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Gießener Zeitung

( Neueste Nachrichten)

Erscheint Mittwochs und Samstags. Bezugspreis 2,40 M vierteljährlich frei ins Haus. Redaktionsschluß früh 8 Uhr. Für Aufbewahrung oder Rüd­sendung nicht verlangter Manuskripte wird nicht garantiert.

41. Jahrg.

Politische Tagesschau.

Der Reichsrat tritt morgen zu seiner ersten Sigung nach den Sommerferien zusammen. Auf der Tagesordnung stehen nur kleine Vorlagen.

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Der deutsche Delegationsführer für die Handelsvertrags: verhandlungen mit Polen, Dr. Hermes, ist wieder in Warschau eingetroffen.

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In Altenberg bei Köln halten sich seit einigen Tagen pro­minente Führer der deutschen Zentrumspartei zu einer Vorbe­sprechung über den demnächstigen Reichsparteitag des Zentrums auf.

In belgischen Kreisen scheint man mit einer baldigen Zu­rudziehung der belgischen Besagungstruppen vom linken Rhein­ufer zu rechnen. Die Militärbehörden treffen Maßnahmen zur Kasernierung dieser Truppen in Belgien. In der dritten Zone würde nur ein belgisches Regiment übrig bleiben.

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Präsident Coolidge hat die Absicht, die Vorlage des Kriegs­verzichtsvertrages an den Senat so lange zu verzögern, bis die Flottenvorlage, die den Bau von 15 leichten Kreuzern von je 10 000 Tonnen vorsehe, angenommen sei.

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Mussolini und Benizelos haben den griechisch- italienischen Freundschaftsvertrag unterzeichnet.

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Aus Mexiko wird gemeldet, daß die Wahlkommission der Kammer den Kongreß für heute einberufen hat, um den neuen Präsidenten der Republik zu wählen. Die Wahl von Emilio Gil, auf den sich sämtliche Parteien geeinigt haben, steht von vornherein fest.

Der französische Luftfahrtminister hat beschlossen, alle Lang= strecken und Rekordflüge bis auf weiteres zu verbieten.

Neues Stahlhelmprogramm.

Wie aus Magdeburg gemeldet wird, tagte am Samstag und Sonntag der Bundesvorstand des Stahlhelms, um die Ziele seines zukünftigen politischen Kampjes zu erörtern. Es wurde eine Entschließung angenommen, in der die Bundesführung be­auftragt wird, zur Beseitigung des parlamentarischen Systems ein Voltsbegehren über die Aenderung der Verfassung des Deut­schen Reiches vom 11. August 1919 einzuleiten und durchzuführen. In einer weiteren Entschließung wird festgestellt, daß es eine unverantwortliche Schädigung der Zukunftsmöglichkeiten der nationalen Politik bedeute, durch Bildung einer Rechtsregie­rung der Sozialdemokratie die Führung der Regierung abzu­nehmen.

Der Kriegsanleihebetrug.

Der Verdacht, daß der Kriegsanleihebetrug mit falschen Altbesitzanmeldungen nur mit Unterstützung beamteter Per­fonen möglich gewesen sei, scheint sich nach dem Ergebnis der legten Ermittlungen zu bewahrheiten.

Neuerdings sind schwere Beschuldigungen gegen einen höhe­ten Beamten des Reichsministeriums für die besetzten Gebiete laut geworden. Die Beschuldigungen richten sich gegen Regie­Tungsrat Steiger, dem eine Verbindung mit dem in Wien verhafteten Industriellen Bela Groß zur Last gelegt wird. Re­gierungsrat Steiger ist bis zur Klärung dieser Beschuldigungen von seinem Dienste suspendiert worden.

Albanien von Deutschland anerkannt.

Der deutsche Geschäftsträger in Tirana, Busse, begab sich am Sonntag zum albanischen Ministerpräsidenten Kotta und teilte ihm mit, daß die deutsche Regierung das albanische König­reich anerkenne.

Die Zulassung des Graf Zeppelin".

