen das Zigeunerun­wesen erlassen.

Ein sozialdemokratischer Antrag, der die Vorlage eines Ver­zeichnisses der hessischen D- Straßen verlangte, gab Veranlassung zu einer Aeußerung über den Zustand der hessischen Straßen. Die Regierung legte einen Plan über den Straßenbau vor, aus dem man auch über die ungeheuren Kosten der Straßeninstandsetzung einiges erfahren konnte. Ein Kilometer Kleinpflaster kostet z. B. 70 000 Mark. Die Regierung versprach, eingehende Erhebungen über den Zustand der D- Straßen anzustellen.

Bolitik und Berufspflicht.

( Gießener Tageblatt)

Anzeigenpreise: die 30mm breite Petitzeile auswärts 24 Pfg. lotal 12 Pfg., die 90 mm breite Reklame- Petitzeile 96 Pfg. Play­vorschriften ohne Verbindlichkeit. Bei Wiederholung Rabatt. für Bollklischee- Anzeigen außerdem besondere Ermäßigung.

Gewerbeausschüsse und

Nummer 85

Grundwertausschüsse.

Von Dr. Stod, Gießen, Gartenstraße 22. Steuerbevollmächtigtem, zugelassen für den Bezirk des Landes­Finanzamtes Darmstadt.

Seit längerer Zeit wird das Verhalten, so schreibt die Hes­sische Landeszeitung" in ihrer Nr. 295, des Abgeordneten Ham­mann in Wirhausen von verschiedenen Seiten scharf verurteilt, der wohl als Lehrer im Staatsdienste steht, aber schon seit einem Jahr keinen Dienst mehr tut und als Mitglied der kommunisti­schen Partei sich nur in allen möglichen parteipolitischen Ge­schäften betätigt und im Lande herumreist. Die Schule kennt er nur noch von außen. Er bezieht sich dabei auf die Reichs­verfassung, nach der den Reichstagsabgeordneten das Recht zu­steht, ohne Urlaub vom Dienste fernzubleiben. Wie man hört, reagiert Hammann auch nicht auf schriftliche Mahnungen. Nun­mehr will, wie verlautet, der hessische Kultusminister der Sache einmal etwas ,, nähertreten". Man sieht, die Politik verdirbt nicht nur den Charakter, sondern auch den Beruf...

Der Simplon- Expreß verunglückt.

31 Tote und 47 Verlegte.

Ueber den Zweck der bei den Finanzämtern gebildeten Ge­werbeausschüsse und Grundwertschüsse herrscht in weitesten Krei­sen völlige Unklarheit. Es ist zunächst festzustellen, daß die Aus­schüsse mit dem eigentlichen Veranlagungsgeschäft nichts zu tun haben. Durch das Reichsbewertungsgesetz ist das Bewertungs­verfahren von dem eigentlichen Veranlagungsverfahren getrennt worden und geht diesem zeitlich voraus. Nach früherem Recht setzte das Finanzamt den Wert eines Grund­stückes oder eines Gewerbebetriebes aus Anlaß der Vermögens­steuerveranlagung fest. Nach dem neuen Reichsbewertungsge= setz ist die Festsetzung des Wertes eines Grundstückes oder eines Gewerbebetriebes dem Grundwertausschuß bezw. dem Gewerbe­ausschuß übertragen worden. Beide Ausschüsse sind beim Fi­nanzamt gebildet worden. Es gehören ihm nicht nur Beamte des Finanzamtes an, sondern auch vom Landesfinanzamt er­nannte Mitglieder, die sich zusammensetzen aus Vertretern der Selbstverwaltung( Bürgermeister, Gemeindevorsteher) und Ver­tretern der Wirtschaft, die von den berufständigen Körperschaf= ten( Handelskammer, Handwerkskammer, Landwirtschaftskam­mer) dem Landesfinanzamt zur Ernennung vorgeschlagen wer­den. Ihre Aufgabe ist also, um es nochmals kurz zu sagen, nicht die Festsetzung der Steuer, also nicht Veranlagung, son­dern Festsetzung des Wertes eines zu versteuernden Objektes, also Bewertung. Diese Ausschüsse erteilen also Bewertungs­bescheide, die dem Steuerpflichtigen zugehen. Außer dem Steuerpflichtigen werden diese Bewertungsbescheide allen an der Bewertung interessierten Stellen zugestellt, z. B. in Preu­hen, wo die Landes- und Kommunalsteuern von je einer be­sonderen Stelle veranlagt werden, auch den Gewerbesteueraus­schüssen und den Grundsteuerausschüssen zugestellt.( Nicht zu verwechseln mit den hier behandelten Gewerbeausschüssen und den Grundwertausschüssen.) In Hessen erledigen die Finanz­ämter auch die Landes- und Kommunalsteuern. Es fällt daher diese Komplikation fort, was im Interesse der Verwaltungs­vereinfachung und Verbilligung sehr zu begrüßen ist. Ein­spruchsrecht gegen die Bewertungsbescheide hat in erster Linie natürlich der Steuerpflichtige, dann aber auch der Gewerbe­steuerausschuß und der Grundsteuerausschuß und letzten Endes auch das Finanzamt, dieses aber nur dann, wenn der Bewer­tungsbescheid gegen die Stimme des Gewerbeausschußvorsitzen­den oder des Grundwertausschuß- Borsitzenden( in der Regel des Leiters des Finanzamtes) zustande gekommen ist. Ueber den Einspruch hat der Gewerbeausschuß bezw. der Grundwertausschuß zu entscheiden. Allen vier obengenannten Stellen ist Möglich­keit gegeben, den Einspruchsbescheid durch Berufung anzufechten. Ueber die Berufung entscheidet ein beim Landesfinanzamt ge= bildeter Oberbewertungsausschuß, der nach ähnlichen Grund­sätzen zusammengesetzt ist wie die Ausschüsse bei den Finanz­ämtern. Gegen den Berufungsentscheid des Oberbewertungs­ausschusses ist die Rechtsbeschwerde an den Reichsfinanzhof ge­gegeben. Einspruch, Berufung und Rechtsbeschwerde sind alle­mal innerhalb Monatsfrist nach Zustellung der Bescheide anzu­bringen. Auf diese Weise wird erreicht, daß der Einheitswert eines Gewerbebetriebes bezw. eines Grundstückes, erst einmal endgültig festgestellt wird, ehe die Veranlagung zu einer Steuer erfolgt, bei der der Gewerbebetrieb bezw. das Grundstück den Maßstab bezw. Gegenstand der Besteuerung bildet. Durch die Hinzuziehung von Nichtfinanzbeamten, die nach den Bestim­mungen sachverständig und mit den örtlichen Verhältnissen ver­traut sein sollen, wird erreicht, daß den tatsächlichen Verhält­nissen mehr Rechnung getragen und eine rein schematische Ar­beit am grünen Tisch vermieden wird.