Gestern mittag ist Ministerialdirigent Brandenburg vom Reichsverkehrsministerium in Friedrichshafen eingetroffen. Im Laufe des Nachmittags fand eine gemeinsame Besprechung zwi­schen Vertretern des Reichsverkehrsministeriums, der Deutschen Versuchsanstalt für Luftfahrt und des Luftschiffbaues Zeppelin statt, in der zunächst festgestellt wurde, daß die bisherigen Maß­nahmen zur Prüfung der Lufttüchtigkeit des ,, L. 3. 127" in eng­tem Einvernehmen zwischen der Versuchsanstalt und dem Luft­Schiffbau Zeppelin getroffen worden sind.

Hinsichtlich des weiteren Verfahrens wegen der Zulassung Des Luftschiffes kamen alle drei beteiligten Stellen zu folgendem Ergebnis:

Nach befriedigendem Verlauf einer Probefahrt mit Kraft­gas wird die Versuchsanstalt dem Herrn Reichsverkehrsminister eine Lufttüchtigkeitserklärung ausstellen, die mit bestimmten Vor­Behalten versehen ist. Die Zulassung des Luftschiffes soll be­fristet bis zum 1. April 1929 ausgesprochen werden. Während Dieser Zeit soll der Luftschiffbau berechtigt sein, alle in seiner Absicht gelegenen Fahrten mit dem Schiff auszuführen. Die von

Drud und Verlag von Albin Klein in Gießen Geschäftsstelle: Gießen, Südanlage 21. Fernsprecher Nr. 2525 und 2526 Postscheckkonto Nr. 69 530 Amt Frankfurt a. M

Mittwoch, den 26. September 1928

der Versuchsanstalt gemachten Vorbehalte werden bis zum 1. April zu klären sein, worauf dann der endgültigen Zulassung des Luftschiffes nichts mehr im Wege steht.

Neuer Aufstieg voraussichtlich Donnerstag.

Die Umänderungsarbeiten an den Motorengondeln des Luftschiffes sind Dienstag abend noch nicht fertig geworden. Ob die geplante Fahrt nun stattfinden kann, hängt natürlich davon ab, ob das Schiff rechtzeitig klar wird, im anderen Falle be= absichtigt Dr. Eckener, das Schiff am Donnerstag aufsteigen zu lassen.

Großflugzeug Deutschland" verbrannt.

Bei Arnsberg verbrannt ist das Kursflugzeug der Strecke Paris- Berlin ,,, Deutschland", ein Schwesterflugzeug des Groß­flugzeugs ,, Hermann Köhl". Die ,, Deutschland", mit acht Passa­gieren und vier Mann Besatzung, hatte gegen 11 Uhr eine Zwi­schenlandung in Köln vorgenommen. Gleich nach dem Wieder­aufstieg bemerkte der Flugzeugführer, daß der Motor nicht regel­mäßig arbeitete und landete in der Nähe von Dortmund in der Gemarkung von Arnsberg auf einem Abhange. Kaum ge= landet, sah er, daß aus der Motorhaube Rauch aufstieg. Er forderte daher die Passagiere auf, eiligst auszusteigen. Als sämtliche Passagiere und die Bordbesayung das Flugzeug ver­lassen hatten, schlugen, vermutlich aus dem Vergaser, plötzlich Flammen heraus, die bald das ganze Flugzeug ergriffen. Noch bevor Hilfe zur Stelle war, ging die ,, Deutschland" in Flammen auf.

Riesenbrand in Madrid.

Im Possen- Theater Madrids, dem Teatro Novedades", brach am Sonntag abend durch Kurzschluß Feuer aus, das sich mit ungeheurer Geschwindigkeit über das ganze Gebäude aus­breitete.

Das ,, Teatro Novedades" liegt in dem am stärksten bevöl­ferten Teil der Stadt und war ein altes Holzgebäude, das rings­um von Wohnhäusern umgeben ist. Gegen Ende der letzten Pause sprang plötzlich eine große Flamme von der Bühne in den Zuschauerraum über. Die Flammen verbreiteten sich mit ungeheurer Schnelligkeit. In wenigen Augenblicken brannten die alten hölzernen Einrichtungsgegenstände. Die Zuschauer,

die den Theaterraum bis auf den letzten Platz füllten, stürmten die alten unzureichenden Ausgänge, wobei zahlreiche Personen zu Boden gerissen wurde. Außer der Feuerwehr beteiligten sich alle verfügbaren Polizeimannschaften und ein Regiment In­fanterie an den Rettungsarbeiten. Die Feuerwehr versuchte, den Brand auf seinen Herd zu beschränken, war aber machtlos. Rings um das Theater brannte ein ganzer Häuserblod nieder.

Wie bei allen größeren Katastrophen, die viele Menschenleben erfordern, gehen auch jetzt die Nachrichten über die Zahl der Opfer sehr durcheinander. Es war vorauszusehen, daß es sobald nicht möglich sein würde, die genaue Zahl der Opfer festzustellen. Und so schwanken noch heute die Zahlen über die Toten, die das Unglück gefordert hat, zwischen hundert und fünfhunoert. Es wird voraussichtlich noch geraume Zeit dauern, bis es gelingen wird, die Verlustziffer einwandfrei festzustellen. Jedenfalls muß es auffallen, wenn auch am Dienstag die Madrider Mor­genblätter noch von mehreren hundert Toten gesprochen haben.

Deutschlands Beileid an Madrid.

Die Reichsregierung hat den deutschen Botschafter in Madrid beauftragt, der spanischen Regierung zu der Brandkatastrophe das herzlichste Beileid der Reichsregierung auszusprechen. Des= gleichen hat der stellvertretende Staatssekretär des Auswärtigen Amtes dem hiesigen spanischen Botschafter das Beileid des Aus­wärtigen Amtes übermittelt.

Trauermesse in London.

Der König von Spanien, der sich zur Zeit in London be­findet, hat angeordnet, daß in einer dortigen katholischen Kirche eine Trauermesse gelesen wird, an der er persönlich teilnehmen wird. Er hat alle seine Pläne hier geändert und wird während seines Londoner Aufenthaltes kein Theater und keine Ver­gnügungen besuchen.

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( Gießener Tageblatt)

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Nummer 76

Einkommenschäßung wegen geringen

Gewinns.

( Warum ordnungsmäßige Buchführung?) Von

Steuersyndikus Dr. jur. et rer. pol. Brönner, Berlin W. 9. Die Finanzämter neigen dazu, ohne weiteres eine Schätzung anhand von Richtsätzen usw. vorzunehmen, wenn ihnen der von dem Gewerbetreibenden angegebene Gewinn zu gering erscheint. Gesetz und Rechtsprechung gewähren dem Steuerpflichtigen jr doch ausreichenden Schutz, wenigstens soweit vorschriftsmäßige Buchführung vorliegt. Die Einrichtung von Büchern muß daher jedem Gewerbetreibenden immer wieder empfohlen werden. Dies ergibt sich auch aus neueren Entscheidungen des Reichs­finanzhofs, aus denen hier einiges mitgeteilt werden soll.

Vorausgeschickt sei der allgemeine Grundsatz der Reichs­abgabenordnung, daß vorschriftsmäßig geführte Bücher und Auf­zeichnungen die Vermutung ordnungsmäßiger Buchführung für sich haben und daher grundsätzlich der Besteuerung zugrunde zu legen sind. Das Finanzamt muß bei formell ausreichender Luchführung beweisen, daß die Aufzeichnungen sachlich unrich­tig sind.

1. Aufzeichnungen und Kassebons.

Zunächst kann hiernach das Finanzamt die Buchführung wegen formeller Mängel beanstanden und sich bereits aus die­sem Grunde über die Buchführung hinwegsetzen. Es genügt aber nicht, daß vereinzelte Verstöße oder Unrichtigkeiten vor­liegen( RFH. Bd. 12, 319). Jedoch ist das Finanzamt u. a. zur Schätzung berechtigt, wenn kein ordnungsmäßiges Kassabuch geführt ist( RFH. V A. 182-26). Die Eintragungen in die Bücher haben auch fortlaufend, nicht lediglich gedächtnismäßig zu beliebigen Zeitpunkten zu erfolgen. Es sind jedoch nach der Rechtsprechun des Reichsfinanzhofs keine zu hohen Anforde­rungen zu stellen. Wesentlich ist, daß die Kasseneinnahmen und -ausgaben sofort, mindestens aber täglich aufzuzeichnen sind.