Bukarest, 26. 10. Der von Bukarest kommende Simplon­Expreß ist heute Nacht 2 Uhr auf dem Bahnhofe Recea, acht Ki­iometer von Slatina entfernt, mit einem Schnellzug zusammen­gestoßen. Die Züge prallten so heftig aufeinander, daß ein Schlaf­wagen des Simplon- Expreß vollständig zerstört wurde, ferner zwei Personenwagen, ein Gepäckwayen und der Postwagen des Schnellzuges. 31 Personen wurden getötet. 47 Verwundete wur­den in das Krankenhaus von Slatina übergeführt. Die Kata­strophe ist auf falsche Weichenstellung zurückzuführen.

Neubaueinsturz in Kassel

Kassel. Gestern abend stürzte in Fürstenhagen bei Kassel ein Neubau des Jugendbund- Hauses plöglich über den versammel­ten Mitgliedern des Bundes, meist jungen Mädchen, zusammen. Der Bundesvorsitzende und mehrere Mädchen wurden verletzt, zwei von ihnen schwer.

Erst nachdem der Wert eines Betriebes bezw. eines Grund­stückes endgültig feststeht, erfolgt die Veranlagung. Es kann bei einem Einspruch gegen einen Veranlagungsbescheid der Ein­spruch nicht mehr darauf gestützt werden, daß der Wert zu hoch sei, da dieser durch den Verzicht auf, bezw. Erschöpfung der Rechtsmittel beim Bewertungsbescheid rechtskräftig feststeht.

Wie aus obigem hervorgeht, erfolgt die Bewertung mit einem besonderen Rechtsmittelzuge( Einspruch, Berufung, Rechtsbeschwerde) und dann die Veranlagung mit dem bekann= ten Rechtsmittelzuge des Einspruchs, der Berufung und der Rechtsbeschwerde. Für den Steuerpflichtigen folgt daraus die Notwendigkeit, die Bewertungsbescheide( Einheitswertbescheide) daraufhin zu prüfen, ob die Höhe der Bewertung anerkannt werden kann. Würde er mit dieser Prüfung warten, bis er den Veranlagungsbescheid erhält, würde wohl in den meisten Fällen der Einheitswertbescheid( Bewertungsbescheid) rechtskräftig ge­worden sein und ein Einspruch gegen den Veranlagungsbescheid, werden müssen.

Von großer Bedeutung sind die Folgen dieses Bewertungs­verfahrens. Zunächst wird dadurch erreicht, daß alle Tatfragen aus dem eigentlichen Veranlagungsverfahren ausscheiden. Diese der sich auf den Wert stützt, wegen Fristversäumnis abgewiesen werden bereits im Bewertungsverfahren geklärt. Das Ver­anlagungsverfahren wird dadurch erheblich vereinfacht.

Eine weitere Folge von nicht zu unterschäzender Wichtig­

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