Belege sollen aufbewahrt und nach der Reichsabgabenord­nung auch mit Nummer versehen werden. In der Entscheidung vom 28. 3. 1928( VI A 343-27) weist der Reichsfinanzhof darauf hin, daß insbesondere die Kassebons nicht vernichtet werten dürfen, wenn nach der Einrichtung des Geschäfts für alle Ver­fäufe Bons ausgestellt werden. Wird dagegen ein erheblicher Teil der Verkäufe ohne die Ausstellung von Bons getätigt, so kann in ihrer Vernichtung ein Grund zur Verwerfung der Buch­führung nicht erblickt werden, da sie ein Kontrollmittel für die crdnungsmäßige Buchführung nicht darstellen. Auch der Reichs­finanzminister hat in einem Erlaß vom 28. 1. 1928( III e 300) darauf hingewiesen, daß wenigstens von den Betrieben, die feine doppelte Buchführung haben, die Aufbewahrung der Kasse= kontrollstreifen von Registrier- oder Kontrollkassen verlangt werden müsse.

Auch sonstige Belege über erwachsene Geschäftsuntosten sind aufzuheben, wenn auch hier ihr Fehlen nicht ohne weiteres zu einer gänzlichen Verwerfung der Buchführung berechtigt, wie der Reichsfinanzhof in dem letterwähnten Urteil ausführt. Erscheinen die in den Büchern ausgewiesenen Ausgaben den Umständen nach zu hoch, so kann eine Schätzung wenigstens be­züglich der Unkosten oder eines Teils von diesen eintreten. Um eine Schätzung zu vermeiden, werden an Stelle von fehlenden Rechnungen im Falle der Beanstandung durch das Finanzamt nachträglich Bescheinigungen der Lieferanten eingeholt werden müssen( RFH. v. 18. 11. 1927).

2. Vergleich mit ähnlichen Betrieben.

Sind formelle Mängel der Buchführung vom Finanzamt nicht festzustellen, so ist für dieses weiter die Möglichkeit gegeben, die materielle Richtigkeit der Eintragungen in die Bücher zu beanstanden, z. B. nachzuweisen, daß die Einnahmen unvoll­ständig aufgezeichnet sind( RFH. V B 99-26). Von besonderer Bedeutung ist die Zulässigkeit einer Beanstandung aus dem Grunde, weil ein offenbarer Widerspruch zu dem Ergebnis gleichartiger Betriebe besteht. Hier muß aber, wie der Reichs­finanzhof in dem Urteil v. 28. 3. 1928 ausführt, zunächst durch eine Buchprüfung versucht werden, die Gründe des abweichen­den Ergebnisses auszuführen; erst dann kann unter Umständen eine Schägung eintreten.

Außerordentlich beachtlich ist insoweit der Hinweis des Reichsfinanzhofs, daß die Betriebe in vielen Gewerbezweigen nur sehr schwer miteinander verglichen werden können. Ver­hältnismäßig einfach ist der Vergleich nach der Auffassung des Reichsfinanzhofs bei Betrieben, in denen die Ein- und Ver­kaufspreise einfach zu ermitteln und für alle gleichartigen Be­triebe im wesentlichen dieselben sind, wie z. B. bei Bädern und Fleischern.( Die Verhältnisse liegen aber auch hier viel zu ver­schieden, um einen rein schematischen Vergleich zuzulassen!). In anderen Betrieben dagegen, wozu u. a. Fabrikationsbetriebe, aber auch Manufakturhandlungen und ähnliche Geschäfte zu rechnen sind, die eine große Anzahl verschiedener Waren führen, fann eine Abweichung von dem Ergebnis ähnlicher Betriebe nicht ohne weiteres etwas für die Unrichtigkeit der Buchführung be= sagen; es fommt hier, wie der Reichsfinanzhof richtig meint, für das Geschäftsergebnis in weitem Maße auf die rationelle Be­triebsführung, auf Ausnutzung der Konjunktur und auf das Geschick beim Einkauf der für den Betrieb geeigneten Waren an. Bei derartigen Betrieben kann man daher nicht fragen, wie es